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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §4 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/04/03 87/14/0122 2Stammrechtssatz
Das notwendige Betriebsvermögen umfaßt grundsätzlich alle Wirtschaftsgüter, die schon ihrer objektiven Beschaffenheit nach dem Betrieb zu dienen bestimmt sind und ihm auch tatsächlich dienen, somit betrieblich verwendet werden. Dabei ist insb die Verkehrsauffassung maßgebend (Hinweis E 17.10.1989, 88/14/0204).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994140091.X03Im RIS seit
30.01.2002Zuletzt aktualisiert am
28.11.2017