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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §19;Rechtssatz
Ein Betrag ist dem Abgabepflichtigen auch dann zugeflossen, wenn er ihm bloß gutgeschrieben wurde, vorausgesetzt, dass er darüber rechtlich und wirtschaftlich verfügen kann (Hinweis E 5.3.1986, 85/13/0085).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1999130193.X02Im RIS seit
15.01.2001