RS Vwgh 1994/1/25 90/14/0073

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.01.1994
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §5;

Beachte

Besprechung in SWK 20/21/1996, A 371 - 374

Rechtssatz

Jubiläumsgeld und Treueprämie sind Belohnungen für die langjährige Tätigkeit von Arbeitnehmern. Sie sind insoweit durch die vor dem Bilanzstichtag liegenden Zeiträume wirtschaftlich mitverursacht, als sie auf die von den Arbeitnehmern bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen entfallen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1990140073.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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