Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/02 Familienrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §140 idF 1977/403;ABGB §166;BAO §115 Abs1;EheG §55a;EStG 1972 §20 Abs1 Z4;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs2;EStG 1972 §34 Abs3;VwRallg; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 382;
Rechtssatz: Unterhal... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/02 Familienrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §140 idF 1977/403;ABGB §166;EheG §55a;EStG 1972 §34 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 382;
Rechtssatz: Die üblichen Unterhaltskosten für ein Kind sind mangels Außergewöhnlichkeit nicht gemäß § 34 EStG 1972 abzugsfähig, und zwar auch dann nicht, wenn sie für außerehelich... mehr lesen...
Die Tochter des Beschwerdeführers hat am 26. September 1986 geheiratet. Hinsichtlich der Fälligkeit des ihr zustehenden Ausstattungsbetrages hatte der Beschwerdeführer laut seiner Behauptung mit seiner Tochter eine Verlegung bis zum Zeitpunkt des Auffindens eines geeigneten Wohnungsobjektes vereinbart. Da die Tochter und deren Ehemann erst im August 1987 ein entsprechendes Mietobjekt in Wien gefunden hatten, bezahlte der Beschwerdeführer die Heiratsausstattung von 1,5 Mio Schilling er... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof19/05 Menschenrechte20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3;MRK Art8;VwGG §13 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Die vereinbarungsgemäße Verlagerung der mit Eheschließung eintretenden Fälligkeit des Ausstattungsanspruches auf einen späteren Zeitpunkt (hier: folgendes Abgabenjahr) erfolgt auch ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer haben im Dezember des Streitjahres ihren Kindern jeweils ein Heiratsgut zu Lasten eines Kreditkontos der Beschwerdeführer bei einer Bank bezahlt, wodurch sich der negative Kontostand entsprechend erhöhte. Sie machten das Heiratsgut im Streitjahr als außergewöhnliche Belastung geltend. Ausgehend von dem zu fremdfinanzierter außergewöhnlicher Belastung durch den Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung vertretenen Belastungsprinzip (vgl. etwa VwSlg. 2534 F... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §19 Abs2;EStG 1972 §34 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/14/0135
Rechtssatz: Für den Zeitpunkt der außergewöhnlichen Belastung (hier: Heiratsgut) ist bei Fremdfinanzierung (Darlehen, Kredit; hier: Kontokorrentkredit, Ausweitung des Debetsaldos) die Rückzahlung der Fremdmittel entsc... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §19 Abs2;EStG 1972 §34 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/14/0135
Rechtssatz: Es kommt auf die tatsächliche (zwangsläufige) Belastung des Jahreseinkommens an. Dafür macht es keinen Unterschied, ob - entsprechenden wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem außergewöhnlichen, zwangsläufig... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, eine Rechtsanwältin, war seit 1976 als Kommanditistin an einer GmbH & Co KG (Hotel- und Kurbetrieb) und als Gesellschafterin an der Komplementär-GmbH beteiligt. Für 1981 machte sie im Rahmen der Gewinnermittlung ihrer Rechtsanwaltskanzlei unter anderem einen "außerordentlichen Aufwand" für die Kommanditgesellschaft als Betriebsausgabe geltend. Hiezu brachte sie im Verwaltungsverfahren im wesentlichen vor, die Beteiligung an der KG habe sich für ihre Anw... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 195;
Rechtssatz: Von einer Zwangsläufigkeit iSd § 34 Abs 3 EStG 1972 kann nicht gesprochen werden, wenn die Verhältnisse, die die Aufwendungen bedingen, sich als Folge eines Verhaltens darstellen, zu dem sich der Steuerpflichtigen aus freien Stücken entschlossen hat (Hinwei... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 195;
