Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §260 Abs2 litd;BAO §299;EStG 1988;
Rechtssatz: Es steht die Entscheidung des Berufungssenates der Finanzlandesdirektion betreffend Einkommensteuer für ein Veranlagungsjahr der Wahrnehmung des in § 299 BAO eingeräumten Aufsichtsrechtes durch die Finanzlandesdirektion in bezug auf andere Veranlagungsjahre betreffend... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, der seine Tätigkeit als "Kaufmann" bezeichnet und seinen Gewinn gemäß § 5 EStG ermittelt, war als selbständiger Handelsvertreter für B tätig. Das Vertragsverhältnis wurde mit Wirkung ab 30. Juni 1989 beendet. Zu diesem Zeitpunkt bestand nach Auffassung des Beschwerdeführers ein Provisionsanspruch gegenüber B in Höhe von S 871.764,--, der dem Grunde nach von B bestritten wurde. Gleichzeitig bestand für den Beschwerdeführer eine Verbindlichkeit B gegenüber im Ausma... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1380;EStG 1988 §4;EStG 1988 §5;
Rechtssatz: Auch nach dem Bilanzstichtag eingetretene Ereignisse, wie zB ein gerichtlicher Vergleich, auf Grund dessen eine Forderung des AbgPfl gegenüber einem Dritten mit einem niedrigeren Betrag festgesetzt wurde und dem AbgPfl eine gegenüber dem Dritten bestehende Verbindlic... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Eigentümer einer in Österreich gelegenen Liegenschaft. Auf dieser befindet sich ein im Jahr 1934 von Prof. Ernst Anton Plischke erbautes Landhaus; Prof. Plischke hat im Jahr 1935 den Großen Österreichischen Staatspreis erhalten. Der Einheitswert für das bebaute Grundstück ist mit 650.000 S festgestellt. Mit Bescheid des Bundesdenkmalamtes vom 8. November 1995 wurde gemäß §§ 1 und 3 des Denkmalschutzgesetzes festgestellt, daß die Erhaltung des Landhauses im öff... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §28;EStG 1972;EStG 1988;
Rechtssatz: Mit dem Ausdruck "Erhaltungskosten" in § 28 BewG hat der Gesetzgeber nicht Kosten für die Verbesserung durch Umbau im Auge gehabt. Werden im öffentlichen Interesse erhaltenswerte Gebäude nicht nur erhalten, sondern darüber hinaus - allerdings ohne das Erhaltenswerte zu beeinträchtigen - verbessert, ... mehr lesen...
Nach dem Bericht einer abgabenrechtlichen Prüfung über den Zeitraum 1984 bis 1986 rechtfertigten gravierende Mängel in der Buchführung der Beschwerdeführerin im "Hinblick auf den Umfang und die Wertigkeit der unklärbaren Geschäfte" die Verhängung eines Sicherheitszuschlages in der Höhe von 10 % der erklärten Umsätze; ein fiktiver Wareneinsatz sei anzurechnen (vgl. die Tz 5, 7 und 11 des Betriebsprüfungsberichtes vom 1. Dezember 1988). Bei den Veranlagungen zur Körperschaft- und Gewerb... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §5;EStG 1972 §6 Z1;EStG 1988 §5;EStG 1988 §6 Z1;
Rechtssatz: Eine vor dem Beginn des Wirtschaftsjahres eingetretene Wertminderung kann bei der nach § 5 EStG vorgenommenen Gewinnermittlung dieses späteren Wirtschaftsjahres keine Berücksichtigung mehr finden (Hinweis E 18.1.1984, 82/13/0173; E 27.9.1995, 92/13/0310; E 13.12.1995, 92/13/0081). ... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 7. Oktober/16. November 1987 erwarb der Beschwerdeführer von der Alleineigentümerin IS 38/3000 Anteile an der Liegenschaft EZ 271 KG S, Gerichtsbezirk G, samt dem auf dieser Liegenschaft stehenden Hotel "Viktoria" um den Kaufpreis von S 41.610,--. Mit Bescheid vom 30. November 1987 wurde die Grunderwerbsteuer von einer Bemessungsgrundlage von S 41.610,-- vorgeschrieben. Der Bescheid erwuchs in Rechtskraft. In den dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegten Akten be... mehr lesen...
