Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ForstG 1975 §17;Rechtssatz
Wenn eine Rodungsbewilligung erloschen ist, ist das Rechtsschutzbedürfnis des beschwerdeführenden Bundesministers für Landwirtschaft und Forstwirtschaft an einer meritorischen Erledigung der Beschwerde nach ihrer Erhebung weggefallen, womit ein Fall gegeben ist, in dem das Verfahren in sinngemäßer Anwendung des § 33 Abs 1 VwGG wegen Gegenstandslosigkeit einzustellen ist (Hinweis zB B 22.1.1991, 90/11/0144).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1991100222.X01Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
04.05.2012