1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Tirol vom 20. August 2015 wurde der Revisionswerber der Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 1 Glücksspielgesetz (GSpG) mit acht Glücksspielgeräten im Tatzeitraum vom 6. Juni 2014 bis 6. November 2014 für schuldig erkannt; über ihn wurden Geldstrafen in der Höhe von jeweils EUR 1.000,-- (sowie jeweils eine Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt. 2 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wies das Landesverwaltungsgericht Tirol nach Durchführung ein... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Gmunden vom 24. August 2016 wurde der Revisionswerber der Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 1 iVm § 2 Abs. 2 und 4 iVm § 4 Glücksspielgesetz (GSpG) wegen des unternehmerischen Zugänglichmachens von sieben Glücksspielgeräten im Tatzeitraum vom 4. Februar 2015 bis 5. Februar 2015 für schuldig erkannt; es wurden über ihn sieben Geldstrafen von jeweils EUR 3.000,-- (samt Ersatzfreiheitsstrafen) verhängt. 2 Mit dem angefochtenen Erkenn... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel vom 20. Juli 2015 wurde die Erstrevisionswerberin als handelsrechtliche Geschäftsführerin der zweitrevisionswerbenden Partei der Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 1 erstes Tatbild iVm § 2 Abs. 4 Glücksspielgesetz (GSpG) mit vier Glücksspielgeräten zumindest am 24. November 2014 für schuldig erkannt; es wurden über sie vier Geldstrafen in der Höhe von jeweils EUR 3.000,-- samt Ersatzfreiheitsstrafen verhängt. Weiters wurde die... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Beschluss wurde die von der (damaligen) Sachwalterin des Revisionswerbers eingebrachte Beschwerde gegen den Bescheid der belangten Behörde vom 4. Oktober 2017 (betreffend Vorschreibung eines Kostenersatzes gemäß § 28 Z 1 Stmk. Sozialhilfegesetz) zurückgewiesen. Begründend führte das Verwaltungsgericht aus, die Beschwerde sei nach Abgabe eines Rechtsmittelverzichts durch die Sachwalterin erhoben worden und daher gemäß § 7 Abs. 2 VwGVG unzulässig. 2 Nac... mehr lesen...
1 Bei den beiden Revisionswerbern handelt es sich um die Erben nach dem am 30. September 2016 verstorbenen Mag. W. 2 Vor Einantwortung hatte die Verlassenschaft nach Mag. W am 23. November 2016 beantragt, den Einheitswertbescheid zum 1. Jänner 2011 vom 1. März 2016 (Wertfortschreibung für einen näher bezeichneten Grundbesitz) neuerlich zuzustellen. Begründet wurde der Antrag damit, dass der angeführte Feststellungsbescheid dem damals im 88. Lebensjahr stehenden und pflegebed... mehr lesen...
1 Zu 1.): Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 9. Juni 2016 wurde gemäß § 366 Abs. 1 Z 2 iVm § 74 Abs. 2 GewO 1994 über die Revisionswerberin als verwaltungsstrafrechtlich verantwortliche Gewerbeinhaberin eine Geldstrafe in der Höhe von EUR 1.000,00 verhängt (Ersatzfreiheitsstrafe: 3 Tage). Dieser Bestrafung lag der Vorwurf zugrunde, die Revisionswerberin habe es zu vertreten, dass in der Zeit von 9. März 2016 bis 13. März 2016 an einem näher bezeichneten Standort eine g... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerich... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: B-VG Art133 Abs4;VwGG §34 Abs1;VwGVG 2014 §28 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2016/12/0071 E 27. April 2017 RS 1 Stammrechtssatz Die einzelfallbezogene Anwendung des § 28 Abs. 3 zweiter Satz VwGVG 2014 berührt unter Berücksichtigung der vom VwGH vorgegebenen Auslegung dieser Bestimmung dann keine grun... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2015/06/0031 B 29. April 2015 RS 1 Stammrechtssatz Die Frage der Rechtmäßigkeit von generellen Rechtsvorschriften (wie hier einer Verordnung) stellt keine vom Verwaltungsgerichtshof zu lösende Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung im Sinne des Art. 133 Abs. 4 B-VG dar (... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde der mitbeteiligten Partei die Errichtung einer Sende- und Richtfunkanlage auf einem näher genannten Grundstück im Landschaftsschutzgebiet 35 (südweststeirisches Hügelland; Verordnung LGBl. Nr. 12/2001) gemäß § 8 Abs. 3 iVm § 27 Abs. 3 Steiermärkisches Naturschutzgesetz 2017, LGBl. Nr. 71 (StNSchG 2017) unter der Auflage bewilligt, dass die Gesamthöhe der Anlage 30m nicht übersteigt. 2 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntni... mehr lesen...
I. 1 Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien (im Folgenden: Magistrat) vom 3. November 2014 wurde dem Revisionswerber angelastet, es als verantwortlicher Beauftragter der S.-AG zu verantworten zu haben, dass diese Gesellschaft am 23. Juli 2014 in der näher bezeichneten genehmigten Abfallbehandlungsanlage in Wien "1) die mit Bescheid vom 15.07.2011 zur Zahl ... genehmigte maximale Lagermenge der Abfallart ‚Quecksilber, quecksilberhaltige Rückstände, Quecksilberdamp... mehr lesen...
