RS Vwgh 1993/12/21 89/14/0186

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Veröffentlicht am 21.12.1993
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §5;

Rechtssatz

Auch Wirtschaftsgüter, die künftighin eine dem Betrieb dienende Funktion erwarten lassen, können gewillkürtes Betriebsvermögen darstellen. Dabei ist es unmaßgeblich, ob bereits in naher Zeit mit einer unmittelbaren betrieblichen Nutzung zu rechnen ist. Ein vorausblickender Unternehmer kann ohne weiteres vor die Entscheidung gestellt werden, ob er ein Grundstück, das er zur Zeit (noch) nicht benötigt, erwerben soll, um künftige Betriebserweiterungen, unter Umständen auch über den bisherigen Unternehmenszweck hinaus, zu ermöglichen. Derartige Investitionen werden regelmäßig im betrieblichen Interesse sein, obwohl das erworbene Grundstück noch längere Zeit hindurch nicht seinem beabsichtigten Zweck zugeführt wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1989140186.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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