RS Vwgh 1992/3/18 89/14/0213

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.03.1992
beobachten
merken

Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

ABGB §1220;
ABGB §1225;
EStG 1972 §34 Abs1;
EStG 1972 §34 Abs2;
EStG 1972 §34 Abs3;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1992, 696;

Rechtssatz

Ist ein AbgPfl aufgrund seiner Einkommensverhältnisse im Zeitpunkt der Verehelichung seines Kindes nicht in der Lage, ein Heiratsgut hinzugeben, so läßt dieser Umstand eine Dotationspflicht von vornherein nicht entstehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1989140213.X06

Im RIS seit

18.03.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten