1 Der ursprünglich in den USA wohnhafte Revisionswerber wurde - nach den unbestrittenen Sachverhaltsfeststellungen des Bundesfinanzgerichts - von seinem kanadischen Arbeitgeber mit 1. April 2012 und voraussichtlicher Befristung bis 31. März 2015 nach Österreich entsandt. Mit Beginn seiner Entsendung gab er gemeinsam mit seiner Gattin und den vier Kindern (im Alter von damals 5, 7, 9 und 11 Jahren) den Wohnsitz in den USA auf und begründete einen neuen Wohnsitz in Österreich. Am 4... mehr lesen...
1 In seiner Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung 2015 beantragte der Mitbeteiligte u.a. den Pauschbetrag für die auswärtige Berufsausbildung seiner Tochter für den Zeitraum Juli bis Dezember 2015. Die Tochter sei Lehrling in einem Restaurant in einem Nachbarort; ihre Arbeitszeit sei täglich von Montag bis Sonntag ab 11:30 bis 21 bzw. 22 Uhr, weshalb kein öffentliches Verkehrsmittel zur Verfügung stehe. 2 Das Finanzamt berücksichtigte im Einkommensteuerbescheid vom 16. März ... mehr lesen...
Der Mitbeteiligte wandte sich im Berufungswege gegen die Nichtanerkennung des Pauschbetrages für eine auswärtige Berufsausbildung seiner Tochter durch das Finanzamt und beantragte dessen Berücksichtigung in Höhe von sechs Monatsbeträgen a 110 EUR für das Streitjahr 2009. Seine Tochter habe in ihren Besuch eines musischen Oberstufenrealgymnasiums von Juli 2009 bis Juli 2010 ein Auslandsschuljahr an einer High-School in Kapstadt, Südafrika, eingeschoben, um ihre Englischkenntnisse fundi... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Einkommensteuer 2003 festgesetzt. Der Beschwerdeführer habe in seiner Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Streitjahr u.a. den Pauschbetrag gemäß § 34 Abs. 8 EStG 1988 für die auswärtige Berufsausbildung seiner Tochter beantragt. Diese studiere in Wien. Das Finanzamt habe den Pauschbetrag mit der Begründung: nicht gewährt, dass Ausbildungsstätten innerhalb einer Entfernung von 80 km ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §34 Abs8;EStG 1988 Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes 1995 §2 idF 2001/II/449;
Rechtssatz: Das günstigste öffentliche Verkehrsmittel zwischen dem Studienort und dem Wohnort ist die schnellstmögliche Verbindung zwischen den Orten. Die Erreichbarkeit der Abfahrtstelle innerhalb der Gemeinde spielt nach der ab 1. Jänner 2002 geltenden Fa... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag72/13 Studienförderung
Norm: EStG 1988 §34 Abs8;EStG 1988 Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes 1995 §2 idF 2001/II/449;StudFG 1992 §26 Abs3;StudFG Erreichbarkeit von Studienorten 1993 §1;StudFG Erreichbarkeit von Studienorten 1993 §22 idF 2001/II/295;
Rechtssatz: Die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über die Erreichbarkeit v... mehr lesen...
Das Finanzamt versagte für die Streitjahre die Berücksichtigung des Pauschbetrages für auswärtige Berufsausbildung gemäß § 34 Abs. 8 EStG 1988 für die zwei Kinder des Mitbeteiligten, die die Spiel- und Lernwerkstatt in Pottenbrunn besuchten. Der Mitbeteiligte führte in den Berufungen aus, diese Schule unterscheide sich von herkömmlichen Schulen dadurch, dass es keine speziellen Lernziele gebe, sondern eigenverantwortliches Lernen gelehrt werde. Weiters gebe es keine Klassen nach Alter... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §34 Abs3;EStG 1988 §34 Abs8; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/15/0203 E 23. November 2000 RS 3 Stammrechtssatz Der VwGH hält seine im E vom 24.10.1990, 87/13/0081, zum Ausdruck gebrachte Auffassung aufrecht, wonach es die Sittenordnung den Eltern nicht gebietet, Kindern den Besuch einer Privatschule zu finanzieren, wenn - insb unter Berücksichtigung ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §33 Abs4;EStG 1988 §34 Abs8;FamLAG 1967;
Rechtssatz: Die Berufsausbildung des Kindes fällt als Unterhaltsverpflichtung zwar unter die außergewöhnliche Belastung, doch sind die Aufwendungen dafür grundsätzlich mit der Familienbeihilfe und dem Kinderabsetzbetrag abgegolten (Hinweis E 27. Mai 1999, 98/15/0100). ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §34 Abs8;
