RS Vwgh 1994/1/19 93/16/0139

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Veröffentlicht am 19.01.1994
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Index

21/01 Handelsrecht
32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1987 §4 Abs1;
GrEStG 1987 §5;
HGB §142;

Rechtssatz

In Ermangelung einer ziffernmäßigen Abfindungsleistung ist im Falle einer Geschäftsübernahme nach § 142 HGB die Gegenleistung für den Übergang des gesamten Vermögens der KG aus der Übernahme der Betriebsschulden und dem Wert der Beteiligung des übernehmenden Gesellschafters zu berechnen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993160139.X05

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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