RS Vwgh 2003/1/14 97/14/0055

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Veröffentlicht am 14.01.2003
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §34 Abs8;

Rechtssatz

Es besteht keine gesetzliche oder sittliche Verpflichtung, sein Kind an einer ausländischen Universität studieren zu lassen, wenn das gewählte Studium mit wesentlich geringeren Kosten auch an einer inländischen Universität absolviert werden könnte, möge auch der Studienaufenthalt im Ausland für das Ausbildungsniveau und die spätere Berufslaufbahn des Kindes von Vorteil sein (Hinweis E 7.8.2001, 97/14/0068).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:1997140055.X02

Im RIS seit

21.05.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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