RS Vwgh 1993/5/17 91/10/0222

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Veröffentlicht am 17.05.1993
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §33 Abs1;

Rechtssatz

Die Gegenstandslosigkeit einer Beschwerde ist ausschließlich aus der Sicht des Beschwerdeführers, nicht jedoch der eines Mitbeteiligten zu prüfen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1991100222.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

04.05.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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