RS Vwgh 1993/6/15 93/14/0032

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Veröffentlicht am 15.06.1993
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §2 Abs2;
EStG 1972 §2 Abs4;
EStG 1972 §4 Abs1;
EStG 1972 §4 Abs3;
EStG 1972 §5;
LiebhabereiV;

Rechtssatz

Weder der Umstand, daß das Betreiben eines Hotels nicht der Liebhaberei in der "ursprünglichen Bedeutung dieses Begriffes" zugeordnet werden kann, noch der Umstand, daß die Tätigkeit eines Abgabepflichtigen als Betreiber eines Hotels nicht seiner persönlichen Neigung, sondern wirtschaftlichen Überlegungen entsprochen hat, ist geeignet aufzuzeigen, daß im Abgabenzeitraum die Möglichkeit zur Erzielung eines Gesamtgewinnes bestanden hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993140032.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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