1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Mit Beschluss vom 1. Februar 2018 wies das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) die ordentliche Revision der beiden Revisionswerber gegen das in ihren Asylangelegenheiten ergangene Erkenntnis vom 18. Oktober 2017 gemäß § 30a Abs. 1 VwGG als verspätet zurück. 2 Dagegen richtet sich der gegenständliche Vorlageantrag, aufgrund dessen der Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung über die Revision berufen ist (§ 30b Abs. 1 VwGG). 3 Gemäß § 26 Abs. 1 VwGG beträgt die Frist zur Er... mehr lesen...
1 Zur Vorgeschichte wird auf den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes vom 9. August 2017, Ra 2017/09/0025, verwiesen. 2 Mit dem angefochtenen Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Oberösterreich wurde - in Bestätigung des Disziplinarerkenntnisses der Disziplinar- und Leistungsfeststellungskommission für Landeslehrerinnen und Landeslehrer an Volks- und Hauptschulen, Neuen Mittelschulen, Sonderschulen und Polytechnischen Schulen sowie an Berufsschulen beim Landesschulrat... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wies das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung die Beschwerde des Revisionswerbers, eines Staatsangehörigen Pakistans, gegen den Bescheid des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom 6. März 2017, mit dem der Antrag des Revisionswerbers auf internationalen Schutz hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten sowie des subsidiär Schutzberechtigten abgewiesen, kein Aufenthaltstitel aus ... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 1.1. Mit dem angefochtenen Erkenntnis vom 17. März 2016 wies das Bundesverwaltungsgericht - im Säumnisbeschwerdeverfahren - einen Antrag der Revisionswerberin aus dem Jahr 2009 auf Verleihung der Lehrbefugnis für das Fach "Mikrobiologie mit besonderer Berücksichtigung der Didaktik der Mikrobiologie" gemäß § 103 Abs. 2 und 9 Universitätsgesetz 2002 - UG ab, wobei das Verwaltungsgericht die Revision an den Verwaltungsgerichtshof nicht zuließ. 2 Dem legte das Verwaltungsgeri... mehr lesen...
1 Mit Bescheid der revisionswerbenden Amtspartei (Landesschulrat für Steiermark) vom 25. Jänner 2014 wurde festgestellt, dass der Mitbeteiligten ab dem Zeitpunkt der Antragstellung rückwirkend keine Vergütung von Dauermehrdienstleistungen mehr gebühre. Begründend wurde ausgeführt, für die Beurteilung der Zuordnung der Mitbeteiligten zu den in § 43 Abs. 1 Z 1 Landelehrerdienstrechtsgesetz 1984 (LDG 1984) vorgesehenen Kategorien von Landeslehrerpersonen sei jene Schule maßgebend, a... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wies das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich die Beschwerde des Revisionswerbers gegen ein Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Tulln wegen Übertretung der StVO als unbegründet ab. 2 Mit Beschluss vom 13. Dezember 2017, E 4173/2017-6, lehnte der Verfassungsgerichtshof die Behandlung der vor ihm dagegen erhobenen Beschwerde ab und trat die Beschwerde gemäß Art. 144 Abs. 3 B-VG dem Verwaltungsgerichtshof ab. Der Beschluss wurde dem ... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts wurde festgestellt, dass dem Revisionswerber gemäß § 41 Abs. 1, 2 und 3 Pensionsgesetz 1965 (PG 1965) vom 1. Jänner 2015 an ein Ruhebezug von monatlich brutto EUR 4.299,36 - bestehend aus einem Ruhegenuss von monatlich brutto EUR 3.363,19 und einer Nebengebührenzulage von monatlich brutto EUR 936,17 - gebührt. 2 Das Bundesverwaltungsgericht sprach weiters aus, dass die ordentliche Revision zulässig sei. Dazu fü... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerich... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4;VwGG §34 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2018/02/0075 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2017/05/0286 B 12. Dezember 2017 RS 1 Stammrechtssatz Die Frage, ob ein konkretes Kontrollsystem eines bestimmten Unternehmens ausreichend wirksam gewesen is... mehr lesen...
Index: L70309 Buchmacher Totalisateur Wetten Wien001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;B-VG Art133 Abs4;VStG §1 Abs2;VStG §17;VStG §39 Abs1;VwGG §34 Abs1;VwRallg;WettenG Wr 2016 §24 Abs1;WettenG Wr 2016 §24 Abs2;
Rechtssatz: Nach § 24 Abs. 2 Wr WettenG 2016 kann der Verfall auch als selbständiger Verfall "unabhängig ... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Revisionen, die sich wegen Ni... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn vom 3. Mai 2016 wurde gegenüber den mitbeteiligten Parteien gemäß § 56a Glücksspielgesetz (GSpG) die Schließung eines näher bezeichneten Betriebes in Dornbirn verfügt. Der unbestrittenen Aktenlage zufolge wurde dieser Bescheid der erstmitbeteiligten Partei am 3. Mai 2016 persönlich übergeben und am selben Tag durch Anschlag an der Amtstafel gemäß § 56a Abs. 3 GSpG öffentlich kundgemacht. 2 Mit dem angefochtenen Erkenntnis de... mehr lesen...
