Index: 21/01 Handelsrecht32/06 Verkehrsteuern32/08 Sonstiges Steuerrecht
Norm: GrEStG 1987 §5;HGB §142;UmgrStG 1991 §22 Abs4;
Rechtssatz: Erwägungen, ob der Gesetzgeber durch die in § 22 Abs 4 UmgrStG 1991 erfolgte Festlegung des doppelten Einheitswertes als Bemessungsgrundlage eine Entlastung im Bereich der Grunderwerbsteuer herbeiführen wollte, können nicht dazu führen, daß contra legem doch wieder die Gegenleis... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt ein Unternehmen zur Errichtung und zum Betrieb von Kabelfernsehanlagen. Die Anschlußbenützer haben neben den laufenden Jahresgebühren je auch eine einmalige Anschlußgebühr zu entrichten, die zur Abdeckung der Aufwendungen für die Errichtung des Kabel-TV-Anschlusses (Anschlußkasten und Kabelanteil) dient. Die Anschlußgebühren verteilte der Beschwerdeführer seit dem Wirtschaftsjahr 1985 im Wege einer passiven Rechnungsabgrenzung gewinnwirksam auf einen Zeit... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin betreibt in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft eine Metallwarenfabrik. Persönlich haftende Gesellschafterin ohne Vermögensbeteiligung ist die M GmbH (mittlerweile L GmbH; in der Folge: M-GmbH). Beschränkt steuerpflichtige Kommanditisten sind Dkfm. U. M. und R. D. mit einer Vermögenseinlage von jeweils S 8 Mio. An der M-GmbH sind U.M. mit 75,5 % und R.D. mit 24,5 % des Stammkapitals beteiligt. Die aus dem von der Beschwerdeführerin unterhaltenen Gewerbebe... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs1;EStG 1988 §23 Z2;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs4;EStG 1988 §5;
Rechtssatz: Die Wertung von Leistungsbeziehungen zwischen Personengesellschaften und ihren Gesellschaftern bzw deren Betrieben oder zwischen ineinander verflochtenen Personengesellschaften als betriebliche Vorgänger setzt vora... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;EStG 1972 §4;EStG 1972 §5;EStG 1972 §6;EStG 1988 §4;EStG 1988 §5;EStG 1988 §6;
Rechtssatz: Es erscheint bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise geboten, die einmalig für die Herstellung eines (späteres Kabelfernsehen ermöglichenden) Kabelanschlusses zu entrichtende Anschlußgebühr und die laufend für den Be... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betrieb (nach eigenem Vorbringen seit dem Jahr 1956) als Einzelunternehmer den Handel bzw. das Leasinggeschäft mit selbst importierten Mikrowellenherden, Großkücheneinrichtungen und diversen Automaten. Der Gewinn wurde gemäß § 5 EStG ermittelt. Im Jahr 1979 nahm der seit Jahren im Spielautomatenhandel tätige Kurt K. geschäftlichen Kontakt mit dem Beschwerdeführer auf. Es wurde vereinbart, englische Spielautomaten zu importieren und in Österreich zu verkaufen. ... mehr lesen...
Der Erstbeschwerdeführer betrieb bis zum 30. September 1985 eine Rechtsanwaltskanzlei als Einzelunternehmer. Mit Wirkung ab 1. Oktober 1985 betreiben die Beschwerdeführer die Rechtsanwaltskanzlei in Form einer GesBR, wobei sie - mit noch darzustellenden Ausnahmen - je zur Hälfte an deren Betriebsergebnis, das nach § 4 Abs 3 EStG 1972 ermittelt wird, beteiligt sind. Die vom Erstbeschwerdeführer vor Gründung der GesBR begonnenen Causen wurden von ihm allein zu Ende geführt, weswegen er ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §5;
Rechtssatz: Für die Frage der Zugehörigkeit eines Wirtschaftsgutes zum notwendigen Betriebsvermögen ist dessen Zweckbestimmung, die Besonderheit des Betriebes bzw der Beruf des Steuerpflichtigen für die Verkehrsauffassung maßgebend (Hinweis E 10.10.1978, 195/78). European Case Law Identifier (ECLI) ECL... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §5;
Rechtssatz: Steht ein Wirtschaftsgut in einem objektiven Zusammenhang mit dem Betrieb und ist es geeignet, eine Funktion im Betrieb zu erfüllen, liegt Betriebsvermögen vor (Hinweis E 17.4.1974, 732/72, VwSlg 4672 F/1974). Ein Computer kann nach der Verkehrsauffassung sowohl zum notwendigen Betriebsvermögen einer Rechtsanwaltskanzle... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §5;
Rechtssatz: Computer stellen nur dann notwendiges Betriebsvermögen dar, wenn außer Zweifel steht, daß diese zumindest überwiegend betrieblichen Zwecken dienen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1992140078.X08 Im RIS seit 20.11.2000 Z... mehr lesen...
