Die Beschwerdeführer führten im Streitzeitraum eine Steuerberatungskanzlei in der Rechtsform einer GesbR. Anlässlich einer 1994 durchgeführten Betriebsprüfung stellte der Prüfer fest, dass 1991 Zahlungen vom betrieblichen Konto der Kanzlei an eine H GmbH geleistet worden seien. Diese - der Höhe nach unstrittigen - Beträge von insgesamt rund S 1,4 Mio seien unter dem Titel "Abwehrkosten Rufschädigung" als Betriebsausgaben geltend gemacht worden. Mangels betrieblicher Veranlassung seie... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs3;EStG 1988 §4 Abs4;
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes stellt der Verlust einer Geldforderung auch bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG 1988 in jenem Zeitpunkt, in dem der Verlust feststeht, eine Betriebsausgabe dar (Hinweis E 13. Mai 1981, 2535/80; E 15. Februar 1984, 83/13/0150). ... mehr lesen...
Die beschwerdeführenden Ehegatten führten einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb mit einem Gesamteinheitswert von S 62.000,--. Zur Ermittlung ihrer einheitlich und gesondert festzustellenden Einkünfte legten sie dem Finanzamt jeweils eine Erklärung für nicht buchführende Land- und Forstwirte vor, mit der sie ihre Einkünfte unter Zugrundelegung der Verordnung des Bundesministers für Finanzen nach Durchschnittssätzen ermittelten. Im Jahre 1994 veräußerten sie den Betrieb an ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: DurchschnittssatzV Gewinnermittlung 1990/100;EStG 1988 §17 Abs5 Z3;EStG 1988 §17;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs3;EStG 1988 §4 Abs4;
Rechtssatz: Sofern ein Steuerpflichtiger eine Durchschnittssatzgewinnermittlung im Sinne von § 17 EStG 1988 in Anspruch nimmt, begibt er sich damit auch des Rechtes, seine tatsächlichen Betriebsausgaben geltend zu machen. Er kann... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: DurchschnittssatzV Gewinnermittlung 1990/100;EStG 1972 §17;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1972 §6 Z2 idF 1987/312;EStG 1988 §17;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs3;EStG 1988 §4 Abs4;EStG 1988 §4 Abs8;
Rechtssatz: Die Abgabepflichtigen nahmen zur Einkünfteermittlung aus ihrem forstwirtschaftlichen Betrieb die Gewinnpauschalierung nach d... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Komponist. Für das Streitjahr erklärte er neben einem Ruhebezug nach seiner Tätigkeit als ordentlicher Professor an der Hochschule für Musik und darstellende Kunst negative Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit als Komponist in Höhe von S 161.991,--. Mit Einkommensteuerbescheid vom 26. Mai 1997 erkannte das Finanzamt diverse Aufwendungen nicht als Betriebsausgaben der selbständigen Tätigkeit an. In seiner dagegen erhobenen Berufung wies der Beschwerdeführer da... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs3;
Rechtssatz: Betriebseinnahmen sind alle geldwerten Zuwendungen, die durch den Betrieb des Abgabepflichtigen veranlasst sind, wobei auch ein bloß mittelbarer Zusammenhang mit dem Betrieb genügt. Werden etwa Geschäftsbeziehungen unterhalten und erbringt ein Vertragspartner neben dem unmittelbaren Entgelt weitere freiwillige Zuwendungen, sind auch... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer unterhält einen Fremdenbeherbergungsbetrieb. Bis zum Jahr 1990 ermittelte er den Gewinn daraus gemäß § 4 Abs. 3 EStG durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, seither durch Betriebsvermögensvergleich gemäß § 4 Abs. 1 EStG 1988. Für das Jahr 1991 wurde ein Übergangsgewinn in Höhe von S 381.131,38 erklärt. Gegen die Bescheide betreffend Einkommen- und Gewerbesteuer für das Jahr 1991 erhob der Beschwerdeführer Berufung und begehrte darin die Berücksichtigung des ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs10 Z1;EStG 1988 §4 Abs3;EStG 1988 §4 Abs4;EStG 1988 §6 Z11;EStG 1988 §7;
Rechtssatz: Die steuerliche Behandlung des Anlagevermögens unterscheidet sich bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern grundsätzlich nicht von jener im Bereich des Betriebsvermögensvergleiches. Demnach sind auch bei der Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs 3 EStG die Ansch... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs10 Z1;EStG 1988 §4 Abs3;
Rechtssatz: Als Zuschläge iSd § 4 Abs 10 Z 1 EStG 1988 infolge des Wechsels der Gewinnermittlungsart sind insbesondere Forderungen zu erfassen, die bei der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung mangels Zuflusses noch nicht zu erfassen waren, bei der Gewinnermittlung durch Vermögensvergleich aber ebenfalls nicht erfasst würden, weil ... mehr lesen...
