RS Vwgh 2003/9/19 2000/12/0274

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Veröffentlicht am 19.09.2003
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
40/01 Verwaltungsverfahren
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

AVG §38;
EStG 1988 §34 Abs8;
GehG 1956 §21 Abs1 Z3 idF 1992/314;

Rechtssatz

Der Verwaltungsgerichtshof hat im Erkenntnis vom 18. Juni 2003, Zlen. 2003/06/0020 und 0026, dargelegt, dass dem Gesetz eine Subsidiarität des Anspruches des Beamten auf Bemessung eines Auslandsaufenthaltszuschusses zu den Studiengebühren gegenüber der Möglichkeit der steuerlichen Geltendmachung dieser Aufwendungen nicht zu entnehmen ist. Der öffentlich-rechtliche Dienstnehmer ist auch nicht verhalten, mit einer Entscheidung über ein Begehren auf Bemessung des Auslandsaufenthaltszuschusses allenfalls bis zur Klärung dieser steuerlichen Frage durch die Finanzbehörden zuzuwarten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2000120274.X02

Im RIS seit

28.10.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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