RS Vwgh 2000/9/26 99/13/0193

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Veröffentlicht am 26.09.2000
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §19;
EStG 1988 §4 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 92/14/0025 E 31. März 1992 RS 2 (hier nur der erste Satz)

Stammrechtssatz

Bei der Einnahmen-Ausgabenrechnung kommt es grundsätzlich auf den Zufluß bzw Abfluß an (§ 19 EStG 1972 bzw 1988). Daher führen auch Vorauszahlungen der Kunden vor Lieferung der Ware zu gewinnerhöhenden Betriebseinnahmen (Hinweis Doralt, Kommentar zum Einkommensteuergesetz, § 4 Textziffer 192; Schubert-Pokorny-Schuch-Quantschnigg, Einkommensteuer-Handbuch, 02te Aufl, § 4 Textziffer 69).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999130193.X01

Im RIS seit

15.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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