Im Verfahren betreffend Jahresausgleich für 1992 machte der Beschwerdeführer eine von ihm als Bürge geleistete Zahlung in Höhe von S 208.000,-- als außergewöhnliche Belastung geltend. Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid anerkannte die belangte Behörde diese Zahlung nicht als außergewöhnliche Belastung. Sie führte zur Begründung: aus, die E-GmbH & Co KG habe im Jahre 1992 einen Kredit aufgenommen, hinsichtlich dessen der Beschwerdeführer gemäß § 1357 ABGB a... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1346;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §5;EStG 1972 §6 Z3;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §5;EStG 1988 §6 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/02/03 92/13/0069 2
(hier EStG 1988 anzuwenden) Stammrechtssatz Bei der Abdeckung betrieblicher Verbindlichkeiten durch die als Bürgen haftenden Personengesellschafter... mehr lesen...
Gegen die Körperschaft- und Gewerbesteuerbescheide 1989 und 1990 mit Ausfertigungsdatum 4. November 1992 brachte die Beschwerdeführerin Berufung ein, weil das Finanzamt bestimmten, von ihr gebildeten Rückstellungen die Anerkennung versagt hatte. Mit Schriftsatz vom 13. Oktober 1994 erweiterte sie ihren Berufungsantrag; sie begehrte die Anerkennung der Bildung einer "Energieförderungsrücklage" gemäß § 1 Energieförderungsgesetz 1979, BGBl. 567/1979, in der Folge EnFG, für das Jahr 1989,... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §4;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1972 §5;EStG 1972 §9;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs4;EStG 1988 §5;EStG 1988 §9;VwRallg;
Rechtssatz: Die Normen, die die Besteuerung des Einkommens regeln, knüpfen zum Teil auch an tatsächliche Umstände an, die nach Ablauf des Veranlagun... mehr lesen...
Anläßlich einer die Jahre 1987 bis 1991 umfassenden abgabenbehördlichen Prüfung stellte der Prüfer u. a. fest, daß die von dem eine Tankstelle betreibenden Mitbeteiligten im Gesamtausmaß von S 2,2 Mio gebildete Rückstellung (Dotierung in den Jahren 1987 und 1988: je S 700.000,--, 1990: S 600.000,-- und 1991: S 200.000,--) für "Erdreich- und Wasserschäden" steuerlich nicht anzuerkennen sei; dies deshalb, weil in den genannten Jahren aus einer öffentlich-rechtlichen Pflicht keine zu ein... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4;EStG 1972 §5;EStG 1988 §4;EStG 1988 §5;VwRallg;
Rechtssatz: Es kann auch eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung Gegenstand einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten sein, wenn die Verpflichtung nach ihrem Inhalt und insbesondere ihrem Entstehungszeitpunkt hinreichend konkretisiert ist; dies ist anzunehmen, we... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4;EStG 1972 §5;EStG 1988 §4;EStG 1988 §5;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2551/77 E 28. Februar 1978 RS 3 Stammrechtssatz Bei der Bildung einer Rückstellung handelt es sich um ein Gewinnkorrektivum, das allerdings steuerrechtlich nur in der Höhe anerkannt wird, in der der Erfolg des betreffenden Wirtschaftsjahres... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde gegenüber dem Beschwerdeführer die Einkommensteuer für die Streitjahre im Instanzenzug in folgender Höhe festgesetzt: S 414.477,-- (1991; Vorsoll: - S 332.352,--), S 31.815,-- (1992; Vorsoll: - S 553.736,--) und - S 28.975,-- (1993; Vorsoll: S 30.000,--). Mit der gegen diesen Bescheid erhobenen Beschwerde ist der Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung verbunden. Hinsichtlich seiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse führt der Antr... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/09/30 AW 94/15/0027 1 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Haftung für Abgabenschuldigkeiten - Zwingende öffentliche Interessen können der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung auch entgegenstehen, wenn der Aufschub des Vollzuges des angefochtenen Bescheides, den die ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug zur Haftung für Abgabenschuldigkeiten in Höhe von rund S 2,6 Mio herangezogen. Mit der gegen diesen Bescheid erhobenen Beschwerde ist der Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung verbunden. Hinsichtlich seiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse führt der Antragsteller im wesentlichen aus, er erziele monatliche Nettoeinkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in Höhe von rund S 30.000,-- und er sei fü... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1994/09/30 AW 94/15/0027 1 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Haftung für Abgabenschuldigkeiten - Zwingende öffentliche Interessen können der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung auch entgegenstehen, wenn der Aufschub des Vollzuges des angefochtenen Bescheides, den die ... mehr lesen...