Aus der Beschwerdeschrift und den beigelegten Ausfertigungen der angefochtenen Bescheide ergibt sich folgender Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin erwarb auf Grund eines Spaltungs- und Umgründungsvertrages mehrere Liegenschaften im Wege der Gesamtrechtsnachfolge durch eine Abspaltung zur Aufnahme, und zwar - wie sie selbst ausdrücklich vorbringt - ohne Gegenleistung. Daraufhin schrieb der Kostenbeamte des BG Favoriten für die grundbücherliche Eintragung des Eigentumsrechtes ... mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren32/06 Verkehrsteuern32/08 Sonstiges Steuerrecht
Norm: GGG 1984 §26 Abs1;GJGebG 1962 §29 Abs1;GrEStG 1955;GrEStG 1987 §4;GrEStG 1987 §5;GrEStG 1987 §6;UmgrStG 1991 §38 Abs6; Beachte Bespr ÖStZ 3/1999, S 34 bis 36Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):98/16/0201
Rechtssatz: Unter "Steuerbegünstigungen" iSd § 26 A... mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren32/06 Verkehrsteuern32/08 Sonstiges Steuerrecht
Norm: GGG 1984 §1 Abs1;GGG 1984 §26 Abs1;GGG 1984 TP9 litb Z1;GrEStG 1987 §4;GrEStG 1987 §5;GrEStG 1987 §6;UmgrStG 1991 §38 Abs6; Beachte Bespr ÖStZ 3/1999, S 34 bis 36Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):98/16/0201
Rechtssatz: Der Kostenbeamte soll sich iS eine... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §5;UStG 1972;UStG 1994;
Rechtssatz: Die Umsatzsteuer zählt nach stRsp zur Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1996160135.X03 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren32/06 Verkehrsteuern32/08 Sonstiges Steuerrecht
Norm: GGG 1984 §26 Abs1;GrEStG 1987 §4;GrEStG 1987 §5;GrEStG 1987 §6;UmgrStG 1991 §38 Abs6; Beachte Bespr ÖStZ 3/1999, S 34 bis 36Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):98/16/0201
Rechtssatz: Das UmgrStG stellt in Gestalt seines § 38 Abs 6 für Spaltungen gegenüber... mehr lesen...
Aus der Beschwerde - deren Behandlung vom Verfassungsgerichtshof mit Beschluß vom 24. Februar 1998, B 2035/97, abgelehnt wurde - der Beschwerdeergänzung, dem angefochtenen Bescheid und den dem Verwaltungsgerichtshof übermittelten Verwaltungsakten ergibt sich folgender, für die Entscheidung maßgeblicher Sachverhalt: Gesellschafter der beschwerdeführenden GmbH waren die P & F GmbH zu 74 %, die P & F L GmbH zu 12 % (Gesellschafter zu 98 % P & F GmbH, Liselotte S 2 %), Li... mehr lesen...
Aus der Beschwerde - deren Behandlung vom Verfassungsgerichtshof mit Beschluß vom 24. Februar 1998, B 2034/97, abgelehnt wurde - der Beschwerdeergänzung, dem angefochtenen Bescheid und den dem Verwaltungsgerichtshof übermittelten Verwaltungsakten ergibt sich folgender, für die Entscheidung maßgeblicher Sachverhalt: Gesellschafter der beschwerdeführenden GmbH waren die P & F GmbH zu 98 % (Alleingesellschafterin Liselotte S) und Liselotte S zu 2 %. In der Generalversammlu... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §14 Abs6;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §5;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1998130077.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §14 Abs6;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §5;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1998130079.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Die "F" Wohnbau GmbH hatte mit Kaufvertrag vom 25. Jänner 1990 von zwei Verkäufern die Liegenschaft EZ. 315, KG Favoriten, Wien X, Erlachgasse 81, außerbücherlich erworben. Bereits am 29. Jänner 1990 erteilte die genannte Erwerberin der IS-GmbH in Linz einen Alleinvermittlungsauftrag, worin ua festgehalten wurde, daß die Vertragserrichtung vorzugsweise über den Wiener Rechtsanwalt Dr. G zu erfolgen habe. Diesem Anwalt erteilte die Erwerberin (ohne ein näheres Datum anzugeben) ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §5; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/16/0235
97/16/0236
97/16/0237
97/16/0238
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
97/16/0239 E 29. April 1998
97/16/0240 E 29. April 1998
97/16/0241 E 29. April 1998
97/16/0242 E 29. April 1998
97/16/0243 E 29. April 1998
97/16/0244 E 29. April 1998
97/16/0245 E 29. April 1998
97/16/0246 E 29.... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, die ihren Beruf in der Beschwerde mit "Turnusärztin" bezeichnet, schloß ihren Abgabenerklärungen für die Jahre 1988 und 1989 betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer jeweils eine gemeinsame Beilage an, in der sie Bezüge aus dem "Forschungsprojekt "Supervision", Oesterreichische Nationalbank" mit S 268.000,-- (1988) und S 132.000,-- (1989) bekanntgab und gleichzeitig die Einkommensteuerfreiheit dieser Bezüge gemäß § 3 Z. 5 EStG 1972 bzw. § 3 Abs. 1 Z. 3 EStG ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO;EStG 1988;UStG 1994;VwRallg;
Rechtssatz: Die Dauer eines Verfahrens ändert grundsätzlich nichts am öffentlichen Interesse an einer rechtsrichtigen Abgabenvorschreibung. Besteht aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens unter Anwendung der hiefür gesetzlich vorge... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH betreibt ein Bauunternehmen. Gestützt auf § 99 Abs. 2 FinStrG wurde bei ihr für die Jahre 1987 und 1988 eine Buch- und Betriebsprüfung durchgeführt. Im Betriebsprüfungsbericht (Tz 6) wird zur Beschreibung des Rechnungswesens ausgeführt: "Es wurden sowohl Betriebseinnahmen als auch Betriebsausgaben nicht erklärt. Die Abrechnung von Bauvorhaben wurde ungerechtfertigt verzögert. Entnahmen für das Privathaus der Gesellschafter-Geschäftsführerin (US) wurde... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4;EStG 1972 §5;
Rechtssatz: Die körperschaftsteuerliche und gewerbesteuerliche Erfassung des Bauentgeltes richtet sich (im Hinblick auf den zahlungshalber übergegebenen Wechsel) nicht nach dem Zeitpunkt des Zuflusses. Beim Betriebsvermögensvergleich führen Geschäftsfälle zur Aktivierung einer Forderung, sobald sie die Höhe des Betriebsvermögens beeinfl... mehr lesen...
