RS Vwgh 1992/8/5 91/13/0096

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Veröffentlicht am 05.08.1992
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

ABGB §1220;
ABGB §1221;
BAO §115 Abs1;
BAO §119 Abs1;
EStG 1972 §34 Abs1;
EStG 1972 §34 Abs3;

Rechtssatz

Zeigt der Abgabepflichtige Gründe für die Zwangsläufigkeit der verspäteten Hingabe des Ausstattungsbetrages (im konkreten Fall: die mangelnde Vorhersehbarkeit der Eheschließung zum Jahresende, die angespannte finanzielle Lage infolge einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes des Dotationsverpflichteten) auf, so hat sich die Abgabenbehörde mit diesem Vorbringen auseinanderzusetzen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991130096.X03

Im RIS seit

05.08.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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