1 Dem Verwaltungsgericht wurde mit verfahrensleitender Anordnung vom 26. September 2022, Fr 2022/01/0041-3, dem Verwaltungsgericht zugestellt am 29. September 2022, gemäß § 38 Abs. 4 VwGG aufgetragen, das Erkenntnis oder den Beschluss innerhalb von drei Monaten zu erlassen. 2 Das Verwaltungsgericht ist diesem Auftrag innerhalb der gesetzten Frist nicht nachgekommen. 3 Erst am 1. Februar 2023, somit nach Ablauf der dreimonatigen Frist, langte beim Verwaltungsgerich... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §38 Abs4 VwGG §42a VwRallg VwGG § 38 heute VwGG § 38 gültig ab 15.04.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 72/2021 VwGG § 38 gültig von 01.01.2014 bis 14.04.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/20... mehr lesen...
1 Dem Verwaltungsgericht Wien wurde mit verfahrensleitender Anordnung vom 13. Mai 2022, Fr 2022/01/0022-0024-3, gemäß § 38 Abs. 4 VwGG aufgetragen, das Erkenntnis oder den Beschluss innerhalb von sechs Wochen zu erlassen. Mit verfahrensleitender Anordnung vom 17. Juni 2022, Fr 2022/01/0022-0024-5, wurde diese Frist, wie vom Verwaltungsgericht Wien beantragt, um sechs Wochen verlängert. 2 Das Verwaltungsgericht ist diesem Auftrag bis dato nicht nachgekommen. Gemäß § 42a V... mehr lesen...
1 Mit Bescheid der Tiroler Landesregierung vom 8. Jänner 2014 wurde der Antrag des nunmehrigen Antragstellers auf Errichtungsbewilligung für ein selbständiges Ambulatorium für MRT-Untersuchungen (zum dritten Mal; siehe dazu die Erkenntnisse VwGH 27.3.2007, 2005/11/0020, und VwGH 20.2.2013, 2012/11/0045, mit denen die abweisenden Bescheide vom 30. November 2004 und vom 21. Oktober 2009 aufgehoben wurden) abgewiesen. Das über die gegen diesen Bescheid erhobene Beschwerde ergangen... mehr lesen...
1 Der Einschreiter bringt in seiner als Säumnisbeschwerde bezeichneten Eingabe vom 2. April 2022 vor, er habe am 31. Dezember 2020 bei der (ersichtlich gemeint:) Leitung einer Justizanstalt beantragt, ihm für die Erledigung seiner behördlichen Eingaben Schreibpapier auszuhändigen. Dies sei bislang nicht geschehen und über seinen Antrag nicht entschieden worden. Mit Schriftsatz vom 13. August 2021 habe er daher eine Entscheidung bei der „Vollzugskammer“, auf die die Entscheidung... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs1 Z2B-VG Art133 Abs7VwGG §34 Abs1VwGG §38VwGG §42a Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Fr 2017/03/0005 B 21. April 2017 RS 1 Stammrechtssatz Der VwGH kann seit dem Inkrafttreten der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012, BGBl I Nr 51/2012, nicht mehr mit einer Säumnisbeschwerde angerufen werden. Vorgesehen ist bei Verletz... mehr lesen...
1 Der Antragstellerin wurde mit Bescheid der Tiroler Landesregierung vom 13. Mai 2019 die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb des Vorhabens „Kraftwerk Tauernbach-Gruben“ nach dem 2. Abschnitt des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes 2000 (UVP-G 2000) erteilt. 2 Dagegen wurden mehrere Beschwerden an das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) erhoben, welche dort spätestens am 1. August 2019 eingelangt sind und zur Zl. W193 2221567-1 protokolliert wurden. 3 Da... mehr lesen...
