RS Vwgh 1992/8/5 91/13/0156

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Veröffentlicht am 05.08.1992
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

ABGB §1125;
ABGB §1220;
EStG 1972 §34 Abs1;
EStG 1972 §34 Abs3;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 91/13/0157

Rechtssatz

Ein allfälliger "Zinsvorteil" im Vermögen des Dotationspflichtigen stellt keinen einen Zahlungsaufschub rechtfertigenden Grund dar, zumal einem derartigen "Vorteil" ein "Nachteil" des Berechtigten, der die Hingabe (der Heiratsausstattung) im Zeitpunkt der Eheschließung fordern kann, gegenübersteht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991130156.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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