Rechtssatz: Zwangsläufigkeit iSd § 34 Abs 3 EStG 1972 ist nicht schon deshalb anzunehmen, weil der Abgabepflichtige sich zur Zahlung eines Vergleichsbetrages "gezwungen" gesehen hat, um nicht als Rechtsanwalt in Mißkredit zu geraten und disziplinären Maßnahmen ausgeset... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer waren Gesellschafter einer Gesellschaft m. b.H., über deren Vermögen im Jahre 1982 der Konkurs eröffnet wurde. Sie hafteten für Kredite dieser Gesellschaft als Bürge und Zahler und wurden in dieser Eigenschaft zur Zahlung herangezogen. In ihren Einkommensteuererklärungen für 1984 machten sie aus diesem Grund negative Einkünfte aus Kapitalvermögen geltend, und zwar der Erstbeschwerdeführer S 2,372.000,-- und die Zweitbeschwerdeführerin S 2,000.000,--. Im Zuge e... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §27;EStG 1972 §34 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/13/0065
Rechtssatz: Bei den Einkünften aus Kapitalvermögen, bei denen der Begriff der Werbungskosten am engsten gefaßt wird, fallen unter diesen ausschließlich die mit der Erzielung der Erträge zusammenhängenden... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hat anläßlich seiner Eheschließung im Dezember 1983 die damals 21 bzw. 18 Jahre alten Töchter seiner Gattin in den gemeinsamen Haushalt aufgenommen. Für diese Stieftöchter durch ihn im Streitjahr erbrachte Leistungen beantragte der Beschwerdeführer die Eintragung eines steuerfreien Betrages auf der Lohnsteuerkarte aus dem Titel außergewöhnlicher Belastung. Es handelte sich bei den Aufwendungen einerseits um Mieten und Verpflegungsmehrkosten für das auswärtige Stud... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer beantragte für das Streitjahr die Eintragung eines steuerfreien Betrages auf der Lohnsteuerkarte aus dem Titel außergewöhnlicher Belastung unter anderem für "Aussteuer ... anläßlich der Haushaltsgründung eines Neupriesters", nämlich eines seiner beiden Söhne. Das Finanzamt lehnte den Antrag insoweit ab. Im Berufungsverfahren brachte der Beschwerdeführer vor, die außergewöhnliche Belastung sei nicht für die Haushaltsgründung, sondern für die Verpflichtung der Ausst... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte19/01 Staatsvertrag von St. Germain32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3;StGG Art2;StV 1919 Art66;StV 1919 Art67; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 44;
Rechtssatz: Dem Ausstattungsbetrag der Eltern für ihren Sohn, der als Neupriester einen Haushalt gründet, entspricht weder eine... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3;
Rechtssatz: Tatsächliche
Gründe: , aus denen sich der StPfl der Belastung nicht entziehen kann, sind nur solche, die den StPfl unmittelbar selbst betreffen, wie etwa seine eigene Erkrankung. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990140064.X02 Im RIS seit ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer machte für 1984 als außergewöhnliche Belastung einen Betrag von S 400.000,-- geltend, den er in diesem Jahr auf Grund eines zur Scheidung seiner Ehe gemäß § 55a EheG geschlossenen Vergleiches als Ausgleich des Anspruchs auf Benützung der Ehewohnung an die geschiedene Ehegattin bezahlt hatte. Die Belastung wurde im Instanzenzug von der belangten Behörde mangels Zwangsläufigkeit nicht als einkommensmindernd anerkannt, weil der Verwaltungsgerichtshof die Ansicht vert... mehr lesen...
Index: 20/02 Familienrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EheG §55a;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 311;
Rechtssatz: Eine Ehewohnungsabfindung an die geschiedene Ehegattin aus einem Vergleich zur Scheidung gem § 55a EheG ist mangels Zwangsläufigkeit keine außergewöhnliche Belastung (Hinweis E 19.9.1989, 86/14/0197). Eur... mehr lesen...