1 Mit Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts Oberösterreich vom 14. März 2017 wurde der Revisionswerber gemäß § 24 Abs. 4 FSG zur amtsärztlichen Untersuchung aufgefordert. In der Begründung: wurde ausgeführt, aufgrund des Fahrverhaltens des Revisionswerbers am 16. Jänner 2017 bestünden begründete Bedenken gegen seine gesundheitliche Eignung zum Lenken eines Kraftfahrzeuges. Zunächst habe der Revisionswerber am Abend des genannten Tages, mit seinem Kraftfahrzeug an einer näher be... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber, ein Staatsangehöriger der Mongolei, stellte am 11. Jänner 2017 einen Antrag auf internationalen Schutz. 2 Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl wies diesen Antrag mit Bescheid vom 27. September 2017 hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten und hinsichtlich der Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten ab, erteilte keinen Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen, erließ eine Rückkehrentscheidung, erklärt... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber, ein nigerianischer Staatsangehöriger, stellte am 20. Jänner 2014 einen Antrag auf internationalen Schutz. 2 Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) wies diesen Antrag mit Bescheid vom 13. März 2017 sowohl hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten gemäß § 3 Abs. 1 Asylgesetz 2005 (AsylG 2005) als auch hinsichtlich des Status des subsidiär Schutzberechtigten gemäß § 8 Abs. 1 AsylG 2005 ab. Es erteilte keinen Aufenthaltstitel aus ... mehr lesen...
1 Die Mitbeteiligte, eine armenische Staatsangehörige, stellte in Österreich am 23. November 2012 einen ersten Antrag auf internationalen Schutz. Das Bundesasylamt gab diesem Antrag keine Folge und wies die Mitbeteiligte nach Armenien aus. Die dagegen von der Mitbeteiligten erhobene Beschwerde wies das Bundesverwaltungsgericht mit Erkenntnis vom 6. Februar 2014, Asyl und subsidiären Schutz betreffend, als unbegründet ab. Im Übrigen verwies es gemäß § 75 Abs. 20 Asylgesetz 2005 (A... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Gemäß § 34 Abs. 1 VwGG sind Revision... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber ist Masseverwalter im Insolvenzverfahren des M.K., welches mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 30. September 2014 eröffnet worden war. 2 Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Bundesfinanzgericht eine Beschwerde des Revisionswerbers vom 19. Jänner 2015 gegen einen Bescheid des Finanzamtes Wien 8/16/17 vom 20. Oktober 2005, mit welchem M.K. zur Haftung nach §§ 9 und 80 BAO für Abgabenschuldigkeiten der K. GmbH als deren Geschäftsführer herangez... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis hob das Bundesverwaltungsgericht einen Bescheid der revisionswerbenden Präsidentin vom 24. August 2017 auf Grund einer Beschwerde des Mitbeteiligten ersatzlos auf und sprach aus, dass eine Revision nach Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig sei. 2 Mit dem aufgehobenen Bescheid waren dem Mitbeteiligten eine Pauschalgebühr gemäß TP 4 lit. a GGG und eine Einhebungsgebühr nach § 6a Abs. 1 GEG vorgeschrieben worden. 3 Die gegen das Erkenntnis... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Bundesfinanzgericht eine Beschwerde der Revisionswerber gegen einen Bescheid des Finanzamtes St. Veit Wolfsberg betreffend u. a. Festsetzung des Grundsteuermessbetrages zurück, hob eine Beschwerdevorentscheidung dieses Finanzamtes in dieser Angelegenheit auf, wies einen Vorlageantrag der Revisionswerber zurück und sprach aus, dass eine Revision nach Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig sei. 2 Es könne dahin gestellt bleiben, ob der "... mehr lesen...
1 1. Mit Bescheid vom 11. Juni 2013 erteilte die Bezirkshauptmannschaft Mödling (belangte Behörde) der Revisionswerberin unter Vorschreibung von Auflagen die gewerbliche Betriebsanlagengenehmigung für die Errichtung und den Betrieb eines Biomasse-Heizkraftwerkes mit einer Gesamt-Brennstoffwärmeleistung von 47, 4 MW in V. 2 In der Begründung: verwies die belangte Behörde hinsichtlich der Frage der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)-Pflicht des Vorhabens auf den UVP-Feststellu... mehr lesen...
1 Die Revisionswerberin ist Eigentümerin der Grundstücke Nr. X/1 und X/2, jeweils KG F. Die mitbeteiligte Partei ist Eigentümerin des Grundstückes Nr. Y, KG F. Der über die genannten Grundstücke verlaufende Weg wird als F-Weg bzw. A-Weg bezeichnet. 2 Mit Bescheid des Bürgermeisters der Stadtgemeinde Mittersill vom 11. Juli 2013 wurde aufgrund des im April 2013 amtswegig eingeleiteten Verfahrens gemäß § 40 Salzburger Landesstraßengesetz (in der Folge: LStG) über die Zulässigk... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerich... mehr lesen...