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21/01 HandelsrechtNorm
EStG 1972 §5;Rechtssatz
Auch das Sonderbetriebsvermögen eines Gesellschafters einer Personengesellschaft kann Sonderbetriebsvermögen der Gesellschaft sein, weil die Gewinnermittlungsvorschriften und damit auch die Zulässigkeit der Behandlung von Wirtschaftsgütern als gewillkürtes Betriebsvermögen bei einer Personengesellschaft gleichermaßen für den Bereich der Gesellschaft als auch für jenen ihrer Gesellschafter gilt, soweit diese über Vermögenswerte verfügen, die ihrer betrieblichen Sphäre als Gesellschafter zuzurechnen sind, aber nicht in das Gesamthandeigentum der Gesellschaft eingebracht werden (Sonderbetriebsvermögen).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1989140186.X01Im RIS seit
20.11.2000