Aus dem Beschwerdeinhalt ergibt sich im Zusammenhang mit der vorgelegten Ausfertigung der angefochtenen Berufungsentscheidung folgender unstrittiger Sachverhalt: Mit Abtretungsvertrag vom 14. Oktober 1993 erhielt die Beschwerdeführerin von ihrem Vater dessen sämtliche Rechte an der Kleiderwerke S OHG abgetreten, wobei sich die Beschwerdeführerin in Punkt III des Abtretungsvertrages verpflichtete, als Gegenleistung an ihren Vater eine wertgesicherte Leibrente von monatlich S 30.000... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §5;
Rechtssatz: Gegenleistung (ein Begriff, der in § 5 GrEStG 1987 nicht erschöpfend aufgezählt ist) ist alles, was der Erwerber dafür zu leisten verspricht, daß er das Grundstück erhält. Jede Leistung, die in einem tatsächlichen oder wirtschaftlichen oder inneren Zusammenhang mit dem Grunderwerb steht, ist als Gegenleistung iSd Gesetzes anzusehen. ... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte und zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf das hg. Erkenntnis vom 5. August 1993, 93/14/0044, verwiesen. Daraus ist ersichtlich, daß die belangte Behörde mit Bescheid vom 2. Februar 1993, Zl. 30.887-3/92, den Antrag der beschwerdeführenden Miteigentümergemeinschaft auf Wiederaufnahme der mit Berufungsentscheidung vom 8. Juli 1988, Zl. 30.029-3/88, abgeschlossenen Verfahren (Umsatzsteuer 1984 bis 1986 und Umsatzsteuervorauszahlungen für Jänner bis August 1987) abw... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1955 §11;GrEStG 1955 §4 Abs1;GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §5;UStG 1972 §12 Abs1 Z1;UStG 1972 §6 Z9 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/08 89/15/0112 3 Stammrechtssatz Der Begriff "Bauherr" ist für die Umsatzsteuer und die Grunderwerbsteuer grundsätzlich einheitlich auszulegen. ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war seit dem Jahr 1961 Inhaber eines protokollierten Einzelunternehmens, das bis zum Jahr 1980 die Erzeugung von und den Handel mit Bekleidung zum Gegenstand hatte. Für das Einzelunternehmen wurde der Gewinn nach § 5 EStG 1972 für ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr ermittelt. Mit Notariatsakt vom 5. Dezember 1980 gründeten der Beschwerdeführer und seine Ehegattin unter Inanspruchnahme des Art III StruktVG mit Wirkung zum 30. Juni 1980 die M-GmbH, in... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/04/03 87/14/0122 2 Stammrechtssatz Das notwendige Betriebsvermögen umfaßt grundsätzlich alle Wirtschaftsgüter, die schon ihrer objektiven Beschaffenheit nach dem Betrieb zu dienen bestimmt sind und ihm auch tatsächlich dienen, somit betrieblich verwendet werden. Dabei ist insb die Verkeh... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §5;
Rechtssatz: Auch vermietete Wirtschaftsgüter können zum notwendigen Betriebsvermögen gehören. Dies ist dann der Fall, wenn die Vermietung dem Betriebszweck unmittelbar dient (Hinweis E 9.5.1995, 94/15/0151; E 3.4.1990, 87/14/0122), und zwar insbesondere dadurch, daß sie zur Steigerung der Einnahmen aus der eigentlichen betriebliche... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §5;
Rechtssatz: Für die Frage der Qualifikation der Liegenschaften als notwendiges Betriebsvermögen - sie gehören zum Betrieb des Abgabepflichtigen und werden vom Abgabenpflichtigen an eine Gesellschaft (hier GmbH), an der er beteiligt ist, vermietet - ist es nicht entscheidend, in welcher Weise die Betriebe unterschiedlicher Rechtsträ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §5;
Rechtssatz: Wirtschaftsgüter müssen, um dem gewillkürten Betriebsvermögen zugerechnet zu werden, dem Betrieb in irgendeiner Weise - etwa durch ein betriebliches Interesse an einer fundierten Kapitalausstattung - förderlich sein können. Es darf aber nicht eine betriebliche Nutzung der betreffenden Wirtschaftsgüter vorliegen, weil di... mehr lesen...