RS Vwgh 2003/7/3 99/15/0094

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Veröffentlicht am 03.07.2003
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §4 Abs3;
EStG 1988 §4 Abs4;

Rechtssatz

Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes stellt der Verlust einer Geldforderung auch bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG 1988 in jenem Zeitpunkt, in dem der Verlust feststeht, eine Betriebsausgabe dar (Hinweis E 13. Mai 1981, 2535/80; E 15. Februar 1984, 83/13/0150).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:1999150094.X01

Im RIS seit

01.08.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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