Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §5;
Rechtssatz: Gewillkürtes Betriebsvermögen umfaßt nicht jene Wirtschaftsgüter, die betrieblichen Zwecken dienen oder objektiv erkennbar unmittelbar für betriebliche Zwecke gewidmet sind. Die für gewillkürtes Betriebsvermögen geforderte Vorteilhaftigkeit für den Betrieb ergibt sich aber ua aus der Möglichkeit künftiger betrieblicher ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §14;EStG 1972 §5; Beachte Besprechung in SWK 1996/20,21, A 371-374
Rechtssatz: Kein RS. (Verweis auf E 25.1.1994, 90/14/0073; analoge Anwendbarkeit dieses Erkenntnisses auf Geburtstagsprämien; außerdem betreffend das "Nachholverbot" Hinweis auf Rechtsmittelentscheidung der FLD Stmk vom 6.12.1990, GA 3, B 250-3/90, ÖStZ 192, 64) ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §5;
Rechtssatz: Ein Wirtschaftsgut, das objektiv erkennbar privaten Zwecken dient oder objektiv erkennbar für private Zwecke bestimmt ist, stellt notwendiges Privatvermögen dar. Wirtschaftsgüter, die weder zum notwendigen Privatvermögen noch zum notwendigen Betriebsvermögen gehören, stellen im Bereich der Gewinnermittlung nach § 5 EStG... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §5; Beachte Besprechung in SWK 1995/30 A 641 - 644;
Rechtssatz: Der Wechsel eines von einer Personengesellschaft (hier: OHG), an der die (beiden) Gesellschafter im Verhältnis 60 zu 40 beteiligt sind, erworbenen Wirtschaftgutes (hier: Liegenschaft) vom gewillkürten Gesamthand-Betriebsvermögens in das gewillkürte Sonderbe... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §5;
Rechtssatz: Es entspricht der allgemeinen Lebenserfahrung, daß ein ca 600 Meter von einem Beherbungsbetrieb entfernt liegendes Grundstück für Zwecke dieses Betriebes verwendet werden kann. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1994140077.X04 Im RIS seit 07.... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/12/21 89/14/0186 2 (Es darf aber nicht eine betriebliche Nutzung der betreffenden Wirtschaftsgüter vorliegen, weil diesfalls die Wirtschaftsgüter bereits zum notwendigen Betriebsvermögen zu rechnen wären). Stammrechtssatz Auch gewillkürtes ... mehr lesen...
Streit besteht im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ausschließlich darüber, ob die Beschwerdeführerin, die ihren Gewinn gemäß § 5 EStG 1972 ermittelt, berechtigt bzw. verpflichtet ist, unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung Rückstellungen für Jubiläumszuwendungen zu bilden, die den Arbeitnehmern der Beschwerdeführerin auf Grund kollektivvertraglicher Verpflichtung anläßlich einer bestimmten Dauer des Dienstverhältnisses zustehen. Während die Beschwerdeführerin die... mehr lesen...
Streit besteht im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ausschließlich darüber, ob die Beschwerdeführerin, die ihren Gewinn gemäß § 5 EStG 1972 ermittelt, berechtigt bzw. verpflichtet ist, unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung Rückstellungen für Jubiläumszuwendungen zu bilden, die den Arbeitnehmern der Beschwerdeführerin auf Grund einer verbindlichen Betriebsordnung anläßlich einer bestimmten Dauer des Dienstverhältnisses zustehen. Während die Beschwerdeführerin die ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §5;
Rechtssatz: Ausführungen betreffend die Bildung einer Rückstellung, für welche nicht erforderlich ist, daß das die Verpflichtung auslösende Ereignis zum Bilanzstichtag bereits eingetreten ist. Es wird einzig und allein darauf abgestellt, ob ein in der Vergangenheit wirtschaftlich verursachter Aufwand am Bilanzstichtag mit einer gewissen Wahrscheinli... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §5;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1991130245.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/01/25 90/14/0073 1 Stammrechtssatz Den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechend besteht bei der Gewinnermittlung des § 5 EStG 1972 die Verpflichtung zur Bildung von Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten. Eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten ist zu bilde... mehr lesen...
