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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1220;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1992, 696;Rechtssatz
Ist ein AbgPfl aufgrund seiner Einkommensverhältnisse im Zeitpunkt der Verehelichung seines Kindes nicht in der Lage, ein Heiratsgut hinzugeben, so läßt dieser Umstand eine Dotationspflicht von vornherein nicht entstehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1989140213.X06Im RIS seit
18.03.1992