Der Gemeinschuldner, ein Rechtsanwalt, der seinen Gewinn gemäß § 4 Abs 3 EStG ermittelte, war in den Streitjahren als Treuhänder und Generalübernehmer für zwei Arbeitsgemeinschaften (idF: ARGE) tätig, die zur Abwicklung der Errichtung zweier Gebäude gegründet worden waren. Die Auftraggeberin dieser Projekte leistete Zahlungen an die ARGE. In zwei im Jahr 1991 gelegten Honorarnoten stellte der Gemeinschuldner den ARGE für "anwaltliche bzw rechtliche Betreuung" im Streitzeitraum in... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §19 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3;EStG 1988 §19 Abs1;EStG 1988 §4 Abs3;
Rechtssatz: Bei der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung kommt es grundsätzlich auf den Zu- bzw Abfluss an. Nach § 19 Abs 1 EStG sind Einnahmen in jenem Kalenderjahr bezogen, in dem sie den Steuerpflichtigen zugeflossen sind. Akontozahlungen, die der Steuerpflichtige erhält, fließen nicht erst mit ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt als Zivilingenieur für Kulturtechnik und Wasserwirtschaft in K. ein technisches Büro, dessen Gewinn er gemäß § 4 Abs. 3 EStG 1988 ermittelt. In der Einkommensteuererklärung für das Jahr 1994 machte er Mietaufwendungen für eine "Betriebswohnung" geltend. Über Vorhalt des Finanzamtes teilte der Beschwerdeführer mit, dass die (ab 12. Mai 1994 in E.) angemietete Wohnung dem (seit 16. April 1994) bei ihm angestellten Bruder Dipl.-Ing. Dr. A. als Dienstwo... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist bis zur Betriebsaufgabe am 30. September 1987 Steuerberater gewesen und hat den Gewinn für seinen Betrieb nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt. Im Jahr 1981 hat er eine Eigentumswohnung - diese ist unmittelbar neben seiner Privatwohnung gelegen - gekauft und sie sodann an eine in seinem Betrieb halbtags beschäftigte Dienstnehmerin vermietet. Er hat die neue Eigentumswohnung als notwendiges Betriebsvermögen behandelt. Im Zuge einer im Jahr 1990 durchgeführten, den Ze... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3;
Rechtssatz: Kommt bei einem Wirtschaftsgut neben der betrieblichen auch eine außerbetriebliche Nutzung in Betracht, ist die Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen an die tatsächliche überwiegende betriebliche Nutzung des Wirtschaftsgutes geknüpft. Die bloß vorübergehende Nichtverwendung eines Wirtschaftsgutes steht aber der Beurte... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3;
Rechtssatz: Bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG kann nur notwendiges Betriebsvermögen Berücksichtigung finden. Zum notwendigen Betriebsvermögen gehören alle Wirtschaftsgüter, die dem Betrieb zu dienen bestimmt sind und ihm tatsächlich dienen, somit betrieblich verwendet werden. Dabei sind die Zweckbestimmung des Wirts... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3;
Rechtssatz: Im Beschwerdefall stellt sich die Frage, unter welchen weiteren Voraussetzungen eine Eigentumswohnung keine private Vermögensanlage bildet, wenn sie einem Arbeitnehmer vermietet wird. Maßstab für die Lösung dieser Frage, die letztlich die Abgrenzung des betrieblichen vom nicht betrieblichen (privaten) Bereich betri... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3;
Rechtssatz: Das vorübergehende Leerstehen einer Wohnung führt für sich noch nicht zur Beendigung der Betriebsvermögenseigenschaft. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2001:2000140158.X04 Im RIS seit 12.07.2001 Zuletzt aktualisiert am ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war in den Streitjahren als Rechtsanwalt tätig. In den Jahren 1993 und 1994 wurde beim Beschwerdeführer eine abgabenbehördliche Prüfung vorgenommen. Nach dem über die Prüfung erstellten Bericht ermittelte der Beschwerdeführer den Gewinn durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Weiters wurde im Prüfungsbericht ausgeführt, der Beschwerdeführer sei als Berater der W. GmbH tätig gewesen. In der Bilanz der W. GmbH sei eine Darlehensforderung an den Beschwerdeführer ausgewies... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §19;EStG 1988 §4 Abs3;
Rechtssatz: Ein Betrag ist dem Abgabepflichtigen auch dann zugeflossen, wenn er ihm bloß gutgeschrieben wurde, vorausgesetzt, dass er darüber rechtlich und wirtschaftlich verfügen kann (Hinweis E 5.3.1986, 85/13/0085). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:1999130193.X02 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §19;EStG 1988 §4 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/14/0025 E 31. März 1992 RS 2
