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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §34 Abs8;Rechtssatz
Die von der Privatschule gebotene "unterschiedliche Unterrichtsmethodik" und ebenfalls von dieser Schule gebotene "spezielle Zielsetzungen" reichen nicht aus, um den Besuch einer öffentlichen Schule als "nicht entsprechende Ausbildungsmöglichkeit" zu beurteilen (Hinweis E 23. November 2000, 95/15/0203). Die Judikatur (Hinweis E 11. Mai 1993, 91/14/0085) verlangt in den Fällen, in denen eine öffentliche Schule am Wohnort des Steuerpflichtigen ist, besondere Gründe, die einen auswärtigen Schulbesuch als geboten erscheinen lassen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2003150058.X06Im RIS seit
11.03.2005Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013