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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §140;Rechtssatz
Es besteht weder eine im Sinn des § 140 ABGB gesetzliche noch eine sittliche Verpflichtung, somit keine Zwangsläufigkeit, seinem Kind über den Besuch einer allgemein bildende höhere Schule in Österreich hinaus die Möglichkeit zu schaffen, eine gleichartige Schule im Ausland bloß wegen der besonderen sprachlichen Ausbildung zu besuchen. Im Beschwerdefall ist auch keine Zwangsläufigkeit zu erkennen, vor Beginn des Studiums der Landschaftsplanung und Landschaftspflege eine ausländische Schule zwecks Erwerbs von Fremdsprachenkenntnissen zu besuchen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:1997140055.X03Im RIS seit
21.05.2003