RS Vwgh 2002/3/27 2000/13/0020

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Veröffentlicht am 27.03.2002
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §4 Abs3;

Rechtssatz

Betriebseinnahmen sind alle geldwerten Zuwendungen, die durch den Betrieb des Abgabepflichtigen veranlasst sind, wobei auch ein bloß mittelbarer Zusammenhang mit dem Betrieb genügt. Werden etwa Geschäftsbeziehungen unterhalten und erbringt ein Vertragspartner neben dem unmittelbaren Entgelt weitere freiwillige Zuwendungen, sind auch diese Zuwendungen Betriebseinnahmen, sofern sie in Verbindung mit den Geschäftsbeziehungen stehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2000130020.X01

Im RIS seit

17.07.2002

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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