Mit Verfügung vom 23. Oktober 1991 wurde dem nunmehrigen Antragsteller die von ihm zu den hg. Zlen. 91/02/0112, AW 91/02/0016, erhobene Beschwerde vom 26. August 1991 zur Behebung zahlreicher Mängel zurückgestellt. Der Antragsteller entsprach dieser Aufforderung nicht, weshalb das Verfahren mit Beschluß vom 29. Jänner 1992 gemäß § 34 Abs. 2, § 33 Abs. 1 VwGG eingestellt wurde. Am 13. November 1992 beantragte er die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. In diesem Schriftsatz führt... mehr lesen...
Mit Beschluß des Verfassungsgerichtshofes vom 7. Oktober 1992, Zl. B 610/91, hg. eingelangt am 29. Oktober 1992, wurde die Behandlung der gegen den angefochtenen Bescheid erhobenen Beschwerde abgelehnt und diese dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetreten. Der Verfassungsgerichtshof hat nunmehr eine an ihn gerichtete Eingabe des Beschwerdeführers vom 13. November 1992 übermittelt, in der er erklärt, diese an den Verwaltungsgerichtshof abgetretene Beschwerde zurückzuzieh... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs2;VwGG §46 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992020310.X01 Im RIS seit 16.12.1992 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1968 §1;VwGG §28 Abs5;VwGG §33 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992010904.X01 Im RIS seit 16.12.1992 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/10/14 92/01/0709 1 Stammrechtssatz Die Erklärung des Bf, die VwGH-Beschwerde zurückzuziehen, kann rechtswirksam nur vor dem VwGH abgegeben werden (Hinweis B 12.10.1948, 1093/47). Durch eine niederschriftliche Erklärung vor der belangten Behörde, die mit der eigenhändigen Unterschrift bestätigt wurde,... mehr lesen...
Mit Beschluß vom 22. September 1992, Zl. 92/11/00074, stellte der Verwaltungsgerichtshof das Verfahren über die Beschwerde des E gegen den Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 28. Jänner 1992, mit dem ein Antrag des Beschwerdeführers auf Befreiung von der Zivildienstpflicht gemäß § 13 Abs. 1 Z. 2 Zivildienstgesetz abgewiesen worden war, gemäß § 33 Abs. 1 VwGG mit der Begründung: ein, die belangte Behörde habe den Beschwerdeführer mit Bescheid vom 10. Juli 1992, betreffend desse... mehr lesen...
Mit Verfügung des Verwaltungsgerichtshofes vom 28. Oktober 1992 wurde die Beschwerde einschließlich der ihr angeschlossenen Kopie des angefochtenen Bescheides dem Vertreter des Beschwerdeführers zur Behebung von Mängeln unter Setzung einer Frist von zwei Wochen zurückgestellt, wobei ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, daß die zurückgestellte Beschwerde EINSCHLIEßLICH DER ANGESCHLOSSEN GEWESENEN, GESETZLICH VORGESCHRIEBENEN BEILAGEN auch dann wieder vorzulegen sei, wenn zur Ergänzun... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §45 Abs1 Z4;VwGG §45 Abs1;VwGG §56;VwGG §58;
Rechtssatz: Indem der Antragsteller als Wiederaufnahmegrund geltend macht, daß der Bf nicht formell klaglos gestellt worden sei, bestreitet er lediglich die Richtigkeit der der Kostenentscheidung zugrundeliegenden Rechtsansicht des VwGH. Dies stellt keinen Wiederaufnahmegrund iSd § 45 Abs 1 Z 4 VwGG (oder eine... mehr lesen...
Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1992/07/01 92/13/0133 1 (hier: Unterlassung der Wiedervorlage der der Beschwerde angeschlossen gewesenen, gesetzlich vorgeschriebenen Beilagen, nämlich die Abschrift des angefochtenen Bescheides) Stammrechtssatz Bei einem gem § 34 Abs 2 VwGG erteilten Mängelbehebungsauftrag wird die Frist zur Verbesserung nicht nur dann versäumt, wenn dem Auftrag innerhalb der Frist überhaupt nicht, sondern auch dann, wenn ihm nur unvollständig (mangelhaft, te... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs2;
Rechtssatz: Ein nur mangelhaft erfüllter Verbesserungsauftrag ist der Unterlassung der Behebung von Mängeln gleichzusetzen. Die nur teilweise Erfüllung des Auftrages zur Verbesserung der Beschwerde schließt den Eintritt der in § 34 Abs. 2 VwGG aufgestellten Fiktion der Zurückziehung der Beschwerde nicht aus. Dies gilt auch für die Unterlassung ... mehr lesen...