Rechtssatz: Gemäß § 34 Abs. 8 EStG 1988 gelten Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes dann als außergewöhnliche Belastung, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht. Diese außergewöhnliche Belastung wird durch Abzug eines Pauschbetrages berücksichtigt. Dieser Pa... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §34 Abs8; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/14/0068 E 7. August 2001 RS 1(hier ohne zweiten Satz) Stammrechtssatz Die Pauschalierung des Mehraufwandes der Höhe nach durch das EStG 1988 (im Gegensatz zum EStG 1972) enthebt nicht von der Prüfung der Frage, ob eine auswärtige Berufsausbildung dem Grunde nach geboten ist. Dies trifft nach ständiger Rechts... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §34 Abs8;
Rechtssatz: Die von der Privatschule gebotene "unterschiedliche Unterrichtsmethodik" und ebenfalls von dieser Schule gebotene "spezielle Zielsetzungen" reichen nicht aus, um den Besuch einer öffentlichen Schule als "nicht entsprechende Ausbildungsmöglichkeit" zu beurteilen (Hinweis E 23. November 2000, 95/15/0203). Die Judikatur (Hinweis E 11.... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §34 Abs8;
Rechtssatz: Bei Auslegung der Voraussetzung des § 34 Abs. 8 EStG 1988 "entsprechende Ausbildungsmöglichkeit" wird nach der Rechtsprechung auf einen gleichartigen Ausbildungsabschluss und auf die Vergleichbarkeit der Ausbildung ihrer Art nach abgestellt. Dies gilt nicht nur für die Ausbildung an einer Hochschule, sondern an einer Schule schlech... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erzielt seit Februar 1992 als Vorstandsdirektor der B AG Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit. Für das Streitjahr 1995 machte er im Wege einer Arbeitnehmerveranlagung u.a. Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer am Familienwohnsitz in Oberösterreich sowie die Betriebskosten für eine Garconniere in Wien, B. Gasse 34/I/22, aus dem Titel der beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten geltend. Weiters beantragte er, infolge d... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §34 Abs8;
Rechtssatz: Wie der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom 7. August 2001, 97/14/0068, ausgesprochen hat, ist auch im Geltungsbereich des EStG 1988 zu prüfen, ob eine auswärtige Berufsausbildung dem Grunde nach geboten ist. Dies trifft nach ständiger Rechtsprechung dann nicht zu, wenn am Wohnort des Steuerpflichtigen oder in dessen Einzugsbe... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §34 Abs8;
Rechtssatz: Nach dem hg Erkenntnis vom 9. Juli 1987, 86/14/0101, sind die durch das auswärtige Studium verursachten Mehraufwendungen dann nicht als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen, wenn das gleiche Studium bei gleichen Bildungschancen und gleichen Berufsaussichten auch an einer im Wohnort oder im Nahebereich des Wohnortes gelegen... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §34 Abs8;
Rechtssatz: Eine frühe Spezialisierung auf einen bestimmten Bereich der Betriebswirtschaftslehre kann unter Umständen für die spätere Berufslaufbahn von Vorteil sein, doch führt dies allein nicht dazu, von einer fehlenden Gleichwertigkeit der Studienangebote auszugehen (Hinweis E 7. August 2001, 97/14/0068). European Ca... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; im Zeitraum vom 13. Februar 1993 bis 12. Jänner 2000 stand er an der österreichischen Botschaft in O als Botschafter in Verwendung. Zur Vorgeschichte wird zunächst auf das hg. Erkenntnis vom 17. Februar 1999, Zl. 98/12/0114, verwiesen. Mit dem in diesem Verfahren angefochtenen Bescheid des Bundesministers für auswärtige Angelegenheiten vom 16. März 1998 war ein Antrag des Beschwerdeführers auf B... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag63/02 Gehaltsgesetz
Norm: EStG 1988 §34 Abs8;GehG 1956 §21 Abs1 Z3 idF 1992/314;
Rechtssatz: Der Abzug des Pauschalbetrages gemäß § 34 Abs. 8 EStG setzt dem Grunde nach das Vorliegen entsprechender EIGENER Aufwendungen des Abgabepflichtigen voraus. Können diese Aufwendungen auf andere überwälzt werden, liegen insoweit keine eigenen Aufwendungen vor. Diese überwälzten Au... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag40/01 Verwaltungsverfahren63/02 Gehaltsgesetz
