RS Vwgh 1995/12/12 94/14/0091

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Veröffentlicht am 12.12.1995
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §4 Abs1;
EStG 1972 §5;

Rechtssatz

Auch vermietete Wirtschaftsgüter können zum notwendigen Betriebsvermögen gehören. Dies ist dann der Fall, wenn die Vermietung dem Betriebszweck unmittelbar dient (Hinweis E 9.5.1995, 94/15/0151; E 3.4.1990, 87/14/0122), und zwar insbesondere dadurch, daß sie zur Steigerung der Einnahmen aus der eigentlichen betrieblichen Tätigkeit beitragen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994140091.X04

Im RIS seit

30.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

28.11.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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