RS Vwgh 1995/12/12 94/14/0091

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Veröffentlicht am 12.12.1995
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §4 Abs1;
EStG 1972 §5;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/04/03 87/14/0122 2

Stammrechtssatz

Das notwendige Betriebsvermögen umfaßt grundsätzlich alle Wirtschaftsgüter, die schon ihrer objektiven Beschaffenheit nach dem Betrieb zu dienen bestimmt sind und ihm auch tatsächlich dienen, somit betrieblich verwendet werden. Dabei ist insb die Verkehrsauffassung maßgebend (Hinweis E 17.10.1989, 88/14/0204).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994140091.X03

Im RIS seit

30.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

28.11.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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