Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs2;EStG 1972 §34 Abs3;EStG 1988; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/19 90/13/0006 1 Stammrechtssatz Bei Zahlungen aus Anlaß einer eingegangenen Bürgschaftsverpflichtung muß nach stRsp des VwGH schon für das Eingehen dieser Bürgschaftsverpflichtung Zwangsläufigkeit im Sinne des § 34 Abs 3 EStG 1972 gegeben sein (Hinw... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine AG. Punkt 10.4 der zwischen ihr und dem Angestelltenbetriebsrat geschlossenen Gesamtbetriebsvereinbarung vom 13. Februar 1984 lautet: "Angestellte, die eine bestimmte Dienstzeit bei der Gesellschaft nachweisen können, erhalten ein Jubiläums-Geld; dieses beträgt bei einer Dienstzeit von 15 vollen Jahren einen Monats-Grundgehalt, von 25 vollen Jahren zwei Monats-Grundgehalte, von 35 vollen Jahren drei Monats-Grundgehalte... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §14;EStG 1972 §5;
Rechtssatz: § 14 EStG 1972 stellt eine Ausnahme von den allgemeinen Grundsätzen der Rückstellungsbildung dar (Hinweis Pokorny, Grenzen des Maßgeblichkeitsgrundsatzes, SWK 1987 A I 189). Jubiläumsgelder (Treueprämien) sind den in § 14 EStG 1972 genannten Dienstnehmerbezügen ähnlich (Hinweis Nowotny in Straube, HGB, § 198 Textziffer 134... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §5; Beachte Besprechung in SWK 20/21/1996, A 371 - 374
Rechtssatz: Verpflichtet sich ein Abgabepflichtiger mittels Gesamtbetriebsvereinbarung zur Leistung eines Jubiläumsgeldes bzw einer Treueprämie an alle Arbeitnehmer, deren Dienstverhältnis eine bestimmte Dauer erreicht hat, so hat der Abgabepflichtige bei Gewinnermittlung nach § 5 ES... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §5; Beachte Besprechung in SWK 20/21/1996, A 371 - 374
Rechtssatz: Den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechend besteht bei der Gewinnermittlung des § 5 EStG 1972 die Verpflichtung zur Bildung von Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten. Eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten ist zu bilden... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §5; Beachte Besprechung in SWK 20/21/1996, A 371 - 374
Rechtssatz: Jubiläumsgeld und Treueprämie sind Belohnungen für die langjährige Tätigkeit von Arbeitnehmern. Sie sind insoweit durch die vor dem Bilanzstichtag liegenden Zeiträume wirtschaftlich mitverursacht, als sie auf die von den Arbeitnehmern bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Le... mehr lesen...
Unstrittig ist folgender Sachverhalt: Die A Gesellschaft m.b.H. & Co KG (im folgenden kurz: KG) war grundbücherliche Eigentümerin der Liegendschaften EZ. 181 und 712 Grundbuch Stadlau. Nachdem per 2. Jänner 1988 ein Kommanditist aus der KG ausgeschieden war, bestand diese nur mehr aus einem Komplementär und der Beschwerdeführerin als Kommanditistin, die damals noch die Firma C Gesellschaft m.b.H. führte. In der Folge schied auch der Komplementär aus der KG aus und wurde das Ge... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §5;HGB §142;
Rechtssatz: Der Wert der Gegenleistung bemißt sich im Falle einer Geschäftsübernahme nach § 142 HGB nach dem Wert der Gesamtabfindung des ausscheidenden Gesellschafters zuzüglich des Wertes der Gesellschaftsschulden und des Wertes des bisherigen Gesellschaftsanteils des übernehmenden Gesellschafters (Hinweis E 23.2.198... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §5;HGB §142;
Rechtssatz: In Ermangelung einer ziffernmäßigen Abfindungsleistung ist im Falle einer Geschäftsübernahme nach § 142 HGB die Gegenleistung für den Übergang des gesamten Vermögens der KG aus der Übernahme der Betriebsschulden und dem Wert der Beteiligung des übernehmenden Gesellschafters zu berechnen. ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §4 Abs2;GrEStG 1987 §5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/11/18 92/16/0179 3 Stammrechtssatz Gemäß § 4 Abs 1 GrEStG 1987 ist die Steuer grundsätzlich vom Wert der Gegenleistung zu berechnen (Hinweis E 20.6.1990, 89/16/0101). Die Berechnung vom Wert der Gegenleistung wird somit zum Besteuerungsgrundsatz erhoben; die Berechnung vom Wert des... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, eine OHG, betreibt einen Lederwareneinzelhandel und ermittelt den Gewinn gemäß § 5 EStG 1972. Ihre Gesellschafter sind die Brüder Dr. Walter M. und Egbert M. In den Jahren 1983 und 1984 hatten beide Mitunternehmer - wie auch in den Vorjahren - steuerfreie Rücklagen gemäß § 11 EStG 1972 zur Lasten ihrer Gewinnanteile gebildet. Anläßlich einer Buch- und Betriebsprüfung stellte der Prüfer fest, daß in den Bilanzen zum 31. Dezember 1983 und 1984 Forderungen an ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §5; Beachte (Hier: OHG gewährt dem Sohn eines Gesellschafters - die
Gesellschafter sind Brüder - ein Darlehen zur Finanzierung eines
Grundstücks.)
