Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs3;
Rechtssatz: Das Gesetz kennt keine Einschränkung, die Umsatzsteuer für verschiedene Kalenderjahre unterschiedlich zu verrechnen, nämlich entweder nach der Brutto- oder Nettomethode (zu notwendigen Korrekturen beim Übergang von der Brutto- zur Nettoverrechnung und umgekehrt vgl. z. B. Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer, Kommentar III A, § 4... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs3;
Rechtssatz: § 4 Abs. 3 dritter Satz EStG 1988 regelt lediglich, dass der Steuerpflichtige selbst entscheiden darf, ob er die für Lieferungen und sonstige Leistungen geschuldeten Umsatzsteuerbeträge und die abziehbaren Vorsteuerbeträge als durchlaufende Posten behandelt. Das Gesetz normiert für die entsprechende Entscheidung, welche Methode inne... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin und ihr Ehegatte (im Vergleich: Erstantragsteller) schlossen anlässlich ihrer Ehescheidung am 24. Februar 2005 vor dem Bezirksgericht Landeck einen Vergleich mit folgendem, auszugsweise wiedergegebenem Inhalt: "I. Ehegatten 1. Ehegattenunterhalt: Die Antragsteller verzichten wechselseitig auf jeden Unterhalt ... II. Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse und Abgeltung der Mitwirkung im Erwerb: 2.... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §10;GrEStG 1987 §4 Abs3;GrEStG 1987 §5;
Rechtssatz: Beim Grundstückstausch nach § 4 Abs. 3 GrEStG liegen zwei der Steuer unterliegende Erwerbsvorgänge vor, wobei unter Gegenleistung für das erworbene Grundstück jeweils das in Tausch gegebene Grundstück zu verstehen ist. Tauschgrundstücke, die für die im Tauschwege erworbenen Grundstücke hingegeben werde... mehr lesen...
1. Der Beschwerdeführer betreibt seit April 1992 (als Einzelunternehmer) einen Gewerbebetrieb als Reiseveranstalter und Konsulent für Touristik. Er war von Beginn an in allen Angelegenheiten vor den Finanzbehörden von einer Wirtschaftstreuhand GmbH vertreten. Am 6. Dezember 1993 legte er die Einkommensteuererklärung für das Jahr 1992 vor; angeschlossen war eine in drei Spalten gegliederte "Gewinn- und Verlustrechnung" per 31. Dezember 1992. In der Spalte "Kontobezeichnung" (... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs3;
Rechtssatz: Die Annahme, dass vor einem bestimmten Stichtag eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung geführt und nach diesem Stichtag der Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG 1988 ermittelt wurde, setzt Feststellungen über die Art der Einrichtung des Rechnungswesens vor diesem Sichtag und nach diesem Stichtag voraus (vgl. E 11. Juni 1991, 90/1... mehr lesen...
Mit Erkenntnis des Spruchsenates wurde der Beschwerdeführer wegen des Finanzvergehens der teils vollendeten, teils versuchten Abgabenhinterziehung nach §§ 33 Abs. 1 und 13 FinStrG schuldig erkannt, er habe vorsätzlich durch die Abgabe unrichtiger Abgabenerklärungen eine Verkürzung an Umsatz-, Einkommen- und Gewerbesteuer für 1987 in Höhe von S 85.121,--, für 1988 in Höhe von S 121.231,--, für 1989 in Höhe von S 190.780,--, für 1990 in Höhe von S 272.276,--, für 1991 in Höhe von S 140.... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betrieb in den Streitjahren eine Landwirtschaft mit Grundflächen im Ausmaß von über 100 ha und bis 1997 auch noch ein gewerbliches Lohndruschunternehmen. Den Gewinn seiner Einkünfte aus der Landwirtschaft ermittelte der Beschwerdeführer bis einschließlich des Jahres 1996 durch Pauschalierung nach § 17 EStG 1988 in Verbindung mit den auf Grund dieser Bestimmung ergangenen Verordnungen des Bundesministers für Finanzen über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: DurchschnittssatzV Gewinnermittlung 1997/II/107;EStG 1988 §19;EStG 1988 §4 Abs3;