Die beiden Beschwerdeführer sind miteinander verheiratet. Sie erwarben mit Kaufvertrag vom Dezember 1982 um den Preis von 260.000 S eine inländische Liegenschaft. Mit Vertrag vom 8. Februar 1983 vermieteten sie die Liegenschaft ab dem Jänner 1984 auf unbestimmte Zeit an ihren Vater bzw Schwiegervater zum Betrieb einer Schlosserwerkstätte. Der monatliche Mietzins betrug 3.000 S. Im Mietvertrag ist festgehalten, daß eine Wertsicherung der Miete nicht vereinbart sei und daß die Vermieter... mehr lesen...
Die Tätigkeit der beschwerdeführenden GmbH bestand im wesentlichen darin, daß sie eine Liegenschaft erwarb, auf dieser ein Gebäude (Geschäftszentrum) errichtete und dieses Objekt einer OHG vermietete. In den Streitjahren war FG Alleingesellschafter der Beschwerdeführerin. Am 29. Dezember 1988 schloß die Beschwerdeführerin einerseits mit FG und andererseits mit der FG-GmbH Verträge über die Errichtung einer stillen Gesellschaft. Aufgrund dieser Verträge sollten FG und die FG-GmbH an Ge... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §23 Z2;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §5;GewStG §6;KStG 1988 §7;
Rechtssatz: Behauptet die abgabepflichtige GmbH Einkünfte von Null Schilling bzw geringere Verluste als die Abgabenbehörde angenommen hat, so ergibt sich daraus, daß die Abgabenbehörde, weil sie eine Mitunternehmerschaft der Abgabepflichtigen in Form der atypischen stillen Gesellschaft nicht ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §28 Abs1 Z1;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §5;EStG 1988 §6;
Rechtssatz: Eine Differenzrechnung, bei welcher der Wert des Bodens vom Gesamtkaufpreis in Abzug gebracht wird, führt in der Regel nicht zu einer, den Wertverhältnissen entsprechenden Aufteilung der Anschaffungskosten einer bebauten Liegenschaft (Hinweis E 15.2.1994, 93/14/0175, E 14.1.1986, 84/14... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §5;EStG 1972 §6;EStG 1988 §28 Abs1 Z1;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §5;EStG 1988 §6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/02/15 93/14/0175 1 Stammrechtssatz Die Aufteilung des Kaufpreises einer bebauten Liegenschaft hat nach streng objektiven Maßstäben zu erfolgen. Hiezu ist jeweils der Verkehrswert des bloßen Grund und Bodens ei... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betrieb in den Streitjahren einen Papier-, Büro-, Schreib-, Spielwarengroß- und -einzel- sowie einen Buchhandel, wobei er den Gewinn gemäß § 5 EStG 1972 für ein jeweils am 31. März endendes Wirtschaftsjahr ermittelte. Neben dem Betriebsvermögen besaß er im Steitzeitraum umfangreiches Privatvermögen. In den Jahren 1984 und 1985 schaffte der Beschwerdeführer ausländische Wertpapiere um rund 7 Mio S an, wobei er diese, wie sich aus der am 30. Juli 1986 eingereich... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §5;
Rechtssatz: Die ausländischen Wertpapiere sind nicht schon wegen der aus betriebswirtschaftlicher Sicht ansonsten gegebenen Unterkapitalisierung des Einzelunternehmens des Abgabepflichtigen als notwendiges Betriebsvermögen anzusehen. Denn für die Zuordnung der ausländischen Wertpapiere zum Betriebsvermögen oder zum Privatvermögen s... mehr lesen...