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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §33 Abs1;Rechtssatz
Die Gegenstandslosigkeit einer Beschwerde ist ausschließlich aus der Sicht des Beschwerdeführers, nicht jedoch der eines Mitbeteiligten zu prüfen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1991100222.X03Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
04.05.2012