Die beschwerdeführende KG verfügt in der Bundesrepublik Deutschland über eine Zweigniederlassung, die ebenfalls in der Rechtsform einer KG (mit gleichen Beteiligungsverhältnissen) geführt wird. Diese Zweigniederlassung dient dazu, Erzeugnisse der Beschwerdeführerin in der Bundesrepublik Deutschland zu vertreiben. Streit besteht im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ausschließlich darüber, ob in der Bilanz der Beschwerdeführerin zum 31. Dezember 1983 ausgewiesene Forderungen an ihr... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §5;EStG 1972 §6 Z2;HGB §161;
Rechtssatz: Der Betrieb einer Kommanditgesellschaft ist einkommensteuerlich den einzelnen Gesellschaftern zuzurechnen (sogenannte Bilanzbündeltheorie). Daraus folgt, daß von zwei oder mehreren Kommanditgesellschaften mit denselben Beteiligungsverhältnissen und demselben Betriebsgegenstand ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §123;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1972 §5;EStG 1972 §6 Z2;
Rechtssatz: Bei Aufzeichnungen, die der Aufspaltung und Zuweisung des Gewinnes an einzelne (hier im Ausland) Betriebsstätten dienen, handelt es sich lediglich um Verrechnungskonten, die weder Forderungen noch Verbindlichkeiten iSd für die Gewinnermittlung maßgebenden Betriebsvermögen... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: DBAbk BRD 1955;EStG 1972 §123;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1972 §5;EStG 1972 §6 Z2;
Rechtssatz: Durch die Aufspaltung von Betriebsvermögen in rechtlich selbständige Vermögensbereiche einzelner Betriebsstätten und die Zuweisung des Gewinnes an diese auf Grund von sich aus Doppelbesteuerungsabkommen ergebenden Zuteilungsnormen ent... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §123;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1972 §5;EStG 1972 §6 Z2;
Rechtssatz: Da für die Gewinnermittlung innerhalb eines Zurechnungssubjektes keine wechselseitigen Forderungen und Verbindlichkeiten bestehen können, sind die von einem inländischen Betrieb seiner ausländischen Zweigniederlassung gegenüber ausgewiesenen Forderungen in Wahrheit bloße ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §123;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §5;EStG 1972 §6 Z2;
Rechtssatz: Die Forderungen aus Lieferungen der ausländischen Zweigniederlassung an ausländische Abnehmer können nicht als ident mit jenen Forderungen bezeichnet werden, die als bloße Verrechnungsposten zwischen dem inländischen Betrieb und seiner ausländischen Zweigniederlassung in der Bilanz des inl... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: DBAbk BRD 1955;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §5;EStG 1972 §6 Z2;
Rechtssatz: Gehört ein Wirtschaftsgut zum Betriebsvermögen einer Betriebsstätte, dann gehört es damit zwingend zum Betriebsvermögen des Betriebes selbst. Eine Aufspaltung des Betriebsvermögens in rechtlich selbständige Vermögensbereiche der einzelnen Betriebsstätten kommt nicht ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: DBAbk BRD 1955;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §5;EStG 1972 §6 Z2;
Rechtssatz: Daß bei Aufspaltung von Betriebsvermögen in rechtlich selbständige Vermögensbereiche einzelner Betriebsstätten und der Zuweisung des Gewinnes an diese auf Grund von sich aus Doppelbesteuerungsabkommen ergebenden Zuteilungsnormen so vorzugehen ist, als ob die im Ausla... mehr lesen...
Streit besteht im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ausschließlich über die Höhe der Abschreibungsgrundlage einer im Jahr 1974 erworbenen Liegenschaft im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung der Jahre 1985 und 1986. Unbestritten ist, daß das Gebäude seinerzeit gegen einen Barkaufpreis von S 750.000,-- sowie Übernahme von drei Darlehen erworben wurde. Zwei der Darlehen waren unverzinslich und betrugen S 1,937.722,50 (Laufzeit ca. 20 Jahre) bzw. S 1,766.194,-- (Laufzeit ... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z8;EStG 1972 §4 Abs2;EStG 1972 §5;EStG 1972 §6;EStG 1972 §7 Abs1;HGB §203 Abs2;HGB §203 Abs3;
Rechtssatz: Gemäß § 16 Abs 1 Z 8 EStG 1972 gehören zu den Werbungskosten auch Absetzungen für Abnutzung und für Substanzverringerung. Im unmittelbar darauf anschließenden Klammerausdruck wird auf § 7 EStG 1972 Bezug genommen, wo die A... mehr lesen...
