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L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
AgrBehG 1950 §7 Abs3;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 93/07/0102Rechtssatz
Nimmt ein Erkenntnis des Obersten Agrarsenates die Unzulässigkeit einer mit Berufung unternommenen Bekämpfung eines Neubewertungsplanes nicht zum Anlaß dafür, die Berufung insoweit zurückzuweisen, sondern begnügt es sich in der Entscheidung über den Flurbereinigungsplan mit der Aussage, die im bekämpften Erkenntnis vorgenommene Bewertung gemäß § 7 Abs 3 AgrBehG 1951 nicht prüfen zu dürfen, sondern an die Rechtskraft dieser Bewertung gebunden zu sein, so kann diese Aussage im Erkenntnis des Obersten Agrarsenates einem das Rechtsmittel als unzulässig zurückweisenden Bescheid im Sinne des § 46 Abs 3 VwGG nicht in einer Weise gleichgehalten werden, welche es erlaubt, einen binnen zwei Wochen nach Zustellung des über das Erkenntnis des Obersten Agrarsenates ergangenen Erkenntnisses des VwGH gestellten Wiedereinsetzungsantrag als verspätet zu erkennen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993070099.X01Im RIS seit
03.04.2001