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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §66 Abs2;Rechtssatz
Die Rückverweisung nach § 66 Abs 2 AVG ist eine Entscheidung im Sinne des § 27 VwGG, weil damit über die Berufung des Bf gegen den erstinstanzlichen Bescheid entschieden worden ist.
Schlagworte
Verletzung der Entscheidungspflicht Allgemein Behördliche Angelegenheiten Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - EinstellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991050028.X01Im RIS seit
23.04.1991