Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §26 Z7;EStG 1988 §34 Abs8;
Rechtssatz: Die Rechtslage des § 34 Abs 8 EStG 1988 ist nicht anders als jene bei der Pauschalierung von Werbungskosten gemäß § 16 Abs 1 Z 9 in Verbindung mit § 26 Z 7 EStG 1972 (Hinweis E 11.6.1991, 90/14/0182; E 28.3.1990, 89/13/0183). In beiden Fällen müssen Aufwendungen zumindest dem Grunde nach nicht... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §34 Abs8;
Rechtssatz: Durch auswärtigen Schulbesuch, bei dem eine Teilnahme an den Familienmahlzeiten zu den üblichen Essenszeiten nicht möglich ist, entstehen in der Regel Mehraufwendungen für die Verpflegung der Kinder (Hinweis Wanke, Der "Einzugsbereich des Wohnortes" iSd § 34 Abs 8 EStG 1988, FJ 1992, 7). (Hier: Für ein Kind im Pflichtschulalter lie... mehr lesen...
Nach der Beschwerde und dem ihr angeschlossenen angefochtenen Bescheid ist zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens die Rechtsfrage strittig, ob die vom Beschwerdeführer als außergewöhnliche Belastung geltend gemachten Aufwendungen für ein Studium der Rechtswissenschaften seines Sohnes in Innsbruck anzuerkennen sind. Die belangte Behörde verweigerte mit dem angefochtenen Bescheid im Instanzenzug die Anerkennung dieser Aufwendungen als außergewöhnliche Belastun... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §34 Abs8;
Rechtssatz: Ausführungen zur Frage, ob im Einzugsbereich des Wohnortes eine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht. (Im vorliegenden Fall ist der VwGH der Auffassung der belangten Behörde gefolgt, die Zurücklegung der Strecke zwischen Grieskirchen und Linz sei unter Berücksichtigung der gegebenen Verkehrsmöglichkeiten für einen Studenten... mehr lesen...
Der Mitbeteiligte ist praktischer Arzt. Er bezog im Streitjahr Einkünfte aus selbständiger Arbeit von S 1,128.738,-- und Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit von S 151.682,--. Er war für seine Ehefrau teilweise und für zwei eheliche Kinder sowie für ein am 13. Jänner 1986 geborenes außereheliches Kind unterhaltspflichtig. Dieses befand sich in Pflege der Mutter und war laut einem ärztlichen Zeugnis vom 23. Juli 1986 in einem solchen Ausmaß behindert, daß der außerehelichen Mutter b... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §140;BAO §138 Abs1;BAO §184;B-VG Art18 Abs2;EStG 1972 §34 Abs8;LStR 1986 Abschn12;VwGG §41 Abs1;VwRallg; Beachte Besprechung in:
ZfV 2/2002, S 169-172; Rechtssat... mehr lesen...