Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §28 Abs1;EStG 1988 §4 Abs3;EStG 1988 §7;
Rechtssatz: Ausführungen, weshalb ein Betrag, den ein neuer Mieter (Bank) als Ablöse für die Aufgabe der Mietrechte von Vormietern für die Einräumung des Weitergaberechtes und Untermietrechtes und als Vermittlungsprovision dem Hauseigentümer (Abgabepflichtigen) gezahlt hat, nicht als durchlaufe... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist Gastwirtin, wobei sie für die Streitjahre ihren Gewinn gemäß § 4 Abs. 3 EStG ermittelte. Aus einem am 11. April 1983 abgeschlossenen "Lieferungsübereinkommen" mit einer Brauerei, das auch auf die Rechtsnachfolger der Vertragschließenden übergehen sollte, erhielt die Beschwerdeführerin von dieser Brauerei (zur Ausgestaltung ihres Betriebes) einen "einmaligen, nicht rückzahlbaren Beitrag" in der Höhe von S 65.000,-- zuzüglich 18 % MWSt in Höhe von S 11.700,-- ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs3;
Rechtssatz: Kein RS. (Hinweis E 29.9.1987, 87/14/0086) European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1990140172.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Der Verwaltungsgerichtshof hat über die wegen des persönlichen Zusammenhangs zur gemeinsamen Beratung und Beschlußfassung verbundenen Beschwerden wie folgt erwogen: 1. Zum Bescheid betreffend Umsatzsteuer 1974 bis 1984 sowie Körperschaft- und Gewerbesteuer samt Bundesgewerbesteuer mit Zuschlägen 1974 bis 1980 (angefochten mit der zu hg. 91/13/0222 protokollierten Beschwerde): 1.1. Zur Gemeinnützigkeit: Gemäß § 34 Abs. 1 BAO sind die Begünstigungen, die bei Betätigung für gemei... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/13/0203
Rechtssatz: "Geldkonten" sind nicht in dem unter dem Aspekt des § 4 Abs 3 EStG 1972 idF vor dem AbgÄG 1984 anzustellenden Betriebsvermögensvergleich einzubeziehen, weil Schwankungen der Geldbestände bereits durch die Einnahmen-Ausgaben-Re... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §119 Abs1;BAO §126;BAO §131;BAO §184 Abs1;BAO §184 Abs3;EStG 1972 §4 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/13/0203
Rechtssatz: Angesichts der Vielzahl von durchgeführten Veranstaltungen und des damit zwangsläufig verbundenen Anfalles... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §126;BAO §131 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/13/0203
Rechtssatz: Auch einen Abgabepflichtigen, der seinen Gewinn mit dem Überschuß der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ermittelt, trifft die Obliegenheit zur Führ... mehr lesen...
Mit einer als "Tausch- und Kaufvertrag" bezeichneten Vereinbarung vom 8. April 1992 erwarb die Stadtgemeinde Z von der Beschwerdeführerin die Liegenschaft EZ 190, KG Z, gegen die Hingabe des Grundstückes 7/1 LN aus der EZ 3 KG Z. Die Beschwerdeführerin leistete eine Tauschaufgabe (in der Urkunde als "Wertausgleich" bezeichnet) in der Höhe von S 4,000.000,--. In den dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegten Akten befindet sich ein Schreiben des Finanzamtes Z (Bewertungsstelle) vom 29. Jul... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §10 Abs1;BewG 1955 §10 Abs2;GrEStG 1987 §4 Abs3;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Entgeltlichkeit verlangt nicht Gleichwertigkeit der Leistungen (Hinweis OGH 12.12.1985, 7 Ob 671/85, SZ 58/209). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993160093.X04 Im RIS seit 14.01.2002 ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §10 Abs1;BewG 1955 §10 Abs2;GrEStG 1987 §4 Abs3;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Der gemeine Wert ist nach objektiven Gesichtspunkten zu bestimmen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993160093.X03 Im RIS seit 14.01.2002 Zuletzt aktualisiert am ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §10 Abs2;BewG 1955 §19;GrEStG 1987 §4 Abs3;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z2;VwRallg;
Rechtssatz: Aus der Begriffsbestimmung des gemeinen Wertes gem § 10 Abs 2 BewG 1955 ergibt sich, daß die im konkreten Fall angestrebte, jedoch nicht näher begründete Ermittlung des gemeinen Wertes mit einem Fünffachen des Einheitwertes jeder Grundla... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §10;GrEStG 1987 §4 Abs3;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Beim Grundstückstausch ist die Grunderwerbsteuer grundsätzlich vom gemeinen Wert der getauschten Grundstücke zuzüglich einer Tauschaufgabe zu berechnen (Hinweis E VS 16.12.1965, 501/64, VwSlg 3379 F/1965; E 26.3.1991, 15/3502/78; E 28.1.1993, 92/16/0120, 0121, 0122). Eu... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §198 Abs2;GrEStG 1987 §4 Abs3;
Rechtssatz: Bei einem Grundstückstausch iSd § 4 Abs 3 GrEStG 1987 liegen zwei, der Steuer unterliegende Erwerbsvorgänge vor. Es ist zwar nicht zweifelhaft, daß mehrere Besteuerungsfälle formularmäßig in einem Steuerbescheid (Sammelsteuerbescheid) zusammengefaßt werden können. Im Hinblick auf die Besti... mehr lesen...
