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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §34 Abs8;Rechtssatz
Eine frühe Spezialisierung auf einen bestimmten Bereich der Betriebswirtschaftslehre kann unter Umständen für die spätere Berufslaufbahn von Vorteil sein, doch führt dies allein nicht dazu, von einer fehlenden Gleichwertigkeit der Studienangebote auszugehen (Hinweis E 7. August 2001, 97/14/0068).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2000140207.X08Im RIS seit
17.06.2004