Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §49 Abs3 Z1;EStG 1988 §26 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2006/15/0038 E 19. Dezember 2006 RS 6 Stammrechtssatz Das Vorliegen einer Dienstreise setzt voraus, dass der Arbeitnehmer seinen Dienstort über Auftrag des Arbeitgebers zur Durchführung von Dienstverrichtungen verlässt. In der Regel wird der Dienstort mi... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §49 Abs3 Z1;EStG 1988 §26 Z4;
Rechtssatz: Ausführungen, dass in Anbetracht der Tätigkeit des Dienstnehmers, die ausschließlich in Fahrten - immer auf derselben Route - von Milchbauern zur Molkerei besteht, diese Route und nicht der Betriebsstandort des Dienstgebers seinen Dienstort darstellt (Hinweis E 19. März 2002... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §49 Abs3 Z1;EStG 1988 §26 Z4;
Rechtssatz: Erstreckt sich eine Tätigkeit auf mehrere Orte in der Weise, dass jeder Ort - für sich betrachtet - Mittelpunkt der Tätigkeit sein könnte, dann ist jeder dieser Orte als Mittelpunkt der Tätigkeit zu qualifizieren und der Aufenthalt an ihm keine Reise. So kann das gesamte Ort... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §49 Abs3 Z1;EStG 1988 §26 Z4;VwRallg;
Rechtssatz: § 26 Z. 4 EStG 1988 kann in verfassungkonformer Auslegung nur die Bedeutung beigemessen werden, dass lohngestaltende Vorschriften - für steuerliche Zwecke - eine Dienstreise nicht anders festlegen können als durch das Abstellen auf das... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §49 Abs3 Z1;EStG 1988 §26 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2006/15/0038 E 19. Dezember 2006 RS 6 Stammrechtssatz Das Vorliegen einer Dienstreise setzt voraus, dass der Arbeitnehmer seinen Dienstort über Auftrag des Arbeitgebers zur Durchführung von Dienstverrichtungen verlässt. In der Regel wird der Dienstort mi... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §49 Abs3 Z1;EStG 1988 §26 Z4;
Rechtssatz: Ausführungen, dass in Anbetracht der Tätigkeit des Dienstnehmers, die ausschließlich in Fahrten - immer auf derselben Route - von Milchbauern zur Molkerei besteht, diese Route und nicht der Betriebsstandort des Dienstgebers seinen Dienstort darstellt (Hinweis E 19. März 2002... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist die Witwe des am 18. Jänner 2005 verstorbenen Ministerialrat in Ruhe Dr. B K, der in einem öffentlich-rechtlichen Ruhestandsverhältnis zum Bund stand. Mit Bescheid des Bundespensionsamtes vom 10. März 2005 wurde festgestellt, dass der Beschwerdeführerin nach ihrem verstorbenen Ehemann vom 1. Februar 2005 an ein Witwenversorgungsgenuss von monatlich brutto EUR 1.433,50 und eine Nebengebührenzulage zum Witwenversorgungsgenuss von monatlich brutto EUR 20,5... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag63/02 Gehaltsgesetz66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §49 Abs3 Z1;EStG 1988 §26;GehG 1956 §21 Abs1 Z2 idF 2001/I/087;GehG 1956 §21 Abs1 Z2 idF 2003/I/130;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Da es sich bei der Auslandsverwendungszulage um einen Auslagenersatz im Sinne des § 49 Abs. 3 Z. 1 ERSTER HALBSATZ ASVG handelt, ist nicht z... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin beschäftigt Außendienstmitarbeiter, denen sie für berufliche Fahrten Kraftfahrzeuge überlässt. Strittig ist, ob - in Bezug auf drei Außendienstmitarbeiter - die Fahrten mit den arbeitgebereigenen Kfz zum Betrieb der Beschwerdeführerin als Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte anzusehen sind und ob in der Überlassung der Kfz für diese Fahrten ein Sachbezug der Arbeitnehmer iSd § 15 EStG 1988 zu erblicken ist. Als Ergebnis einer abgabenbehördlichen Prüfung sc... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin beschäftigt Außendienstmitarbeiter, denen sie für berufliche Fahrten Kraftfahrzeuge überlässt. Strittig ist, ob - in Bezug auf drei Außendienstmitarbeiter - die Fahrten mit den arbeitgebereigenen Kfz zum Betrieb der Beschwerdeführerin als Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte anzusehen sind und ob in der Überlassung der Kfz für diese Fahrten ein Sachbezug der Arbeitnehmer iSd § 15 EStG 1988 zu erblicken ist. Als Ergebnis einer abgabenbehördlichen Prüfung sc... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §15;EStG 1988 §26 Z5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/14/0033 E 16. Juli 1996 RS 1 Stammrechtssatz Es entspricht dem gesetzlichen Konzept des § 26 Z 5 EStG 1988, daß ein Vorteil aus dem Dienstverhältnis auch dann vorliegt, wenn der Arbeitgeber nicht die Beförderungen zwischen Wohnung und Arbeitstätte vornimmt oder besorgt, sondern dem Arbeitnehmer f... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §15;EStG 1988 §26 Z5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/14/0033 E 16. Juli 1996 RS 1 Stammrechtssatz Es entspricht dem gesetzlichen Konzept des § 26 Z 5 EStG 1988, daß ein Vorteil aus dem Dienstverhältnis auch dann vorliegt, wenn der Arbeitgeber nicht die Beförderungen zwischen Wohnung und Arbeitstätte vornimmt oder besorgt, sondern dem Arbeitnehmer f... mehr lesen...