1 Der Antragsteller erhob gegen den in seiner Asylangelegenheit ergangenen Bescheid des Bundesasylamtes vom 19. März 2012 mit Schriftsatz vom 4. April 2012 Beschwerde an den Asylgerichtshof (nunmehr: Bundesverwaltungsgericht - BVwG). 2 Das darüber ergangene Erkenntnis des BVwG vom 31. Jänner 2019 wurde mit Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 27. Juni 2019, Ra 2019/14/0138-8, teilweise aufgehoben. Diese höchstgerichtliche Entscheidung langte am 12. Juli 2019 beim ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §38 Abs4VwGG §42a Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Fr 2017/03/0009 E 24. Jänner 2018 RS 1 Stammrechtssatz Für die Setzung einer Frist gemäß § 38 Abs. 4 bzw. § 42a VwGG kommt es auf ein Verschulden an der eingetretenen Verletzung der Entscheidungspflicht nicht an (vgl. aber zu den Kostenfolgen § 56 Abs. 2 VwGG, siehe dazu VwGH 18.12.2015, Fr 2015/12/0023). ... mehr lesen...
1 Beim Bundesverwaltungsgericht ist seit Dezember 2017 ein Verfahren über die Beschwerde des Antragsstellers gegen einen Bescheid des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl vom 23. November 2017 zu L530 2179911-1 ein Verfahren anhängig. 2 Mit verfahrensleitender Anordnung des Verwaltungsgerichtshofes vom 6. April 2021 wurde dem Bundesverwaltungsgericht gemäß § 38 Abs. 4 VwGG aufgetragen, das Erkenntnis oder den Beschluss innerhalb von drei Monaten zu erlassen oder anzugebe... mehr lesen...
1 Das Bundesfinanzgericht hat das Erkenntnis vom 18. Mai 2011, Zl. RV/7102604/2020, erlassen und eine Abschrift dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. 2 Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 38 Abs. 4 VwGG einzustellen. 3 Die Entscheidung über den Aufwandersatz gründet sich auf §§ 47 ff, insbesondere auf § 56 Abs. 1 VwGG in Verbindung mit der VwGH-Aufwandersatzverordnung 2014. Das Mehrbegehren war abzuweisen, zumal nach § 56 Abs. 1 zweiter Sa... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §38 Abs4VwGG §42aVwGG §56 Abs1VwRallg Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Fr 2019/21/0013 B 12. November 2019 RS 1 Hier nur der erster Satz. Stammrechtssatz § 56 Abs. 1 2. Satz VwGG betreffend die Reduktion des zu ersetzenden Schriftsatzaufwandes um die Hälfte ist anzuwenden, wenn das Verfahren wegen Nachholung der versäumten Entscheidung e... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §38 Abs4VwGG §42a Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Fr 2017/03/0009 E 24. Jänner 2018 RS 1 Stammrechtssatz Für die Setzung einer Frist gemäß § 38 Abs. 4 bzw. § 42a VwGG kommt es auf ein Verschulden an der eingetretenen Verletzung der Entscheidungspflicht nicht an (vgl. aber zu den Kostenfolgen § 56 Abs. 2 VwGG, siehe dazu VwGH 18.12.2015, Fr 2015/12/0023). ... mehr lesen...
1 Beim Bundesverwaltungsgericht ist seit März 2017 ein Verfahren über die Beschwerde des Antragsstellers gegen einen Bescheid des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl zu L530 2125925-1 im zweiten Rechtsgang anhängig. 2 Mit Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes vom 21. Dezember 2020, zugestellt am 23. Dezember 2020, wurde dem Bundesverwaltungsgericht gemäß § 38 Abs. 4 VwGG aufgetragen, das Erkenntnis oder den Beschluss innerhalb von drei Monaten zu erlassen oder anzugebe... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §38 Abs4VwGG §42a Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Fr 2017/03/0009 E 24. Jänner 2018 RS 1 Stammrechtssatz Für die Setzung einer Frist gemäß § 38 Abs. 4 bzw. § 42a VwGG kommt es auf ein Verschulden an der eingetretenen Verletzung der Entscheidungspflicht nicht an (vgl. aber zu den Kostenfolgen § 56 Abs. 2 VwGG, siehe dazu VwGH 18.12.2015, Fr 2015/12/0023). ... mehr lesen...