Index: 20/02 Familienrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EheG §55a;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 311;
Rechtssatz: Aufwendungen, die sich als Folge einer Scheidung im Einvernehmen nach § 55a EheG darstellen, sind nicht als außergewöhnliche Belastungen iSd § 34 EStG 1972 zu berücksichtigen, weil ihnen das Merkmal der Zwangsläufigkeit fehlt (H... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein in der Finanzverwaltung des Bundes tätiger Akademiker, wohnt in W. Sein 1976 geborener ehelicher Sohn besuchte im Streitjahr 1988 die Unterstufe des Stiftsgymnasiums X. Das Schulgeld von S 3.500,-- (Jahresbetrag) machte er als außergewöhnliche Belastung geltend. Begründend führte er dazu im Verwaltungsverfahren aus, der Besuch einer nicht schulgeldpflichtigen Unterstufe eines Gymnasiums sei im Bezirk W nicht möglich, weil die im A errichteten Mittelschulen nu... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 354;
Rechtssatz: Die Eltern erscheinen aus rechtlichen Gründen verpflichtet, dem Kind durch einen Schulbesuch die seinen Fähigkeiten entsprechende Ausbildung angedeihen zu lassen (Hinweis E 18.2.1986, 85/14/0097). Das Ausbildungsziel der Absolvierung einer allgemeinbildenden... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1990, 62;
Rechtssatz: Wurde der Steuerpflichtige zu seinem Opfer (hier: Übernahme einer Wechselverbindlichkeit zur Verlängerung eines Bankkredites an nahe Angehörige) durch die Bank unter Verletzung deren "Warnpflicht" veranlaßt, so hindert die dadurch entstandene Schadenersatzfor... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1990, 62;
Rechtssatz: Bei der Übernahme von Bürgschaften oder Wechselverbindlichkeiten zur Abwehr einer existenzbedrohenden Notlage von einem nahen Angehörigen kann es sich nicht um eine Belastung handeln, der sich der Steuerpflichtige aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen ni... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1990, 62;
Rechtssatz: Es besteht keine sittliche Pflicht zu aussichtslosen und daher sinnlosen Opfern für nahe Angehörige (Beseitigung einer Existenzbedrohung). Die Erfolgsaussichten zur Sanierung sind unter einem objektiven Maßstab zu prüfen. Eine ex-ante-Betrachtung ist geboten.... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs3; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1990, 62;
Rechtssatz: Ausführungen betreffend Störung der "einkommensteuerrechtlichen Symmetrie" iVm dem Eingehen einer Wechselverbindlichkeit in Millionenhöhe durch einen Hotelier zur Beseitigung einer Existenzbedrohung von Schwiegersohn (Sägewerksbesitzer) und mithaftender Tocht... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;
Rechtssatz: Aufwendungen für Begleitung im Zusammenhang mit der Ausübung des Berufes als RA durch einen Blinden sind - anders als etwa Gegenstände des höchstpersönlichen Gebrauchs, wie Prothesen oder Rollstühle eines Behinderten, die auch bei der Berufsausbildung benötigt werden - ausschließlich durch de... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag67 Versorgungsrecht
Norm: EStG 1972 §34 Abs1;KOVG 1957 §18;KOVG 1957 §19 Abs1;KOVG 1957 §20;
Rechtssatz: Entscheidend dafür, ob Zuschüsse eine außergewöhnliche Belastung mindern, ist der den Zuschuß immanente Leistungszweck (Hinweis E 30.1.1973, 1880/72). Dieser ergibt sich für die Blindenzulage und die Blindenführzulage aus der Widmung durch den Gesetzgeber. Darnach is... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer sind seit 28. Juli 1966 miteinander verheiratet und hatten im Jahre 1966 ihren Wohnsitz in Wien. Der Erstbeschwerdeführer bezog Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, die Zweitbeschwerdeführerin war bis zum 31. Mai 1966 an einer Personengesellschaft beteiligt, die ein Saunaunternehmen betrieb. Mit Wirkung vom 31. Mai 1966 veräußerte die Zweitbeschwerdeführerin ihren Anteil an der Gesellschaft einschließlich eines Liegenschaftsanteiles. Auf Grund des Ergebnisse... mehr lesen...