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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §4 Abs1;Rechtssatz
Auch vermietete Wirtschaftsgüter können zum notwendigen Betriebsvermögen gehören. Dies ist dann der Fall, wenn die Vermietung dem Betriebszweck unmittelbar dient (Hinweis E 9.5.1995, 94/15/0151; E 3.4.1990, 87/14/0122), und zwar insbesondere dadurch, daß sie zur Steigerung der Einnahmen aus der eigentlichen betrieblichen Tätigkeit beitragen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994140091.X04Im RIS seit
30.01.2002Zuletzt aktualisiert am
28.11.2017