dass durch diesen Beschluss Vollstreckungsmaßnahmen zum Vollzug des (§ 87 ff der Exekutionsordnung) in Ansehung der im Eigentum der antragstellenden Partei stehenden Liegenschaft in EZ 748 Grundbuch A nicht unterbunden sind. Begründung: Gemäß § 30 Abs 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung einer Beschwerde mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung all... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof23/04 Exekutionsordnung32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EO §87;EO §88;EO §89;EStG 1988;UStG 1994;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie AW 2006/15/0092 B 29. Jänner 2007 RS 1
(Hier Stattgebung mit der Einschränkung, dass durch diesen
Beschluss Vollstreckungsmaßnahmen zum Vollzug des angefochtenen
Bescheides in Form der zwangsweisen
Begründung: des Pfandrecht... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erzielte im Streitjahr neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit auch Einkünfte aus Gewerbebetrieb als Fahrradbote. In der der Einkommensteuererklärung 2002 angeschlossenen Einnahmen-Ausgaben-Aufstellung machte er Betriebsausgaben von EUR 4.522,86, davon EUR 4.153,67 Kilometergeld für die Fahrradbenutzung und EUR 369,19 Aufwand für das Fahrrad und Bekleidung, geltend. Das Finanzamt anerkannte im Einkommensteuerbescheid 2002 Aufwendungen von EUR 166,14 als Bet... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erzielte im Streitjahr neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit auch Einkünfte aus Gewerbebetrieb als Fahrradbote. In der der Einkommensteuererklärung 2002 angeschlossenen Einnahmen-Ausgaben-Aufstellung machte er Betriebsausgaben von EUR 4.522,86, davon EUR 4.153,67 Kilometergeld für die Fahrradbenutzung und EUR 369,19 Aufwand für das Fahrrad und Bekleidung, geltend. Das Finanzamt anerkannte im Einkommensteuerbescheid 2002 Aufwendungen von EUR 166,14 als Bet... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2;EStG 1988 §26 Z4;EStG 1988 §4 Abs4;EStG 1988 §4 Abs5;
Rechtssatz: Im Beschwerdefall hat der Abgabepflichtige als selbständiger Erwerbstätiger für betriebliche Fahrten ein nicht zum Betriebsvermögen gehörendes Fahrrad verwendet. Die Auffassung des Abgabepflichtigen, gemäß "§ 4 Abs. 5 bzw. § 16 Abs. 1 Z... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2;EStG 1988 §26 Z4;EStG 1988 §4 Abs4;EStG 1988 §4 Abs5;
Rechtssatz: Im Beschwerdefall hat der Abgabepflichtige als selbständiger Erwerbstätiger für betriebliche Fahrten ein nicht zum Betriebsvermögen gehörendes Fahrrad verwendet. Die Auffassung des Abgabepflichtigen, gemäß "§ 4 Abs. 5 bzw. § 16 Abs. 1 Z... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer reichte für die Jahre 1993 bis 1996 Einkommensteuererklärungen ein, in denen er die Art seiner Tätigkeit mit "Landwirt" und "Vermietung" angab. In den Umsatzsteuererklärungen für diese Jahre bezeichnete er die Art des Unternehmens mit "Vermietung". Das Finanzamt nahm eine erklärungsgemäße Veranlagung vor, wobei es für die Jahre 1994 bis 1996 vorläufige Bescheide erließ. Vom 10. Juni 1999 bis 10. März 2000 fand beim Beschwerdeführer eine Betriebsprüfung gemäß § 151... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §198;B-VG Art131 Abs1 Z1;EStG 1988;
Rechtssatz: Die Vorschreibung der Einkommensteuer erfolgte im vorliegenden Fall mit "0 Schilling". Eine solche Vorschreibung schließt nicht schlechthin aus, dass der Beschwerdeführer in seinen Rechten verletzt wurde. E... mehr lesen...
