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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §4 Abs1;Rechtssatz
Kommt bei einem Wirtschaftsgut neben der betrieblichen auch eine außerbetriebliche Nutzung in Betracht, ist die Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen an die tatsächliche überwiegende betriebliche Nutzung des Wirtschaftsgutes geknüpft. Die bloß vorübergehende Nichtverwendung eines Wirtschaftsgutes steht aber der Beurteilung als notwendiges Betriebsvermögen nicht entgegen (Hinweis E 22. April 1999, 94/15/0173)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2000140158.X02Im RIS seit
12.07.2001Zuletzt aktualisiert am
17.05.2013