Norm: AVG §38;EStG 1988 §34 Abs8;GehG 1956 §21 Abs1 Z3 idF 1992/314;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof hat im Erkenntnis vom 18. Juni 2003, Zlen. 2003/06/0020 und 0026, dargelegt, dass dem Gesetz eine Subsidiarität des Anspruches des Beamten auf Bemessung eines Auslandsaufenthaltszuschusses zu den Studiengebühren gegenü... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Fachinspektor im Bereich der belangten Behörde in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; im streitgegenständlichen Zeitraum wurde er am Österreichischen Generalkonsulat in N als Kanzlist / beigeordneter Vizekonsul verwendet. In den Beschwerdefällen geht es um den vom Beschwerdeführer aus dem Titel des Auslandsaufenthaltszuschusses (kurz: AAZ) gemäß § 21 GG 1956 angesprochenen Ersatz von Studienkosten für seine am 20. Mai 1976 geborene To... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag40/01 Verwaltungsverfahren63/02 Gehaltsgesetz
Norm: AVG §38;EStG 1988 §34 Abs8;GehG 1956 §21 Abs1 Z3 idF 1992/314;GehG 1956 §21 Abs9 idF 1992/314; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2003/06/0026
Rechtssatz: Eine Subsidiarität des hier geltend gemachten Anspruches des Beschwerdeführers auf Ersatz von Ausbildun... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer leistete im Jahr 1994 an seine aus seiner geschiedenen Ehe stammende, im Jahr 1975 geborene Tochter, die nicht seinem Haushalt zugehört, auf Grund eines am 30. August 1989 pflegschaftsbehördlich genehmigten Vergleiches (in der Folge nur: Vergleich) einen monatlichen Unterhaltsbetrag von 4.800 S. Die Tochter hielt sich im Schuljahr 1993/94 in Mexico-City auf, wo sie eine allgemein bildende höhere Schule im Rahmen des Austauschprogramms für interkulturelles Ler... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §34 Abs8;
Rechtssatz: Wie der Verwaltungsgerichtshof in seinem Erkenntnis vom 21. September 1993, 93/14/0078, VwSlg 6811 F/1993, ausgeführt hat, ist der Pauschbetrag nicht schon allein auf Grund der auswärtigen Berufsausbildung eines Kindes zu gewähren. Es müssen durch diese auswärtige Berufsausbildung auch Aufwendungen entstehen, die wegen des vorgeseh... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §140;EStG 1988 §34 Abs8;
Rechtssatz: Es besteht weder eine im Sinn des § 140 ABGB gesetzliche noch eine sittliche Verpflichtung, somit keine Zwangsläufigkeit, seinem Kind über den Besuch einer allgemein bildende höhere Schule in Österreich hinaus die Möglichkeit zu schaffen, eine gleichartige Schule im Ausland ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §34 Abs8;
Rechtssatz: Es besteht keine gesetzliche oder sittliche Verpflichtung, sein Kind an einer ausländischen Universität studieren zu lassen, wenn das gewählte Studium mit wesentlich geringeren Kosten auch an einer inländischen Universität absolviert werden könnte, möge auch der Studienaufenthalt im Ausland für das Ausbildungsniveau und die spätere... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §34 Abs8;
Rechtssatz: Es besteht weder eine gesetzliche noch eine sittliche Verpflichtung, somit keine Zwangsläufigkeit, seinem Kind über den Besuch einer allgemein bildenden Schule in Österreich hinaus die Möglichkeit zu schaffen, eine gleichartige Schule im Ausland zu besuchen (Hinweis E 28.4.1987, 85/14/0008). European Case La... mehr lesen...
In einer Beilage zur Einkommensteuererklärung 1996 beantragte der Beschwerdeführer die Anerkennung von (86 % der) Kosten der Berufsausbildung seiner Tochter außerhalb des Wohnortes, nämlich an der Hochschule der Künste in Berlin, als außergewöhnliche Belastung. Über Vorhalt des Finanzamtes räumte der Beschwerdeführer ein, dass die Hochschule für Musik und darstellende Kunst, Studienrichtung Schauspiel am Max-Reinhardt-Seminar in Wien (in der Folge Reinhardt-Seminar), ein gleichartiges... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §34 Abs8;
Rechtssatz: In Bezug auf die Prüfung der Frage, ob im Sinne des § 34 Abs. 8 EStG 1988 im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht, liegt kein Grund vor, in- und ausländische Studien unterschiedlich zu behandeln (Hinweis E 7. August 2001, 97/14/0068). Es ist somit auch für die Anerkennung der nach § 34 Abs... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer beantragte in seiner Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 1995 u.a. die Berücksichtigung des Pauschbetrages für auswärtige Berufsausbildung gemäß § 34 Abs. 8 EStG 1988 für seine an der Universität Graz "Betriebswirtschaft" studierende Tochter M. Das Finanzamt versagte den beantragten Pauschbetrag mit der Begründung: , dass gemäß § 34 Abs. 8 EStG 1988 Aufwendungen für eine auswärtige Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes... mehr lesen...