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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §4 Abs1;Rechtssatz
Computer stellen nur dann notwendiges Betriebsvermögen dar, wenn außer Zweifel steht, daß diese zumindest überwiegend betrieblichen Zwecken dienen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1992140078.X08Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
22.08.2011