1 Beim Bundesverwaltungsgericht ist seit 9. September 2019 ein Verfahren über die Beschwerde des Antragsstellers gegen einen Bescheid des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl zu W184 2223238-1 anhängig. 2 Mit Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes vom 18. November 2020 wurde dem Bundesverwaltungsgericht gemäß § 38 Abs. 4 VwGG aufgetragen, das Erkenntnis oder den Beschluss innerhalb von drei Monaten zu erlassen oder anzugeben, warum eine Verletzung der Entscheidungspflich... mehr lesen...
Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat in der mündlichen Verhandlung vom 14. Jänner 2021 das Erkenntnis I409 1228062-3/32Z verkündet und eine Kopie der Niederschrift dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 38 Abs. 4 letzter Satz VwGG einzustellen. Die Entscheidung über den Kostenersatz gründet sich auf die §§ 47 ff VwGG, insbesondere auf § 56 Abs. 1 VwGG, wobei sich der maßgebliche Pauschalbetrag für den Schriftsatzaufwand au... mehr lesen...
1 Dem Verwaltungsgericht Wien wurde zu seinem Verfahren VGW-171/090/8262/2020/F mit Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes vom 23. Juli 2020, Fr 2020/12/0016-2, gemäß § 38 Abs. 4 VwGG aufgetragen, das Erkenntnis oder den Beschluss innerhalb von drei Monaten zu erlassen oder anzugeben, warum eine Verletzung der Entscheidungspflicht nicht vorliegt. 2 Das Verwaltungsgericht ist diesem Auftrag nicht nachgekommen. Gemäß § 42a VwGG war ihm daher der Auftrag zur Nachholung sein... mehr lesen...
1 Der im Jahre 1965 geborene Mitbeteiligte war im inkriminierten Zeitraum Richter des Verwaltungsgerichtes Wien (in der Folge: VwG) und wurde mit Erkenntnis des VwG vom 9. Juni 2020 mit Ablauf des 30. Juni 2020 gemäß § 15 Abs. 4 Z 3 Wiener Verwaltungsgerichts-Dienstrechtsgesetz (VWG-DRG) des Amtes enthoben und somit gemäß § 68a Dienstordnung 1994 (DO 1994) in den Ruhestand versetzt. 2 Aufgrund des Strafantrages der Revisionswerberin vom 6. Dezember 2019 betreffend Vorwür... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs1 Z2B-VG Art133 Abs7VwGG §38VwGG §42aVwRallg
Rechtssatz: Mit einem Erkenntnis nach § 42a VwGG, womit der VwGH dem VwG aufträgt, das Erkenntnis oder den Beschluss innerhalb einer von ihm festzusetzenden angemessenen Frist nachzuholen, ist das Verfahren über den Fristsetzungsantrag (beim VwGH)... mehr lesen...
1 Dem Bundesverwaltungsgericht wurde mit Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes vom 13. Februar 2020, Fr 2020/12/0004-2, gemäß § 38 Abs. 4 VwGG aufgetragen, das Erkenntnis oder den Beschluss innerhalb von drei Monaten zu erlassen oder anzugeben, warum eine Verletzung der Entscheidungspflicht nicht vorliegt. 2 Dem Fristerstreckungsantrag des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. März 2020 wurde mit Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes vom 25. Mai 2020, Fr 2020/12/0004-4, st... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §38 Abs4VwGG §42a Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Fr 2017/03/0009 E 24. Jänner 2018 RS 1 Stammrechtssatz Für die Setzung einer Frist gemäß § 38 Abs. 4 bzw. § 42a VwGG kommt es auf ein Verschulden an der eingetretenen Verletzung der Entscheidungspflicht nicht an (vgl. aber zu den Kostenfolgen § 56 Abs. 2 VwGG, siehe dazu VwGH 18.12.2015, Fr 2015/12/0023). ... mehr lesen...
