RS Vwgh 1996/11/26 92/14/0078

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.11.1996
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §4 Abs1;
EStG 1972 §5;

Rechtssatz

Computer stellen nur dann notwendiges Betriebsvermögen dar, wenn außer Zweifel steht, daß diese zumindest überwiegend betrieblichen Zwecken dienen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1992140078.X08

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

22.08.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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