Rechtssatz: Wie der Verwaltungsgerichtshof zum zeitlichen Geltungsbereich einer der hier anzuwendenden Verordnung BGBl. Nr. 107/1997 vorangehenden, inhaltlich vergleichbar gestalteten Verordnung ausgesprochen hat, handelt es sich bei der auf Verordnungsbasis vorgenommenen Gewinnermit... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist als Rechtsanwalt tätig und erzielt daraus Einkünfte aus selbständiger Arbeit, die er durch Einnahmen/Ausgaben-Rechnung ermittelt. Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung der Jahre 1996 bis 1998 traf die Prüferin umfangreiche Feststellungen: Die gemäß § 4 Abs. 3 EStG geführten Aufzeichnungen wiesen formelle und materielle Mängel auf, Honorare und sonstige Einkünfte des Beschwerdeführers seien teilweise nicht der Umsatz- und Einkommensteuer unterzogen worden, ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs3;
Rechtssatz: Beträge, die im Namen und für Rechnung eines anderen vereinnahmt und verausgabt werden, stellen - auch wenn die Verausgabung vor der Vereinnahmung erfolgt - durchlaufende Posten dar, welche bei der Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 3 EStG 1988 außer Ansatz zu bleiben haben. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1988 §4 Abs3;UStG 1994 §4 Abs3;
Rechtssatz: Der Begriff des durchlaufenden Postens ist im Einkommensteuer- und Umsatzsteuerrecht gleich auszulegen (Hinweis E 22. Oktober 1991, 91/14/0034). Bei Rechtsanwälten gehören zu diesen Posten insbesondere die Gerichtsgebühren und Stempelkosten, weil der Anwalt dabei nach außen hin für jedermann... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs3;
Rechtssatz: Einkommensteuerlich kommt es bei der Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 3 EStG 1988 auf den Zeitpunkt des Zuflusses der Betriebseinnahmen an. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2005:2001140187.X06 Im RIS seit 30.06.2005 Zuletzt aktualisiert am... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid entschied die belangte Behörde über Berufungen des Beschwerdeführers unter anderem dahin, dass der Berufung gegen die Bescheide betreffend Einkommensteuer für 1980 und 1982 bis 1985 insofern teilweise Folge gegeben wurde, als die Beurteilung von im Jahr 1980 an den Beschwerdeführer von der T GmbH ausbezahltem Jubiläumsgeld sowie von in den Jahren 1980 sowie 1982 bis 1985 an den Beschwerdeführer von der T GmbH ausbezahlten Reisekostenersätzen als Einkünft... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs3;KStG 1966 §8 Abs1;KStG 1988 §8 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/13/0069 E 28. Jänner 1998 VwSlg 7247 F/1998 RS 1
(hier nur der erste Satz) Stammrechtssatz Die bei der Gewinnermittlung einer Kapitalgesellschaft unter dem Titel verdeckte Gewinnausschüttung zugerechneten Mehrgewinne, di... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt als Einzelunternehmer ein 1988 von seinem Vater übernommenes Bestattungsunternehmen. Er ermittelte seinen Gewinn bis einschließlich 1993 gemäß § 4 Abs. 1 EStG 1988, danach gemäß § 4 Abs. 3 EStG 1988. Im Jänner 1992 gründete er gemeinsam mit seiner zu 50 % beteiligten Ehefrau und seiner zu 25 % beteiligten Schwester die P GmbH. Der zu 25 % beteiligte Beschwerdeführer war deren Geschäftsführer und einziger Dienstnehmer. Die P GmbH hatte ihren Sitz in e... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §23 Z2;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs3;EStG 1988 §4 Abs4;
Rechtssatz: Im konkreten Fall betreibt der Abgabepflichtige als Einzelunternehmer ein Bestattungsunternehmen. Er ermittelte seinen Gewinn bis einschließlich 1993 gemäß § 4 Abs. 1 EStG 1988, danach gemäß § 4 Abs. 3 EStG 1988. Im Jänner 1992 gründete er gemeinsam mit seiner zu 50 % beteiligten ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, seinerzeit ein iranischer Staatsbürger, hat am 17. Juni 1992 am Magistrat der Stadt Wien im Verfahren zur Erlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft angegeben, er sei von 1980 bis 1983 Angestellter mit einem fixen Gehalt bei einem Wiener Unternehmen gewesen. Danach sei er freier Mitarbeiter (Konsulent) für die in Wien ansässigen Firmen DE und DO gewesen, die mit Stahl handelten. Er sei jeweils nach Abschluss der Geschäfte auf Provisionsbasis bezahlt w... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §184;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs3;
Rechtssatz: Wie der Verwaltungsgerichtshof in den Erkenntnissen vom 25. Februar 1997, 95/14/0112, und vom 11. September 1997, 95/15/0132, zum Ausdruck gebracht hat, stellt der Betriebsvermögensvergleich die allgemeine Gewinnermittlungsar... mehr lesen...
