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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §830;Rechtssatz
AusfzF, warum die zur Abwehr einer drohenden Exekutionsführung auf den ideellen Hälfteanteil des Sohnes des Abgabepflichtigen vorgenommene Tilgung der Schulden keine außergewöhnliche Belastung iSd § 34 EStG 1972 ist, obwohl dem Abgabepflichtigen das Wohnhaus selbst als Wohnung dient und die Gefahr bestanden hat, daß er bei einer Zivilteilung gemäß § 830 ABGB seiner Wohnmöglichkeit verlustig geht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991140139.X01Im RIS seit
07.08.1992