(hier nur der erste Satz) Stammrechtssatz Bei der Einnahmen-Ausgabenrechnung kommt es grundsätzlich auf den Zufluß bzw Abfluß an (§ 19 EStG 1972 bzw 1988). Daher führen auch Vorauszahlungen der Kunden vor Lieferung der Ware zu gewinnerhöhenden Betriebseinnahmen (Hinw... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt seit 1985 ein technisches Büro und ermittelte seinen Gewinn bis einschließlich 1992 nach der Bestimmung des § 4 Abs. 3 der Einkommensteuergesetze. Mit dem allein bekämpften Abspruch des angefochtenen Bescheides über Einkommensteuer für das Jahr 1993 wurde im Instanzenzug die Gewährung des Hälftesteuersatzes für den Übergangsgewinn aus dem freiwillig vorgenommenen Wechsel der Gewinnermittlungsart zum 1. Jänner 1993 mit der Begründung: versagt, das in d... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Gesellschaft (Rechtsanwaltsgemeinschaft) hatte drei Gesellschafter. Sie ermittelte den Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG 1988. Der Gesellschafter Dr. P verstarb am 23. Oktober 1993. Sein Gesellschaftsanteil ging im Erbwege an seine Tochter, die ihn sogleich ihrem Ehemann Dr. W schenkte, der bereits vorher ein weiterer Gesellschafter der Beschwerdeführerin gewesen war. Für die Beschwerdeführerin wurde zum 23. Oktober 1993 eine Todfallsbilanz erstellt. Auf diesen Sticht... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs10;EStG 1988 §4 Abs3;EStG 1988 §6 Z9 lita;
Rechtssatz: Das Erfordernis des Wechsels der Gewinnermittlungsart von der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung auf den Betriebsvermögensvergleich lässt sich auch nicht aus zwingenden Grundsätzen des Einkommensteuerrechts ableiten. Aus der Anordnung der Buchwertfortführung in § 6 Z 9 lit a EStG 19... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs10;EStG 1988 §4 Abs3;EStG 1988 §6 Z9 lita;
Rechtssatz: Nach der stRsp des VwGH ergibt sich aus den einkommensteuerlichen Vorschriften nicht, dass beim Ableben eines Einnahmen-Ausgaben-Rechners und Fortsetzung der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung durch den Rechtsnachfolger ein Wechsel der Gewinnermittlungsart auf den Betriebsvermögensv... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §7;ErbStG §8;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs3;EStG 1988 §6 Z9 lita;
Rechtssatz: Die Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG 1988 und jene nach § 4 Abs 1 EStG 1988 sollen über einen längeren Zeitraum betrachtet zum selben Gesamtgewinn führen. In Ausnahmefällen kann dieser Zeitraum aber über das Ableben eines Betriebsinhabers hinaus andau... mehr lesen...
Mit einem beim Finanzamt für den 12., 13., 14. und 23. Bezirk in Wien am 11. April 1989 eingereichten Fragebogen gab der Beschwerdeführer bekannt, dass er ab "jetzt" aus einer "Vermietung" Einnahmen erzielen werde. Der voraussichtliche Jahresumsatz werde 200.000 S, der voraussichtliche Gewinn 40.000 S betragen. Dem genannten Finanzamt ging am 9. März 1989 eine Kontrollmitteilung des Finanzamtes für Körperschaften vom 6. Dezember 1988 zu, wonach anlässlich einer Betriebsprüfung bei der... mehr lesen...
Die drei erstgenannten Beschwerdeführer sind Erben nach Dr. Johannes M. Der Erblasser und die übrigen Beschwerdeführer bildeten als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater eine - eine Mitunternehmerschaft darstellende - Kanzleigemeinschaft. In der beim zuständigen Finanzamt eingereichten Erklärung der Einkünfte von Personengesellschaften für 1987 wurde die Gesellschaft als "Kanzleigemeinschaft Dr. Johannes M., Mag. Wolfgang W., Dr. Nikolaus S. und Mag. Georg B." bezeichnet. Die Einkünfte ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt als Einzelunternehmer einen Handel mit "Produkten für die Oberflächenveredelung". Mit Wirkung vom 1. Jänner 1993 ging er von der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG auf die Gewinnermittlung nach § 4 Abs 1 EStG über. Strittig ist, ob für den - nach einer Betriebsprüfung mit S 919.403,25 ermittelten - Übergangsgewinn der begünstigte Steuersatz im Sinne des § 37 EStG anzuwenden ist. In dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid folgte die be... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs3;KStG 1966 §8 Abs1;KStG 1988 §8 Abs2;
Rechtssatz: Bei der bei einer GmbH festgestellten verdeckten Gewinnausschüttung besteht keine Bindungswirkung für das Einkommensteuerverfahren (Hinweis E 20.4.1995, 92/13/0112). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH... mehr lesen...