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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §56;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 91/12/0180 91/12/0181 91/12/0182 91/12/0183Rechtssatz
Mit der Einsetzung der besonderen Habilitationskommission zur Entscheidung über eine Berufung und Devolutionsanträge betreffend Habilitationsansuchen fiel die Säumnis der bel Beh weg. Da diese Einsetzung aber einerseits vor der Einleitung des Vorverfahrens durch den VwGH erfolgte und andererseits keinen gegenüber dem Bf erlassenen Bescheid darstellt (Hinweis E 29.6.1987, 86/12/0199), waren die Verfahren über diese Säumnisbeschwerden nicht nach § 36 Abs 2 VwGG sondern gem § 33 Abs 1 VwGG, und zwar mangels auch gegenüber dem Bf erlassenen Bescheides nicht wegen "echter" Klaglosstellung (Hinweis B 20.1.1989, 88/17/0154, 0172, 0173, 0198), einzustellen.
Schlagworte
Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Besondere Rechtsgebiete Hochschulen Unterricht Kultuswesen Säumnisbeschwerde Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - EinstellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991120177.X01Im RIS seit
03.04.2001