I. 1 Die mitbeteiligten Parteien sind Eigentümer eines Grundstückes, auf dem ein Maschinenschuppen errichtet ist. Der Revisionswerber ist Eigentümer eines angrenzenden Grundstückes. Dieser erklärte gegenüber dem Bürgermeister der Marktgemeinde P. (im Folgenden: Bürgermeister) mit Schreiben (Mail) vom 2. Dezember 2014, dass er aufgrund des baulichen Zustandes der Halle (Maschinenschuppen) das Umstürzen der Hallenmauer befürchte. 2 Mit Bescheid des Bürgermeisters vom 14. Juni ... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerich... mehr lesen...
1 Die mitbeteiligte Partei (im Folgenden: Verein) ist ein Verein im Sinne des Vereinsgesetzes 2002 (VerG). 2 Mit Bescheid vom 17. Oktober 2016 löste der Amtsrevisionswerber den Verein gemäß § 31 Abs. 3 Islamgesetz 2015 (IslamG) "mit Wirksamkeit zum 1. März 2016" auf. Begründend wurde ausgeführt, der Verein sei aufzulösen gewesen, weil die Statuten und damit der Zweck des Vereins - trotz mehrfacher Aufforderungen - nicht an die Erfordernisse des IslamG angepasst worden seien... mehr lesen...
1 Bei den vom 30. Juni 2008 bis 2. September 2009 für den Revisionswerber als indirekt vertretenen Warenempfänger erfolgten Abfertigungen der von den beauftragten Speditionen zur Einfuhr angemeldeten Säcke und Beutel aus Kunststoff (Taric-Code 3923 29 90 20) kam zunächst der mit Verordnung (EG) Nr. 1425/2006 des Rates vom 25. September 2006 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter Säcke und Beutel aus Kunststoffen mit Ursprung in der Volksrep... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Zur Vorgeschichte wird auf das hg. Erkenntnis vom 20. Juni 2017, Ro 2016/01/0012, verwiesen. Mit diesem Erkenntnis wurde das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts Tirol vom 16. August 2016, mit dem der revisionswerbenden Gemeinde die aufsichtsbehördliche Genehmigung zur Aufnahme von drei näher genannten Bankdarlehen (in der Höhe von EUR 600.000,--, EUR 100.000,-- und EUR 200.000,--) gemäß § 103 Abs. 2 lit. b Tiroler Gemeindeordnung (TGO) versagt worden war, wegen inhaltliche... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Die Auslegung eines konkreten Bescheides betrifft grundsätzlich nur den Einzelfall, und es stellt diese nur dann eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung im Sinne des Art. 133 Abs. 4 B-VG dar, wenn vom VwG diesbezüglich ein unvertretbares und die Rechtssicherheit beeinträchtigendes Ausle... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §8;B-VG Art133 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Auch ein weiterhin vorhandenes abstraktes Interesse des Revisionswerbers an der Klärung der Frage seiner Parteistellung ändert nichts an der Unzulässigkeit (oder allfälligen Gegenstandslosigkeit) der Revision, wenn das mit dieser verfolgte konkrete Rechtssch... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §34 Abs1;VwGG §58 Abs2 idF 1997/I/088;VwGG §58 Abs2 idF 2013/I/033;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2015/05/0064 B 29. September 2015 RS 1 Stammrechtssatz Im Hinblick darauf, dass § 58 Abs. 2 VwGG idF BGBl. I Nr. 33/2013 auch für Revisionen das Rechtsschutzinteresse als Prozessvoraussetzung umschreibt, ist die zur Rechtslage ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2017/10/0083 B 27. Juni 2017 RS 1 Stammrechtssatz Das als Prozessvoraussetzung erforderliche Rechtsschutzbedürfnis besteht im objektiven Interesse des Revisionswerbers an einer Beseitigung der angefochtenen, ihn beschwerenden ve... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2017/10/0083 B 27. Juni 2017 RS 2 Stammrechtssatz Das Rechtsschutzinteresse wird immer dann zu verneinen sein, wenn es (auf Grund der geänderten Umstände) für die Rechtsstellung des Revisionswerbers keinen Unterschied mehr macht... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4;VwGG §28 Abs3;VwGG §34 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2016/05/0035 B 24. Mai 2016 RS 1 Stammrechtssatz Die Voraussetzungen für die Erhebung einer außerordentlichen Revision fehlen, wenn sich das VwG auf einen klaren Gesetzeswortlaut stützen kann (Hinweis E vom 21. Jänner... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber, ein nigerianischer Staatsangehöriger, stellte am 13. September 2015 einen Antrag auf internationalen Schutz. Als Fluchtgrund gab er zusammengefasst an, dass er homosexuell sei und in Nigeria Angst um sein Leben habe. Er habe zwar nie Probleme mit den Behörden (Polizei) gehabt, sei aber Verfolgungshandlungen durch Bewohner eines Dorfes ausgesetzt gewesen. 2 Mit Bescheid vom 2. September 2017 wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) den Antrag ... mehr lesen...