Mit Verschmelzungsvertrag vom 24. April 1992 wurde die S.M. Aktiengesellschaft mit der beschwerdeführenden Aktiengesellschaft als aufnehmender Gesellschaft verschmolzen. Die Verschmelzung erfolgte unter Zugrundelegung der Verschmelzungsbilanz zum 31. Dezember 1991, wobei die abgabenrechtlichen Begünstigungen des Strukturverbesserungsgesetzes in Anspruch genommen wurden. Das Finanzamt setzte hierauf vom Zweifachen des Einheitswertes der Liegenschaften der übertragenden Gesellschaft... mehr lesen...
Index: 21/02 Aktienrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: AktG 1965 §219 Z1;GrEStG 1987 §1 Abs1;GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §5;
Rechtssatz: Daß der Vermögensübergang (nur) notwendige Folge der Vereinigung der Aktiengesellschaften ist, steht einer Beurteilung der Veschmelzung als Erwerbsvorgang iSd § 1 Abs 1 GrEStG 1987 nicht entgegen. Auch der Umstand, daß es zwischen der aufnehmenden Gsellschaft und der übertragende... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer betreibt einen Maschinenhandel. Seine Firma wurde zum 28. Februar 1980 in das Handelsregister (nunmehr Firmenbuch) eingetragen. Mit Kaufvertrag vom 21. April 1977 erwarb der Beschwerdeführer für betriebliche Zwecke ein unbebautes Grundstück im Ausmaß von 1500 m2 um den Kaufpreis von S 324.000,--. Er wollte auf dem Grundstück eine Lagerhalle und ein Bürogebäude errichten. D... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §5;
Rechtssatz: Für die Zuordnung eines Wirtschaftsgutes zum Betriebsvermögen oder zum Privatvermögen sind bloß innere, nicht in der Außenwelt zum Ausdruck kommende Überlegungen des Steuerpflichtigen nicht maßgeblich. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994140115.X02 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §5;
Rechtssatz: Bisher notwendiges Betriebsvermögen kann bei Beendigung der betrieblichen Nutzung als gewillkürtes Betriebsvermögen belassen werden, was der Fall ist, wenn das Wirtschaftsgut weiter in den Büchern eines Steuerpflichtigen, der den Gewinn nach § 5 EStG 1972 ermittelt, aufscheint (Hinweis: Quantschnigg/Schuch, Einkommenste... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §5;
Rechtssatz: Die Ausbuchung eines Gegenstandes des gewillkürten Betriebsvermögens auf einen in der Vergangenheit liegenden Zeitpunkt bewirkt nicht die Entnahme zu diesem zurückliegenden Stichtag. Die Entnahme wird erst im Zeitpunkt des Abbuchens bewirkt (Hinweis E 26.4.1994, 91/14/0030). European Case Law Ide... mehr lesen...
Mit Vertrag vom 16. Oktober 1989 brachte Edith E. ein ihr gehöriges protokolliertes Einzelunternehmen in die beschwerdeführende GmbH unter Inanspruchnahme der abgabenrechtlichen Begünstigungen des Art III StruktVG ein. Zu den Aktiven des Unternehmens zählten unter anderem Liegenschaften mit einem Einheitswert von zusammen S 16,565.000,--. In der am 27. Oktober 1989 beim Finanzamt eingereichten Abgabenerklärung im Sinne des § 10 GrEStG 1987 wurde der Wert der übernommenen Stammeinlagen... mehr lesen...
Aus dem übereinstimmenden Vorbringen der drei Beschwerdeführer ergibt sich jeweils im Einklang mit der Begründung: der angefochtenen Bescheide folgender unstrittiger Sachverhalt: Die Beschwerdeführer erwarben mit Kaufverträgen vom 29. April 1987 (Erst- und Zweitbeschwerdeführer) bzw. 16. April 1986 (Drittbeschwerdeführer) von der A-Gesellschaft m.b.H. jeweils ideelle Anteile an zwei Parzellen der EZ 152. In den Verträgen war unter anderem die Verpflichtung enthalten, einen Wohnungs... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1955 §11;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 litb;GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §5; Beachte Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) im gleichen Sinne erledigt
am 6.10.1994 94/16/0212 bis 0215
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/16/0217
94/16/0218 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/08 89/... mehr lesen...