Rechtssatz: Ausführungen zur Abgrenzung gewillkürtes Betriebsvermögen - Privatvermögen hinsichtlich eines Darlehens. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:V... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer veräußerte im Jahr 1981 eine Liegenschaft gegen Einräumung eines Benützungs- und Gebrauchsrechtes, eine Barzahlung von S 2,3 Millionen und eine monatliche wertgesicherte Leibrente von S 25.000,--. Die für das verwaltungsgerichtliche Verfahren relevanten Bestimmungen des Kaufvertrages lauten auszugsweise (sinngemäß; kein wörtliches Zitat): Die Käuferin verpflichtet sich, eine monatliche Versorgungsrente von S 25.000,-- an den Käufer, solange er lebt, und, falls... mehr lesen...
An der beschwerdeführenden KG sind die B-GmbH als Komplementär und Hermann O als alleiniger Kommanditist beteiligt. Unternehmensgegenstand sind sämtliche in den Rahmen eines Reisebüros fallenden Tätigkeiten; weiters die Ausübung des Taxi- und Mietwagengewerbes sowie des Transportgewerbes. Als protokollierte Gewerbetreibende ermittelt die Beschwerdeführerin ihren Gewinn gemäß § 5 EStG 1972. Im Jahr 1985 erwarb der Kommanditist der Beschwerdeführerin ein unbebautes Grundstück im Aus... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §5;HGB §105;HGB §161;
Rechtssatz: Auch das Sonderbetriebsvermögen eines Gesellschafters einer Personengesellschaft kann Sonderbetriebsvermögen der Gesellschaft sein, weil die Gewinnermittlungsvorschriften und damit auch die Zulässigkeit der Behandlung von Wirtschaftsgütern als gewillkürtes Betriebsvermögen bei einer Personengesellschaf... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §4;EStG 1972 §4 Abs2;EStG 1972 §5;EStG 1972 §6;
Rechtssatz: § 4 BewG ist im Rahmen des Bilanzsteuerrechtes nicht anwendbar, weil zu den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung auch die Berücksichtigung aufschiebend bedingter Forderungen und Lasten zählt (zB Rückstellungen). Aber auch außerhalb des Bilanzsteuerrechtes finden sich Grund... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §5;
Rechtssatz: Auch Wirtschaftsgüter, die künftighin eine dem Betrieb dienende Funktion erwarten lassen, können gewillkürtes Betriebsvermögen darstellen. Dabei ist es unmaßgeblich, ob bereits in naher Zeit mit einer unmittelbaren betrieblichen Nutzung zu rechnen ist. Ein vorausblickender Unternehmer kann ohne weiteres vor die Entscheidung gestellt werd... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §5;
Rechtssatz: Auch gewillkürtes Betriebsvermögen muß seiner Art nach geeignet sein, dem Betrieb direkt oder indirekt zu dienen. Diese wirtschaftliche Beziehung zum Betrieb ist jedoch weit zu sehen. So genügt zB die Eignung eines Wirtschaftsgutes als Wertanlage, wenn ein betriebliches Interesse an einer fundierten Kapitalausstattung besteht. Deutlich w... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 29. April 1988 teilte die W.KG, deren Gesellschafter die Beschwerdeführer waren, dem Finanzamt E. mit, daß sie ihr gesamtes bewegliches Anlagevermögen, das Weinlager sowie die sonstigen Vorräte an die G. GmbH und die V. GmbH verkauft habe. Mit Vertrag vom 2. März 1988 habe sie auch die Betriebsliegenschaft (EZ. 2088 der KG S) sowie sämtliche Markenrechte an die genannten Gesellschaften verpachtet. Die als Sachvermögen allein verbleibende Liegenschaft werde in das Mit... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §4 Abs2;GrEStG 1987 §5; Beachte Besprechung in AnwBl 1994/8, S 637-639;
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/16/0180
92/16/0181
92/16/0182
92/16/0183
92/16/0184
92/16/0185
Rechtssatz: Gemäß § 4 Abs 1 GrEStG 1987 ist die Steuer grundsätzlich vom Wert der Gegenleistung zu berechnen (Hinweis E 20.... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern32/08 Sonstiges Steuerrecht
Norm: GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §5;UmgrStG 1991; Beachte Besprechung in AnwBl 1994/8, S 637-639;
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/16/0180
92/16/0181
92/16/0182
92/16/0183
92/16/0184