Im Zuge einer ab 25. April 2001 durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung traf die Prüferin die Feststellung, der Beschwerdeführer habe im Jahr 1995 ein landwirtschaftliches Grundstück in S gekauft. Dieses sei in der Folge in Bauland umgewidmet und parzelliert worden. Der Beschwerdeführer habe bis 1999 die Parzellen mit einer Ausnahme abverkauft. Auf dieser einen verbleibenden Parzelle habe er ein Objekt mit vier Wohneinheiten gebaut, welche er seit 1999 vermiete. Im Jahr 1999 sei de... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §126 Abs1;BAO §126 Abs2;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs3;
Rechtssatz: Der Betriebsvermögensvergleich ist die allgemeine Gewinnermittlungsart (Hinweis E 25. Februar 1997, 95/14/0112). Wenn ein Abgabepflichtiger nicht durch in den Veranlagungsjahren geführte Aufschreibungen für seinen Gewerbebetrieb die Wahl zwis... mehr lesen...
Anlässlich einer abgabenbehördlichen Prüfung stellte das Finanzamt fest, dass die Beschwerdeführerin zahlreichen Arbeitnehmern firmeneigene Kraftfahrzeuge auch für nicht berufliche Fahrten zur Verfügung gestellt und keine Versteuerung als Sachbezug mit der Begründung: vorgenommen habe, dass die Dienstnehmer für die Privatnutzung einer internen Betriebsvereinbarung zufolge Kostenbeiträge zu entrichten hätten. Nach dieser Übereinkunft würden jedem Fahrzeug die tatsächlichen Kosten (zuzüg... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §15 Abs2;EStG 1988 Bewertung bestimmter Sachbezüge 1992 1993 §4 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: Bei den vor 1992 von den Finanzlandesdirektionen erlassenen Kundmachungen zur Sachbezugsbewertung handelt es sich um Rechtsverordnungen, deren allgemein rechtsverbindliche Kundmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung und im Amtsblatt f... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer begann 1987 damit, gebrauchte PKW anzukaufen, in Stand zu setzen und sodann weiter zu verkaufen. Er war im Streitzeitraum Eigentümer von Anteilen einer Liegenschaft in W., L-Straße. 1988 erwarb er Liegenschaftsanteile in W., Sch.-Gasse, und vermietete auf dieser Liegenschaft befindliche Räumlichkeiten und Garagenplätze. Am 7. Mai 1990 wurde er wegen des Verdachtes gerichtlich strafbarer Handlungen in Haft genommen und in weiterer Folge zu einer langjährigen Freihe... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin gründete 1996 ein Unternehmen, dessen Gegenstand sie mit "Herstellung kunstgewerblicher Zier- und Gebrauchsgegenstände bezeichnete". Sie ermittelte ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG 1988 und erklärte für das Jahr 1996 einen Verlust von 509.339,22 S. Mit ihrer am 3. Juli 1998 beim Finanzamt eingelangten Einkommensteuererklärung für 1997 erklärte sie einen Verlust von 24.498,55 S, den sie in den Beilagen aufschlüsselte. Aus "gewöhnlicher Geschäftstätigkeit" habe s... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §24;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs3;
Rechtssatz: Die Abgabepflichtige ermittelte ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG 1988. Um zu einem Veräußerungsgewinn im Sinne des § 24 legcit zu gelangen, hatte sie demnach zunächst die Gewinnermittlungsart zu wechseln und beim Wechsel der Gewinnermittlung auf Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG 1988 ei... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen der Annamaria A., welche im Streitzeitraum ein Taxiunternehmen mit bis zu 15 Fahrzeugen betrieben hat. Anlässlich einer bei diesem Taxiunternehmen durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung wurde neben Differenzen bei der kalkulatorischen Umsatzverprobung im Wesentlichen festgestellt, dass mehr Fahrer beschäftigt als Fahrzeuge betrieben worden seien, nicht alle für das Unternehmen tätigen Fahrer angemeldet gewes... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs3;
Rechtssatz: Das Ergebnis eines Wechsels der Gewinnermittlungsart ist in dem Jahr zu erfassen, in welchem der Übergang von der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG auf die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG erfolgt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2003:1999130094.X02 ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Arzt und Universitätsprofessor. Er beschäftigt sich mit Aminosäurenforschung. Aus der Sicht des Beschwerdefalles sind das Forschungsprojekt Arginin und das Forschungsprojekt Osteoporose von Bedeutung. Im Rahmen des Projektes Arginin richtete die R-Bank an den Beschwerdeführer ein mit 27. April 1988 datiertes Schreiben, welches zum Gegenstand eines zwischen der Bank und dem Beschwerdeführer geschlossenen Vertrages wurde. In dem Schreiben wird ausgeführt: "Sie h... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs3;
Rechtssatz: Betriebseinnahmen sind betrieblich veranlasste Vermögensmehrungen (Hinweis E 18. Jänner 1983, 82/14/0076 ua, VwSlg 5742 F/1983). Eine Vertragsbeziehung, wonach die Leistung erbracht wird, um eine bestimmte Gegenleistung zu erhalten, ist nicht erforderlich. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWG... mehr lesen...