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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
ErbStG §7;Rechtssatz
Die Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG 1988 und jene nach § 4 Abs 1 EStG 1988 sollen über einen längeren Zeitraum betrachtet zum selben Gesamtgewinn führen. In Ausnahmefällen kann dieser Zeitraum aber über das Ableben eines Betriebsinhabers hinaus andauern. In solchen Fällen kann sich ein unterschiedliches Ausmaß der Einkommensteuerlasten auch in einer unterschiedlichen Erbschaftsteuerbemessungsgrundlage niederschlagen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1999140281.X03Im RIS seit
27.11.2000Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013