Der Beschwerdeführer ist Dienstnehmer. Seit dem Veranlagungsjahr 1980 erklärt er auch Einkünfte aus Gewerbebetrieb aus einer Tätigkeit als Provisionsvertreter für Unternehmen der Unterhaltungselektronik; den Gewinn für diese Tätigkeit ermittelt er durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Im Auftrag des Landesgerichtes Salzburg führte die Prüfungsabteilung Strafsachen (PAST) des Finanzamtes beim Beschwerdeführer abgaben- und finanzstrafrechtliche Ermittlungen für den Zeitraum 1980 bis 1988 d... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §184 Abs3;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3 idF 1984/531 ; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/02/25 95/14/0112 3 Stammrechtssatz Der Abgabenbehörde kommt die Berechtigung zu, eine Schätzung im Einzelfall nicht nach den Grundsätzen des Betriebsvermögensvergleiches, sondern nach jenen der Einnahmen-Ausga... mehr lesen...
Anläßlich einer beim Mitbeteiligten, einem seinen Gewinn nach § 4 Abs 3 EStG 1972 ermittelnden Rechtsanwalt, durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung wurde ua festgestellt, daß "Ersatzleistungen" des Mitbeteiligten in einem Treuhandfall nicht als Betriebsausgabe des Jahres 1986 zuzulassen seien, weil der Mitbeteiligte als Treuhänder bewußt und schwerwiegend gegen seine beruflichen Obliegenheiten verstoßen habe. In einer gegen den Einkommensteuerbescheid 1986, in welchem dieser Ansic... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3;EStG 1972 §4 Abs4;
Rechtssatz: Muß ein Treuhänder wegen eines Fehlverhaltens, nämlich vereinbarungswidriger Weitergabe des Treuhandgeldes, einen entsprechenden Betrag an den Treugeber erstatten, so führt diese Zahlung zu einer Betriebsausgabe, weil der Treuhandbetrag selbst bereits abgeflosssen ist, auch wenn der zivilrechtlich... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erwarb mit Kaufverträgen vom März 1984 aus einer Konkursmasse Teile einer Liegenschaft in N samt den darauf befindlichen Baulichkeiten und Kraftwerksanlagen um einen Gesamtkaufpreis von S 4 Mio. Die Übergabe des Kaufgegenstandes war diesen Verträgen zufolge bereits mit 1. April 1983 erfolgt. Am 25. April 1983 schloß der Beschwerdeführer mit der T-AG ein Stromlieferungsübereinkommen, in welchem sich diese verpflichtete, den im Kraftwerk erzeugten Stromüberschuß zu ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde im Instanzenzug gegenüber dem Beschwerdeführer Einkommen- und Gewerbesteuer für 1986 bis 1992 (samt Verspätungszuschlägen) festgesetzt. Zur Begründung: wird im wesentlichen ausgeführt: Die Ehefrau des Beschwerdeführers unterhalte seit 1983 als Einzelunternehmerin einen Gewerbebetrieb; er sei in diesem als Dienstnehmer tätig. Im Zuge einer die Jahre 1986 bis 1990 umfassenden - im Jahr 1992 durchgeführten - Betriebsprüfung seien erhebliche Kalkulation... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §184 Abs3;BAO §93 Abs3 lita;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3 idF 1984/531 ;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs3; Beachte Besprechung in ÖStZ 1997/9, S 206-207;
Rechtssatz: Der Abgabenbehörde kommt die Berechtigung zu, eine Schätzung im Einzelfall nicht nach den Grundsätzen des Betriebsvermögensve... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §15;EStG 1972 §16 Abs2;EStG 1972 §23 Z1;EStG 1972 §25 Abs1 Z1;EStG 1972 §4 Abs3;EStG 1972 §6 Z5;EStG 1988 §15;EStG 1988 §16 Abs2;EStG 1988 §23 Z1;EStG 1988 §25 Abs1 Z1;EStG 1988 §4 Abs3;EStG 1988 §6 Z5;
Rechtssatz: Hat sich der Abgabepflichtige aufgrund seiner Stellung als Arbeitnehmer durch Veruntreuung Vermögensgegenstände seines Arbeitgebers zugeeign... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3;
Rechtssatz: Eine Buchführung ist Voraussetzung für eine Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich. Bloße Bestandsübersichten zum Schluß eines Wirtschaftsjahres genügen nicht (Hinweis E 11.6.1991, 91/14/0171). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1992140039.X02 ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin vermittelt Renovierungsarbeiten in Altbauten, und zwar den Einbau von Fenstern und Zentralheizungen. Im Bericht über eine für den Zeitraum 1986 und 1987 durchgeführte abgabenbehördliche Prüfung sind ua folgende Feststellungen enthalten: Den Prüfern seien zu Beginn der Prüfung die Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen für 1986 und 1987 sowie Spesenverteiler, Bankkontoauszüge, Belegsammlung und Anlageverzeichnis vorgelegt worden (Tz 13 des Berichtes). Es sei festgeste... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3;
Rechtssatz: Wenn der Abgabepflichtige zur Buchführung verpflichtet ist oder freiwillig Bücher führt, ist das Ergebnis der betrieblichen Einkunftsquelle durch Betriebsvermögensvergleich zu ermitteln (Hinweis Hofstätter/Reichel, § 4 Abs 1 EStG 1972 Tz 6). Eine Buchführung muß jederzeit über den Stand des betrieblichen Vermögens ... mehr lesen...
