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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §4 Abs1;Rechtssatz
Bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG kann nur notwendiges Betriebsvermögen Berücksichtigung finden. Zum notwendigen Betriebsvermögen gehören alle Wirtschaftsgüter, die dem Betrieb zu dienen bestimmt sind und ihm tatsächlich dienen, somit betrieblich verwendet werden. Dabei sind die Zweckbestimmung des Wirtschaftsgutes, die Beschaffenheit des Betriebes, aber auch die Verkehrsauffassung maßgebend (Hinweis E 22. April 1999, 94/15/0173).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2000140158.X01Im RIS seit
12.07.2001Zuletzt aktualisiert am
17.05.2013