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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §34 Abs1;Rechtssatz
Von einem zwangsläufig erwachsenen Aufwand iSd § 34 Abs 3 EStG 1972 kann nur gesprochen werden, wenn sich ein AbgPfl diesem Aufwand von dessen Entstehungsgrund her aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann (Hinweis E 28.4.1982, 3141/80). Die Zwangsläufigkeit ist stets nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalles und nicht in wirtschaftlicher oder gar typisierender Betrachtungsweise zu beurteilen (Hinweis E 14.10.1966, 907/66, VwSlg 3514 F/1966).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1988140011.X01Im RIS seit
03.03.1992