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21/01 HandelsrechtNorm
GrEStG 1987 §4 Abs1;Rechtssatz
In Ermangelung einer ziffernmäßigen Abfindungsleistung ist im Falle einer Geschäftsübernahme nach § 142 HGB die Gegenleistung für den Übergang des gesamten Vermögens der KG aus der Übernahme der Betriebsschulden und dem Wert der Beteiligung des übernehmenden Gesellschafters zu berechnen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993160139.X05Im RIS seit
20.11.2000