Mit Ansuchen vom 22. November 1989 beantragte der beschwerdeführende Rechtsanwalt die Nachsicht des gesamten zum damaligen Zeitpunkt bestehenden Abgabenrückstandes in Höhe von rund S 690.000,--. Er begründete dieses Ansuchen damit, daß die Klienten eines "heutigen Strafverteidigers" unabhängig davon, ob das Urteil mit Freispruch oder Verurteilung ende, weitgehend als "U-Boote" lebten und somit im vermehrten Maße Honorare nicht einbringlich seien. Der Beschwerdeführer dokumentierte in ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §236 Abs1;EStG 1972 §19;EStG 1972 §4 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/13/0156 E 8. November 1989 RS 1 Stammrechtssatz Ein Einnahmen-Ausgabenrechner hat die Möglichkeit, durch Steuerung des Zeitpunktes der Vereinnahmung und der Verausgabung den in einem Kalenderjahr zu versteuernden Gewinn zu beeinflussen.... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erzielt als Zahnarzt Einkünfte aus selbständiger Arbeit. In den Jahren 1980 bis 1987 erklärte er sechsmal, die Gewinnermittlungsart gewechselt zu haben, und zwar zum 1. Jänner 1980, 1981, 1982, 1983, 1986 und 1987. Der Wechsel der Gewinnermittlungsart von jener nach § 4 Abs 3 EStG 1972 auf jene nach § 4 Abs 1 EStG 1972 sowie umgekehrt erfolgte jeweils freiwillig. Anläßlich einer für die Jahre 1981 bis 1985 durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung wurde ua fe... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §37 Abs1;EStG 1972 §37 Abs2 Z3;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3;
Rechtssatz: Dem Steuerpflichtigen, der Einkünfte aus selbständiger Arbeit erzielt, steht es frei, seinen Gewinn gemäß § 4 Abs 1 EStG 1972 oder § 4 Abs 3 EStG 1972 zu ermitteln. Diese Wahl trifft der Steuerpflichtige bereits mit der Einrichtung oder Nichteinrichtung einer entsprechenden ... mehr lesen...
An der Beschwerdeführerin - einer ein Architekturbüro betreibenden Gesellschaft bürgerlichen Rechts - waren im Streitjahr Dipl. Ing. E. und Mag. B. je zur Hälfte als Gesellschafter beteiligt. Dipl. Ing. E. war schon seit Gründung der Gesellschaft am 1. November 1981 mit 25 % und seit 1. April 1983 mit weiteren 25 % an der Beschwerdeführerin beteiligt. Mag. B. trat erst im Jahre 1985 bei der Beschwerdeführerin als Gesellschafter ein. Während die Beschwerdeführerin zuvor ihren Gewinn ge... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §37 Abs2 Z3;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs3;
Rechtssatz: Der Wechsel der Gewinnermittlung wird nur zu BEGINN eines Kalenderjahres für zulässig erachtet (Hinweis E 20.9.1983, 82/14/0247). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1992150110.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Der Beschwerdeführer bezieht aus der Tätigkeit als Facharzt Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Für die Jahre 1983 bis 1985 fand bei ihm eine abgabenbehördliche Prüfung statt. Der Prüfer stellte unter anderem fest, daß die Schuldzinsen für einen Kontokorrentkredit zur Gänze als Betriebsausgaben geltend gemacht worden waren, obwohl das betreffende Sparkassenkonto überwiegend für private Zwecke in Anspruch genommen worden war. Diese Feststellung führte zu einer Kürzung der als Betriebsa... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3;EStG 1972 §4 Abs4;
Rechtssatz: Fremdmittel, die der Finanzierung der privaten Lebensführung dienen, sind stets dem notwendigen Privatvermögen zuzurechnen. Ermittelt ein Abgabepflichtiger seinen Gewinn nach § 4 Abs 3 EStG 1972, kommt der Ansatz gewillkürten Betriebsvermögens schon aus diesem Grund nicht in Betracht (Hinweis E 13... mehr lesen...