1 Beim Bundesverwaltungsgericht ist seit 25. Juli 2016 auf Grund einer Säumnisbeschwerde des Antragstellers zu I409 1435409-2 ein Verfahren anhängig. 2 Mit Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes vom 4. Oktober 2019 wurde dem Bundesverwaltungsgericht gemäß § 38 Abs. 4 VwGG aufgetragen, das Erkenntnis oder den Beschluss innerhalb von drei Monaten zu erlassen oder anzugeben, warum eine Verletzung der Entscheidungspflicht nicht vorliegt. 3 Am 9. Jänner 2019 beantragte das Bund... mehr lesen...
1 Mit einem beim Bundesverwaltungsgericht eingebrachten Fristsetzungsantrag vom 21. Oktober 2019 begehrte der Antragsteller, "dem belangten Verwaltungsgericht eine Frist zur Entscheidung (zu) setzen". Er brachte vor, er habe am 11. November 2018 gegen eine "Auflösung" eines Kassenvertrages Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erhoben. Die sechsmonatige Entscheidungsfrist sei abgelaufen. Der Antragssteller definierte den angeblich angefochtenen Bescheid nur im Rubrum seines A... mehr lesen...
1 Dem Verwaltungsgericht Wien wurde mit Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes vom 8. Mai 2019, Fr 2019/12/0018-2, gemäß § 38 Abs. 4 VwGG aufgetragen, das Erkenntnis oder den Beschluss innerhalb von drei Monaten zu erlassen oder anzugeben, warum eine Verletzung der Entscheidungspflicht nicht vorliegt. 2 Dem Fristerstreckungsantrag des Verwaltungsgerichts Wien vom 24. Juli 2019 wurde mit Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes vom 30. Juli 2019, Fr 2019/12/0018-4, stattgegeben u... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §38 Abs4VwGG §42aVwGG §56 Abs1VwRallg
Rechtssatz: § 56 Abs. 1 2. Satz VwGG betreffend die Reduktion des zu ersetzenden Schriftsatzaufwandes um die Hälfte ist anzuwenden, wenn das Verfahren wegen Nachholung der versäumten Entscheidung eingestellt wird. Darauf, ob das Verwaltungsgericht die nach § 38 Abs. 4 VwGG gesetzte Frist überschritte... mehr lesen...
1 Das Verwaltungsgericht hat in der mündlichen Verhandlung vom 21. Oktober 2019 das Erkenntnis Zl. I409 2100847-2/57Z verkündet und eine Kopie der Niederschrift dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. 2 Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 38 Abs. 4 VwGG einzustellen. 3 Der Spruch: über den Aufwandersatz gründet sich auf die §§ 47 ff VwGG, insbesondere auf § 56 Abs. 1, iVm der VwGH-Aufwandersatzverordnung 2014. Dabei war § 56 Abs. 1 2. Satz VwGG betref... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §34 Abs1VwGG §38VwGG §42a
Rechtssatz: Ein neuerlicher Fristsetzungsantrag ist als unzulässig zurückzuweisen, weil bereits mit hg. Erkenntnis das Verfahren über den Fristsetzungsantrag beendet war und es an einer gesetzlichen Grundlage für eine weitere Antragstellung nach einem nach den §§ 38 und 42a VwGG ausgeschöpften Verfahren fehlt (vgl. VwGH 12.9.2017, Fr 2017/09/... mehr lesen...
1 Mit hg. Erkenntnis vom 10. Oktober 2018, Fr 2018/11/0005, wurde dem Verwaltungsgericht Wien gemäß § 42a VwGG aufgetragen, die ausstehende Entscheidung über die Beschwerde der Antragstellerin vom 27. Mai 2015 innerhalb von acht Wochen, gerechnet vom Tag der Zustellung dieses Erkenntnisses, nachzuholen. 2 Mit Schriftsatz vom 19. Februar 2019 brachte die Antragstellerin beim Verwaltungsgericht Wien erneut einen Fristsetzungsantrag gemäß Art. 133 Abs. 1 Z 2 iVm Abs. 7 B-VG ein, ... mehr lesen...