1. Mit Bescheid vom 2. Oktober 2001 schrieb die mitbeteiligte Gebietskrankenkasse der im Spruch: genannten Gesellschaft, über deren Vermögen während des Einspruchsverfahrens mit Beschluss des Landesgerichtes Linz vom 12. August 2002 das Konkursverfahren eröffnet worden war, die Entrichtung allgemeiner Beiträge in der Höhe von S 7,295.854,92 und Verzugszinsen in der Höhe von S 604.000,-- "als Mindestbeitragszuschlag" binnen 15 Tagen nach Zustellung dieses Bescheides vor. Im Zuge de... mehr lesen...
1. Mit Bescheid vom 2. Oktober 2001 schrieb die mitbeteiligte Gebietskrankenkasse der im Spruch: genannten Gesellschaft, über deren Vermögen während des Einspruchsverfahrens mit Beschluss des Landesgerichtes Linz vom 12. August 2002 das Konkursverfahren eröffnet worden war, die Entrichtung allgemeiner Beiträge in der Höhe von S 7,295.854,92 und Verzugszinsen in der Höhe von S 604.000,-- "als Mindestbeitragszuschlag" binnen 15 Tagen nach Zustellung dieses Bescheides vor. Im Zuge de... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art140;EStG 1988 §26 Z4;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof ist der Auffassung, dass § 26 Z. 4 letzter Satz EStG 1988 seit dem Inkrafttreten der Stammfassung dieses Gesetzes nur in dieser Fassung rechtlich existent gewesen ist, dass der Verwaltungsgerichtshof diese Fassung der
Norm: beim Verfassungsgerichtshof angefoch... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art140;EStG 1988 §26 Z4;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof ist der Auffassung, dass § 26 Z. 4 letzter Satz EStG 1988 seit dem Inkrafttreten der Stammfassung dieses Gesetzes nur in dieser Fassung rechtlich existent gewesen ist, dass der Verwaltungsgerichtshof diese Fassung der
Norm: beim Verfassungsgerichtshof angefoch... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung einer Beschwerde mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug oder mit der Ausübung der mit Bescheid eingeräumten Berechtigung durch einen Dritten für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Der Beschwerdeführer begründet seinen Antrag... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung einer Beschwerde mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug oder mit der Ausübung der mit Bescheid eingeräumten Berechtigung durch einen Dritten für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Die Beschwerdeführerin begründet i... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof23/04 Exekutionsordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: AbgEO §53;EO §290;EO §291a;EStG 1988;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie AW 2006/15/0092 B 29. Jänner 2007 RS 1
(hier betreffend einen rückständigen Betrag in Höhe von rund
184.000 EUR und ohne Hinweis auf § 59 Abs. 1 lit. a AbgEO) Stammrechtssatz Stattgeb... mehr lesen...
Der Betrieb der K & P OEG (Erstbeschwerdeführerin zur Zl. 2006/15/0038) wurde mit Einbringungsvertrag vom 13. Mai 1998 gemäß Art. III UmgrStG zum 31. Dezember 1997 in die K & P GmbH (Beschwerdeführerin zur Zl. 2006/15/0039) eingebracht. Die Eintragung dieser Einbringung im Firmenbuch erfolgte am 4. Juni 1998. Gegenstand des Betriebes bildet die Führung eines Mietwagengewerbes. Anlässlich zweiter Lohnsteuerprüfungen wurde die Feststellung getroffen, dass an die Fahrer... mehr lesen...
Der Betrieb der K & P OEG (Erstbeschwerdeführerin zur Zl. 2006/15/0038) wurde mit Einbringungsvertrag vom 13. Mai 1998 gemäß Art. III UmgrStG zum 31. Dezember 1997 in die K & P GmbH (Beschwerdeführerin zur Zl. 2006/15/0039) eingebracht. Die Eintragung dieser Einbringung im Firmenbuch erfolgte am 4. Juni 1998. Gegenstand des Betriebes bildet die Führung eines Mietwagengewerbes. Anlässlich zweiter Lohnsteuerprüfungen wurde die Feststellung getroffen, dass an die Fahrer... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §26 Z4;
Rechtssatz: Für das Vorliegen einer Dienstreise iSd § 26 Z. 4 EStG 1988 ist anders als für das Vorliegen einer Reise im Sinne des § 16 Abs. 1 Z. 9 EStG 1988 nicht das Zurücklegen bestimmter Mindestentfernungen vom Mittelpunkt der Tätigkeit erforderlich, sondern es genügt bereits jedes Verlassen des Dienstortes (vgl. Quantsc... mehr lesen...