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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs2;Rechtssatz
Wenn eine von der Abgabenbehörde erster Instanz erlassene Berufungsvorentscheidung (mit der erstmals im Abgabenverfahren eine "Haushaltsersparnis" geschätzt wird) entgegen der Bestimmung des § 93 Abs 3 lit a BAO keine Begründung enthält und die Berufungsbehörde die als außergewöhnliche Belastung geltend gemachten Aufwendungen in gleicher Weise wie die Abgabenbehörde erster Instanz ermittelt, ohne dem Abgabenpflichtigen Gelegenheit zu geben, zur Frage der "Haushaltsersparnis" dem Grunde und der Höhe nach Stellung zu nehmen, hat sie den Grundsatz des Parteiengehörs verletzt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1990130120.X04Im RIS seit
22.01.1992