In ihrer am 22. Mai 1992 zur Post gegebenen (eingelangt beim Verwaltungsgerichtshof am 25. Mai 1992), auf Art. 132 B-VG gestützten Beschwerde bringen die Beschwerdeführer vor, mit Bescheid des Magistrates der Landeshauptstadt Linz, Baurechtsamt, vom 1. Februar 1990, GZ. 501/W-189/89, sei M die Änderung der im Standort B-Gasse 2, L, bestehenden gewerblichen Betriebsanlage auf "Gaststätte mit Diskothek" mit einer Änderung der Betriebszeit von 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr genehmigt worden. Si... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §27;VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Ungeachtet der Klaglosstellung (einer Säumnisbeschwerde durch Nachholung des Bescheides) hat der VwGH zunächst die Frage der Zulässigkeit der Beschwerde zu prüfen. Schlagworte Offenbare Unzuständigkeit des VwGH DiversesVerletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - EinstellungMangel d... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §27;VwGG §33 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1992/03/04 91/03/0314 3 Stammrechtssatz Das Verfahren über die Säumnisbeschwerde ist auch dann wegen Klaglosstellung nach § 33 Abs 1 VwGG einzustellen, wenn eine unzuständige Behörde den versäumten Bescheid erlassen hat. Schlagworte Verletzung der Entscheidungspfli... mehr lesen...
Mit Antrag vom 1. Juni 1992 begehrte die Beschwerdeführerin für den Liefertermin (Zeitpunkt der Einfuhr) Juni 1992 die Erteilung einer Einfuhrbewilligung für 20.000 kg Tafeläpfel der Ernte 1992 der Sorte Granny Smith, Qualitätsklasse Extra und I. Mit dem angefochtenen Bescheid erteilte die belangte Behörde die Einfuhrbewilligung nur für eine Menge von 1.000 kg und wies hinsichtlich der darüber hinausgehenden Menge das Ansuchen gemäß § 8 Abs. 1 in Verbindung mit § 13 Außenhandelsge... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof54/02 Außenhandelsgesetz
Norm: AußHG 1984 §13 Abs1;AußHG 1984 §8 Abs1;VwGG §33 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992070185.X01 Im RIS seit 27.03.2001 mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Gendarmeriebeamter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Vor seiner Suspendierung war er zuletzt am Gendarmerieposten N tätig. Mit dem vom Landesgendarmeriekommandanten unterfertigten angefochtenen Bescheid vom 2. April 1992 wurde der Beschwerdeführer wegen des Verdachtes mehrerer Dienstpflichtverletzungen gemäß § 112 Abs. 1 BDG 1979 mit sofortiger Wirkung vorläufig vom Dienst suspendiert. In der Begründung: des angefochtenen Besc... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §56;BDG 1979 §112 Abs1;BDG 1979 §112 Abs2;BDG 1979 §112 Abs3;VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1992/06/25 92/09/0040 1 Stammrechtssatz Mit dem Tage der Zustellung der Entscheidung der Disziplinarkommission (über die Suspendierung des Bf) endete die vorläufige Suspendierung des ... mehr lesen...
Der beschwerdeführende Rechtsanwalt wurde mit dem Bescheid einer Abteilung des Ausschusses der belangten Rechtsanwaltskammer gemäß § 45 RAO für die Informationsaufnahme in der Strafsache des LG für Strafsachen Wien, GZ 25 c Vr 2700/92, gegen I alias A, zum Verteidiger bestellt. Der gegen diesen Bescheid erhobenen Vorstellung gab der Ausschuß der belangten Rechtsanwaltskammer mit dem angefochtenen Bescheid keine Folge. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde. ... mehr lesen...
Mit Verfügung vom 17. August 1992 wurde die vom zunächst unvertretenen Beschwerdeführer am 22. Juli 1992 erhobene Verwaltungsgerichtshofbeschwerde gemäß § 34 Abs. 2 VwGG zur Behebung von insgesamt sieben Mängeln zurückgestellt. Unter Punkt 7 wurde dem Beschwerdeführer aufgetragen, eine weitere Ausfertigung der Beschwerde beizubringen (§ 24 Abs. 1 VwGG). Der Beschwerdeführer wurde darauf hingewiesen, daß die Versäumung der Frist als Zurückziehung der Beschwerde gilt. Innerhalb der zur ... mehr lesen...
