RS Vwgh 1991/4/23 91/05/0028

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Veröffentlicht am 23.04.1991
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §66 Abs2;
VwGG §27;

Rechtssatz

Die Rückverweisung nach § 66 Abs 2 AVG ist eine Entscheidung im Sinne des § 27 VwGG, weil damit über die Berufung des Bf gegen den erstinstanzlichen Bescheid entschieden worden ist.

Schlagworte

Verletzung der Entscheidungspflicht Allgemein Behördliche Angelegenheiten Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - Einstellung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991050028.X01

Im RIS seit

23.04.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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