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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §4 Abs1;Rechtssatz
Wirtschaftsgüter müssen, um dem gewillkürten Betriebsvermögen zugerechnet zu werden, dem Betrieb in irgendeiner Weise - etwa durch ein betriebliches Interesse an einer fundierten Kapitalausstattung - förderlich sein können. Es darf aber nicht eine betriebliche Nutzung der betreffenden Wirtschaftsgüter vorliegen, weil diesfalls die betreffenden Wirtschaftsgüter bereits zum notwendigen Betriebsvermögen gehören (Hinweis E 17.1.1995, 84/14/0077.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994140091.X02Im RIS seit
30.01.2002Zuletzt aktualisiert am
28.11.2017