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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1220;Rechtssatz
Zeigt der Abgabepflichtige Gründe für die Zwangsläufigkeit der verspäteten Hingabe des Ausstattungsbetrages (im konkreten Fall: die mangelnde Vorhersehbarkeit der Eheschließung zum Jahresende, die angespannte finanzielle Lage infolge einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes des Dotationsverpflichteten) auf, so hat sich die Abgabenbehörde mit diesem Vorbringen auseinanderzusetzen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991130096.X03Im RIS seit
05.08.1992