Beschwerdeführerin ist die Verlassenschaft nach Dr. E, welcher bis zu seinem Ableben am 1. März 1989 als praktischer Arzt tätig war. Dr. E hatte zur Finanzierung seiner Arztpraxis Bankkredite aufgenommen und sie durch reine Ablebensversicherungen (Kreditrestschuldversicherungen) abgesichert. Im August 1989 wurde für Dr. E eine Einkommensteuererklärung für 1989 eingereicht, in welcher ua Einkünfte aus selbständiger Arbeit in Höhe von rund S 4 Mio erklärt und für einen darin ent... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §18 Abs1 Z2;EStG 1988 §4 Abs3;EStG 1988 §4 Abs4;
Rechtssatz: Alle Rechte und Pflichten aus den Versicherungsverträgen finden im Betriebserfolg des Versicherungsnehmers ihren Niederschlag, soweit sie einen nach der gewählten Gewinnermittlung gem § 4 Abs 3 EStG 1988 relevanten, somit endgültigen Vermögenszufluß oder Vermögensabfluß bewirken. Zu Recht wurd... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §18 Abs1 Z2;EStG 1988 §20;EStG 1988 §4 Abs3;EStG 1988 §4 Abs4;
Rechtssatz: Zwar stellt der Abschluß einer Lebensversicherung in der Regel einen außerbetrieblichen Vorgang dar, eine Ausnahme von dieser Regel tritt aber ein, wenn aus den Umständen klar erkennbar ist, daß die Lebensversicherung im betrieblichen Interesse liegt und die Verfolgung außerbetri... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin betrieb in den Streitjahren ein "Buchhaltungsbüro". Die Gewinnermittlung erfolgte gemäß § 4 Abs. 3 EStG. Im Jahre 1989 wurde bei ihr hinsichtlich der Jahre 1983 bis 1985 eine abgabenbehördliche Prüfung durchgeführt. Im Prüfungsbericht vom 19. Oktober 1989 wurde unter anderem ausgeführt, die Beschwerdeführerin habe die Wohnung B-Platz 6/2/21 mit Mietvertrag vom 18. Dezember 1981 gemietet. Im Prüfungszeitraum, insbesondere im Jahre 1984, seien in der Wohnung Insta... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs3;EStG 1972 §4 Abs4;
Rechtssatz: Wird der Gewinn aus Gewerbebetrieb als Überschuß der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ermittelt, so können nur solche Aufwendungen, die für notwendiges Betriebsvermögen getätigt werden, als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Kommt dabei sowohl eine betriebliche als auch eine private Nutzung des Wir... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist Friseurmeisterin und wies in der Einkommensteuererklärung für 1987 bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb aus dem im Juli 1984 eröffneten und von ihr betriebenen Frisiersalon einen durch Betriebsvermögensvergleich gemäß § 4 Abs 1 EStG 1972 ermittelten Gewinn von S 222.496,-- und aus dem ab 1. Mai 1982 verpachteten Frisiersalon einen durch Einnahmen- und Ausgabenrechnung gemäß § 4 Abs 3 EStG 1972 ermittelten Gewinn von S 140.509,--, somit Einkünfte von insgesa... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3;
Rechtssatz: Für die Beurteilung der Frage, ob für einen bestimmten Betrieb und Zeitraum Bücher geführt wurden, ist nicht entscheidend, daß "die Verpachtung in der ordnungsmäßigen Buchführung des aktiven Gewerbebetriebs kontomäßig" erfaßt gewesen sei bzw eine Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG 1972 kein von einer Gewinnermitt... mehr lesen...