92/16/0185
Rechtssatz: Was als Gegenleistung zu verstehen ist, wird im § 5 GrEStG 1987 nicht erschöpfend aufgezähl... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer bezeichnet sich als "freiberuflicher Konsulent für EDV-Beratung". Streit besteht im verwaltungsgerichtlichen Verfahren darüber, ob die Einkünfte aus dieser Tätigkeit solche aus selbständiger Arbeit (§ 22 EStG 1972) oder solche aus Gewerbebetrieb (§ 23 leg. cit.) sind. Mit dem hg. Erkenntnis vom 22. März 1983, 82/14/0099, hat der Gerichtshof den damals vom Beschwerdeführer angefochtenen Bescheid betreffend Aufhebung seines Einkommensteuerbescheides 1980 gemäß §... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 litb;EStG 1988 §22 Z1 litb;EStG 1988;VwRallg;
Rechtssatz: Die durch das Einkommensteuergesetz 1988 geschaffene neue Rechtslage läßt sich nicht mit Hilfe von Schlüssigkeitserwägungen rückprojizieren. (Hier: Abgabepflichtiger ist "freiberuflicher Konsulent für EDV-Beratung". Tätigkeit des Unternehmensberaters ist... mehr lesen...
Die belangte Behörde versagte 1988 im Instanzenzug der Beschwerdeführerin die Veranlagung zur Umsatzsteuer und die Festsetzung von Umsatzsteuervorauszahlungen für die oben erwähnten Zeiträume mit der Begründung: , es fehle ihr die Unternehmereigenschaft. Die Beschwerdeführerin sei als Bauherrengemeinschaft zur Errichtung eines Hotelkomplexes auf der Liegenschaft der ihr angehörenden Miteigentümer in Tirol am 31. März 1984 in Deutschland errichtet worden und auch als solche nach außen in... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1955 §11;GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §5;UStG 1972 §12 Abs1 Z1;UStG 1972 §2 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/08 89/15/0112 4 Stammrechtssatz Der Käufer einer Liegenschaft ist nur dann als Bauherr anzusehen, wenn er auf die bauliche Gestaltung des auf dieser Liegenschaft geplanten Hauses Einfluß nehmen... mehr lesen...
Nach der Beschwerde und dem ihr angeschlossenen angefochtenen Bescheid ist zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens strittig, ob sich die vom Beschwerdeführer neben seiner Tätigkeit als Facharzt in Form eines Hotel garni betriebene Fremdenpension als Einkunftsquelle (Ansicht des Beschwerdeführers) oder als steuerlich unbeachtliche Liebhaberei (Ansicht der belangten Behörde) darstellt. Der Beschwerdeführer erachtet sich durch den im Instanzenzug ergangenen Besc... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs4;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3;EStG 1972 §5;LiebhabereiV;
Rechtssatz: Weder der Umstand, daß das Betreiben eines Hotels nicht der Liebhaberei in der "ursprünglichen Bedeutung dieses Begriffes" zugeordnet werden kann, noch der Umstand, daß die Tätigkeit eines Abgabepflichtigen als Betreiber eines Hotels nicht seiner persönl... mehr lesen...
Am 14. Dezember 1990 wurde dem Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien (im folgenden: Finanzamt) angezeigt, daß die Beschwerdeführer mit der X registrierte Genossenschaft m.b.H. (im folgenden: X oder Genossenschaft) am 13. Dezember 1990 einen Anwartschaftsvertrag betreffend die Wohnung Top Nr. 6 in M, A-Gasse, zu einer Gegenleistung von S 3,021.012,-- abgeschlossen hätten. Dieser Anzeige wurde der Anwartschaftsvertrag angeschlossen, der u.a. nachstehenden Inhalt hat: ... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §5;UStG 1972 §12 Abs1 Z1;UStG 1972 §6 Z9 lita; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/16/0036 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/14 90/16/0103 3 Stammrechtssatz Dem Bauherrn obliegt es, das zu errichtende Haus zu planen und zu gestalten, der Baubehö... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §5;UStG 1972 §12 Abs1 Z1;UStG 1972 §6 Z9 lita; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/16/0036 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/08 89/15/0112 3 Stammrechtssatz Der Begriff "Bauherr" ist für die Umsatzsteuer und die Grunderwerbsteuer grundsätzlich e... mehr lesen...