RS Vwgh 1992/3/3 88/14/0011

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Veröffentlicht am 03.03.1992
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §34 Abs1;
EStG 1972 §34 Abs3;

Rechtssatz

Von einem zwangsläufig erwachsenen Aufwand iSd § 34 Abs 3 EStG 1972 kann nur gesprochen werden, wenn sich ein AbgPfl diesem Aufwand von dessen Entstehungsgrund her aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann (Hinweis E 28.4.1982, 3141/80). Die Zwangsläufigkeit ist stets nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalles und nicht in wirtschaftlicher oder gar typisierender Betrachtungsweise zu beurteilen (Hinweis E 14.10.1966, 907/66, VwSlg 3514 F/1966).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1988140011.X01

Im RIS seit

03.03.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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