Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
AVG §38;Rechtssatz
Der Verwaltungsgerichtshof hat im Erkenntnis vom 18. Juni 2003, Zlen. 2003/06/0020 und 0026, dargelegt, dass dem Gesetz eine Subsidiarität des Anspruches des Beamten auf Bemessung eines Auslandsaufenthaltszuschusses zu den Studiengebühren gegenüber der Möglichkeit der steuerlichen Geltendmachung dieser Aufwendungen nicht zu entnehmen ist. Der öffentlich-rechtliche Dienstnehmer ist auch nicht verhalten, mit einer Entscheidung über ein Begehren auf Bemessung des Auslandsaufenthaltszuschusses allenfalls bis zur Klärung dieser steuerlichen Frage durch die Finanzbehörden zuzuwarten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2000120274.X02Im RIS seit
28.10.2003