Das Finanzamt für den IX., XVIII. und XIX. Bezirk in Wien hat den Bescheid vom 26. Mai 1992 erlassen, mit welchem die Berufung gemäß § 275 BAO als zurückgenommen geltend erklärt wurde. Dieser Bescheid beendete das vom Säumnisvorwurf des Beschwerdeführers betroffene Verfahren und ist daher ebenso als Erfüllung der Entscheidungspflicht zu werten, wie eine Berufungsvorentscheidung oder ein die Berufung zurückweisender Bescheid. Die Entscheidung des Finanzamtes wurde dem Beschwerdeführer ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §36 Abs2;VwGG §55 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/16/0098 B 12. Oktober 1989 RS 2 Stammrechtssatz Für den Anspruch des Bf auf Ersatz des Schriftsatzaufwandes nach § 55 Abs 1 zweiter Satz VwGG ist es rechtlich ohne Bedeutung, ob der ausständige Bescheid vor oder nach allfälliger Zustellung der Verfügung betreffend die Einleitung des Vorverfahren... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §36 Abs2;VwGG §49 Abs1;VwGG §55 Abs1;
Rechtssatz: Der im § 49 Abs 1 VwGG vorgesehene Pauschbetrag enthält auch die Kosten der Verfassung der Mitteilung zur Anfrage betreffend die Klaglosstellung (Hinweis Dolp, Die Verwaltungsgerichtsbarkeit, 3te Auflage, S 712). Schlagworte Säumnisbeschwerde
Schriftsatzaufwand Verhandlungsaufwan... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs2;VwGG §42 Abs2;VwGG §46 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Mängelbehebung European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992010732.X01 Im RIS seit 25.11.1992 mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art131 Abs1 Z1;VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/01/20 92/18/0013 2 Stammrechtssatz Dafür, daß es für die Beurteilung der Frage, ob der Bf durch den angefochtenen Bescheid in dem behaupteten Recht verletzt sein kann, (auch) auf den Zeitpunkt der Beschwer... mehr lesen...
Mit Verfügung des Verwaltungsgerichtshofes vom 25. September 1992 wurde der Beschwerdeführer aufgefordert, die vom Verfassungsgerichtshof abgelehnte und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetretene Beschwerde binnen zwei Wochen ab Zustellung dieser Verfügung gemäß § 28 Abs 1 Z 4 und 6 VwGG zu ergänzen, außer dem ergänzendem Schriftsatz eine weitere Ausfertigung der ursprünglichen Beschwerde beizubringen und den ergänzenden Schriftsatz in dreifacher Ausfertigung vorzulegen. ... mehr lesen...
Am 30. Jänner 1992 erhob der Beschwerdeführer gegen den im Spruch: dieses Beschlusses angeführten Bescheid Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften, wobei er gleichzeitig um die Gewährung von Verfahrenshilfe in vollem Umfang einschließlich Beistellung eines Rechtsanwaltes ersuchte. Mit Beschluß des Verwaltungsgerichtshofes vom 23. April 1992 wurde dem Beschwerdeführer Verfahrenshilfe gewährt, worauf der Ausschuß der zuständigen Rechtsanwaltsk... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §24 Abs2;VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs2;VwGG §61;
Rechtssatz: Als Zurückziehung iSd § 34 Abs 2 VwGG gilt auch, wenn ein erteilter Auftrag nicht vollständig, sondern nur teilweise befolgt wird (Hinweis B 14.10.1991, 91/15/0060). Ein Mangel liegt auch vor, wenn der zum Verfahrenshelfer bestellte Rechtsanwalt die "ursprüngliche" (von der Partei selbst eingebrachte) Beschwer... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Frist European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992150163.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Die belangte Behörde hat in der Gegenschrift dargelegt und durch Vorlage der Verwaltungsakten nachgewiesen, daß das Finanzamt über die Berufung gegen den oben erwähnten Bescheid (Zl. EW-AZ 020-2-1105/8) mit Berufungsvorentscheidung vom 26. Jänner 1990, Zl. 20-2-1105, zugestellt am selben Tag, entschieden hat, ohne daß innerhalb der gesetzlichen Frist ein Antrag der Berufungswerberin auf Entscheidung der Abgabenbehörde zweiter Instanz über die Berufung gestellt worden wäre. Der Bes... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §36 Abs7;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992140096.X01 Im RIS seit 17.11.1992 mehr lesen...