Nach der Beschwerde und dem ihr angeschlossenen angefochtenen Bescheid ist zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens strittig, ob sich die vom Beschwerdeführer neben seiner Tätigkeit als Facharzt in Form eines Hotel garni betriebene Fremdenpension als Einkunftsquelle (Ansicht des Beschwerdeführers) oder als steuerlich unbeachtliche Liebhaberei (Ansicht der belangten Behörde) darstellt. Der Beschwerdeführer erachtet sich durch den im Instanzenzug ergangenen Besc... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs4;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3;EStG 1972 §5;LiebhabereiV;
Rechtssatz: Weder der Umstand, daß das Betreiben eines Hotels nicht der Liebhaberei in der "ursprünglichen Bedeutung dieses Begriffes" zugeordnet werden kann, noch der Umstand, daß die Tätigkeit eines Abgabepflichtigen als Betreiber eines Hotels nicht seiner persönl... mehr lesen...
I. Das Verfahren S. 4 1. Der Beschwerdeführer S. 4 2. Die Gesellschaft S. 4 3. Die Villa S. 9 4. Der Verdacht S. 11 5. Die Selbstanzeigen S. 12 5.1. Dr. Gustav St. S. 12 5.2. Dr. Paul S. S. 17 6. Die erste Prüfung S. 18 6.1. Erhebungen S. 18 6.2. Aussagen S. 19 6.3. Vorhalteverfahren S. 21 6.4. Schlußbesprechung S. 24 6.5. Prüfungsbericht S. 26 6.6. Kontrollmitteilung S. 27 7. Das Strafverfahren S. 28 7.1. Einleitung S. 28 7.2. Aussagen S. 29 7.3. Der Beschluß S. 37 8. Die zweite Prüf... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1 Z1;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3;EStG 1972 §5;EStG 1972 §6 Z2;KStG 1966 §8 Abs1; Beachte Besprechung in:ARD 4469/22/93, S 7; ARD 4472/48/93, S 6; ARD 4471/53/93, S 6; ARD 4470/26/93, S 6;
Rechtssatz: Wird bei einer Anteilsübertragung zwischen Gesellschaftern einer GmbH der ausscheidende Gesellschafter mit Wirtschaftsgütern... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war im Streitzeitraum Taxiunternehmer mit einem Fahrzeug, das er, seine Frau und fallweise Aushilfskräfte lenkten. Aus dieser Tätigkeit erzielte er Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die er gemäß § 4 Abs 3 EStG 1972 ermittelte. Außerdem bezog er eine Aufwandsentschädigung, die von der Abgabenbehörde den sonstigen Einkünften zugerechnet wurde. Bei einer den Streitzeitraum betreffenden abgabenbehördlichen Prüfung wurden vom Prüfer formelle und materielle Mängel der A... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §131 Abs1;BAO §163;BAO §184 Abs1;BAO §184 Abs3;EStG 1972 §4 Abs3;
Rechtssatz: Selbst wenn die Reparaturkosten in einem Versicherungsfall, aus dem der Abgabepflichtige die Vergütung nicht aufgezeichnet hat, etwa gleich hoch gewesen sind wie die Vergütung, stellt dieser Fehler nicht nur einen materiellen Mangel, son... mehr lesen...
Am 24. Jänner 1990 schlossen der Rechtsvorgänger der zweitbeschwerdeführenden Verlassenschaft (im folgenden: Vater) und sein Sohn, der Erstbeschwerdeführer (im folgenden: Sohn), einen Realteilungsvertrag ab. Die Vertragspartner waren je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaften EZ 92, 94, 96 und 97 je KG X. Vereinbart wurde, die Miteigentumsgemeinschaft aufzuheben und eine Aufteilung des gemeinsamen Eigentums vorzunehmen. Zu diesem Zweck wurde ein 6400 m2 großer Teil des zur EZ 97 gehö... mehr lesen...
Die beschwerdeführenden Parteien haben am 18. Jänner 1989 einen Tauschvertrag mit (auszugsweise) folgendem Inhalt abgeschlossen: Tauschvertrag I. 1) Die Hauptschulgemeinde ist grundbücherliche Alleineigentümerin des in EZ. ... Grundbuch der Katastralgemeinde ... vorgetragenen Grundstückes Nr. ... 2) Herr H und Frau G sind je zur Hälfte grundbücherliche Eigentümer der in EZ. ... Grundbuch der Katastralgemeinde ... vorgetrag... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §4 Abs3;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z2;VwGG §42 Abs2 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/16/0115
Rechtssatz: Ist jeder Tauschwerber bereits Hälfteeigentümer des Tauschobjektes, ist der Gegenstand des grunderwerbsteuerpflichtigen Liegenschaftsverkehrs nur die jewe... mehr lesen...