Anläßlich einer abgabenbehördlichen Prüfung für die Streitjahre nahm der Prüfer aus dem Titel "durchlaufende Posten" Gewinnzurechnungen vor; die mit S 20.000,-- pro Jahr geschätzten, auf uneinbringliche Honorare entfallenden Posten wurden aber bei der Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 3 EStG 1972 und 1988 als Betriebsausgaben anerkannt. Gegen die dieser Rechtsansicht folgenden Bescheide des Finanzamtes erhob der Beschwerdeführer Berufung mit im wesentlichen folgender Begründung: ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs3;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1972 §4;EStG 1988 §4 Abs3;EStG 1988 §4 Abs4;EStG 1988 §4;
Rechtssatz: Kein RS. (Verweis gemäß § 43 Abs 2 VwGG auf das E 1991/10/22, 91/14/0034) European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1993150106.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ermittelte den Gewinn für seinen seit 1985 bestehenden Betrieb (EDV-Beratung) zunächst gemäß § 4 Abs. 1 EStG 1972. Am 1. Jänner 1988 ging der Beschwerdeführer zur Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 3 EStG 1972 bzw. 1988 über. Per 30. November 1989 gab er seinen Betrieb auf, womit zwingend wieder ein Wechsel zur Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 1 EStG 1988 verbunden war. Strittig ist, ob der dabei entstandene Übergangsgewinn dem begünstigten Steuersatz im Sinn des § 37... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §22;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs3;
Rechtssatz: Ein Mißbrauch iSd § 22 BAO kann nicht schon dadurch begründet werden, daß ein Abgabepflichtiger am Tage der Abgabe der Steuererklärung für das vorhergehende Kalenderjahr gewußt hat, daß er den Betrieb ca 10 Tage nach der Abgab... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §22;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs3;
Rechtssatz: Hat ein Abgabepflichtiger tatsächlich ab dem 1.1. der jeweiligen Besteuerungsperiode keine Bücher geführt, so können auch aus dem fast zwei Jahre danach liegenden Zeitpunkt, wann der Abgabepflichtige der Abgabenbehörde diesen ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer bezog im Jahr 1990 ua neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit S 22.400,-- aus einer Tätigkeit als Gewerkschaftsfunktionär. Im Zusammenhang damit machte er Werbungskosten in Höhe von S 19.550,-- unter dem Titel "Durchgangszahlung an den Mildtätigen Unterstützungsfonds für notleidende Versicherungsangestellte" geltend. Das Finanzamt anerkannte diesen Betrag mit der Begründung: nicht als Werbungskosten, es handle sich um freiwillige Zuwendungen und somit um nic... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §15 Abs1;EStG 1988 §19 Abs1;EStG 1988 §2 Abs3 Z7;EStG 1988 §29 Z1;EStG 1988 §4 Abs3;
Rechtssatz: Ausführungen betreffend Einkünfte aus der Tätigkeit eines Abgabepflichtigen als Gewerkschaftsfunktionär, auf welche er unwiderruflich zugunsten eines von ihm gegründeten Fonds verzichtet hat. Diese sind jedoch nicht als durchlaufende Posten zu qualifizieren,... mehr lesen...
Das Einkommen des Beschwerdeführers im Streitjahr 1991 errechnet sich wie folgt: Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft 200 S Einkünfte aus Gewerbebetrieb 1,461.749 S Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung 1,357.057 S Gesamtbetrag der Einkünfte 2,819.006 S Sonderausgaben - 26.000 S Einkommen 2,793.006 S Die Einkünfte aus Gewerbebetrieb errechnen sich ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §24;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs3;EStG 1988 §4 Abs4;EStG 1988 §5;
Rechtssatz: Die Ermittlung des Gewinnes für den Betrieb berücksichtigt alle durch diesen Betrieb veranlaßten Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben und daher auch den Veräußerungserlös. Der Veräußerungsgewinn iSd § 24 EStG 1988 ist sohin ein Teil des Betriebsgewinn... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: DBAbk BRD 1955 impl;EStG 1988 §18 Abs6;EStG 1988 §18 Abs7;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §36;EStG 1988 §37;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs3;EStG 1988 §5;
Rechtssatz: Die Art (Reihenfolge) der Verrechnung eines mit dem Betrag des Gewinnes aus einem bestimmten Betrieb (hier: Steinmetzbetrieb und Bestattungsbetrieb) übereinstimmenden Veräußeru... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16;EStG 1988 §18;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §34;EStG 1988 §37;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs3;EStG 1988 §4 Abs4;
Rechtssatz: Die Reihenfolge der Saldierung der einzelnen, zum Einkommen führenden Komponenten (im wesentlichen Betriebseinnahmen, Einnahmen, Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen) hat weit über d... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerinnen erzielten im Jahre 1991 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung aus der Vermietung von Teilen eines von ihnen im Jahre 1990 erworbenen Gebäudes. Mit einer zwischen den Beschwerdeführerinnen, vertreten durch NL, und einer die Räumlichkeiten in der Folge ab 1. Mai 1991 zum Betrieb einer Bankfiliale mietenden GmbH (in der Folge mit Mieterin bezeichnet) abgeschlossenen Vereinbarung vom 25. Februar 1991 verpflichtete sich die Mieterin Zug um Zug bei Übergabe ... mehr lesen...