Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §26 Z4;
Rechtssatz: Für die Frage der Besteuerung der Kostenersätze durch den Arbeitgeber bei Fahrten zwischen zwei Arbeitsorten kommt es weder auf das Unterschreiten bzw Überschreiten eines Zeitraumes von sechs Monaten an noch auf den Umstand, ob der Dienstnehmer mehr Zeit am einen oder am anderen Dienstort verbringt. Es wirkt sich auf die Höhe der Fah... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §26 Z4 litb;EStG 1988 §26 Z4 litc;
Rechtssatz: Der Verpflegungsmehraufwand, der durch ein Tagesgeld iSd § 26 Z 4 lit b EStG 1988 abgedeckt werden soll, erwächst zu Beginn des Aufenthaltes an einem neuen Ort. Dieser Verpflegungsmehraufwand ist aber bei einem längeren Aufenthalt an einem bestimmten Ort (etwa ab einer Woche) nicht meh... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7;EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §26 Z4;
Rechtssatz: Bezüglich Tagesgelder ist nach stRsp davon auszugehen, dass dem Steuerpflichtigen, der sich nicht auf Reise befindet, ebenfalls Aufwendungen für die auswärtige Verpflegung (Gasthausessen) anfallen und Reisen daher nicht zwangsläufig mit Mehraufwendungen für die Verp... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §26 Z4;
Rechtssatz: Für die Frage der Besteuerung der Kostenersätze durch den Arbeitgeber bei Fahrten zwischen zwei Arbeitsorten kommt es weder auf das Unterschreiten bzw Überschreiten eines Zeitraumes von sechs Monaten an noch auf den Umstand, ob der Dienstnehmer mehr Zeit am einen oder am anderen Dienstort verbringt. Es wirkt sich auf die Höhe der Fah... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erklärte für die Streitjahre (1980 bis 1986) u. a. Einkünfte als selbständiger Arbeit aus der Tätigkeit als Rechtsanwalt. Das Finanzamt wich in verschiedenen Punkten von den Einkommensteuererklärungen ab. Der Beschwerdeführer erhob gegen sämtliche den Streitzeitraum betreffende Einkommensteuerbescheide Berufungen. Die hierauf ergangene Berufungsentscheidung wurde vor dem Verfassungsgerichtshof angefochten. Dabei ging es schwerpunktmäßig um die Berücksichtigung von... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt. Er ermittelte in den Streitjahren (1988 und 1989) seinen Gewinn gemäß § 4 Abs. 3 EStG. Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid wich die belangte Behörde u.a. in nachstehenden Punkten von den Abgabenerklärungen des Beschwerdeführers betreffend Einkommensteuer 1988 und 1989 sowie Umsatzsteuer 1988 ab: 1. Aufwendungen für Bewirtung, Geschenke, Rauchwaren, Spenden und Trinkgelder wurden nicht als Betriebsausgaben anerkann... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §26 Z7;EStG 1972 §4 Abs5;
Rechtssatz: Der Begriff der durch den Betrieb veranlassten Reise iSd § 4 Abs 5 EStG ist nach stRsp des VwGH nicht inhaltsgleich mit jenem der "Dienstreise" iSd § 26 Z 7 EStG (Hinweis E 29.6.1982, 82/14/0155, 0163). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1993130057.X05 ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art140;EStG 1972 §9 Abs4;EStG 1988;VwRallg;
Rechtssatz: Der VwGH teilt nicht die verfassungsrechtlichen Bedenken des Abgabepflichtigen gegen den ersatzlosen Wegfall der Begünstigung des § 9 Abs 4 EStG 1972 im EStG 1988, zumal im § 9 Abs 4 EStG 1972 keine rückwirkende, sondern lediglich eine ... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich Folgendes: Sowohl die A-GmbH als auch die M-GmbH bezogen im Wirtschaftsjahr 1993/94 aus ihrer Beteiligung als Mitunternehmer an der E-GmbH & Co KG Einkünfte, in denen japanische Nettolizenzeinkünfte enthalten waren, für die in Japan dem DBA-Japan entsprechend Quellensteuer einbehalten worden ist. Da die A-GmbH wie auch die M-GmbH kein positives Einkommen erzielten, konnte die in Japan einbehaltene Quellensteuer nic... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: DBAbk Japan 1963 Art19 Abs2;EStG 1988;VwRallg; Beachte Besprechung in:
SWI 1999, S 388 - S 392;
SWI 1999, S 469 - S 471;
Rechtssatz: Es trifft zu, dass der Zweck von Doppelbesteuerungsabkommen in der Vermeidung der Doppelbesteuerung gelegen ist. Es liegt aber in der Hand der Abkommensparteien, ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war Prosekturgehilfe im Landeskrankenhaus Salzburg. Im Zuge von in den Jahren 1992 und 1993 durchgeführten finanzstrafbehördlichen Erhebungen wurde festgestellt, daß er zusätzlich zu seinem Gehalt weitere Einkünfte erzielt habe. Zu seinen Tätigkeiten gehörte es ua, bei Schädelöffnungen entnommene Gehirne in Formalinlösung zu konservieren und für den Transport in das anatomische Institut in Innsbruck aufzubewahren; als Entschädigung hiefür wurden ihm vom genannten ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/03 Steuern vom Vermögen
Norm: EStG 1972;EStG 1988;FinStrG §9;VermStG;
Rechtssatz: Die Kenntnis über das grundsätzliche Bestehen der Einkommensteuer- und Vermögensteuerpflicht kann jedenfalls bei einer intellektuell durchschnittlich begabten Person vorausgesetzt werden. European Case Law Identifier ... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Gebietskrankenkasse sprach mit dem an die "Republik Österreich p.A. Post- und Telegraphendirektion für Tirol und Vorarlberg in Innsbruck" adressierten und auch so zugestellten Bescheid vom 10. April 1992 aus, daß gemäß den §§ 44, 49, 51 und 54 ASVG allgemeine Beiträge und Sonderzahlungen in näher genannter Höhe für im Bereich der Post- und Telegraphendirektion für Tirol und Vorarlberg beschäftigte Postbedienstete nachverrechnet und gemäß § 59 Abs. 1 ASVG i.V.m. der V... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag63/02 Gehaltsgesetz63/03 Vertragsbedienstetengesetz66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §49 Abs3 Z1 idF 1989/660;EStG 1988 §26;GehG 1956 §20 Abs1;VBG 1948 §22a;
Rechtssatz: Gemäß § 49 Abs 3 Z 1 ASVG idF BGBl Nr 1989/660 kommt es für den Beitragszeitraum 1990, anders als in der im Jahr davor geltenden Rechtslage, nicht mehr auf den tatsächlichen Aufwand... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag63/02 Gehaltsgesetz63/03 Vertragsbedienstetengesetz66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §49 Abs3 Z1 idF 1988/749;EStG 1988 §26;GehG 1956 §20 Abs1;VBG 1948 §22a;
Rechtssatz: Fahrtkostenvergütungen (hier: KFZ-Aufwandsentschädigung/Landzustelldienst im Beitragszeitraum 1989) werden vom ersten Satz des § 49 Abs 3 Z 1 ASVG idF der 46ten ASVG-Novelle BGBl Nr... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erzielt als Beamter im Bereich eines Landesinvalidenamtes Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. In den Jahren 1994 bis 1996 erhielt er zudem Einnahmen aus der Tätigkeit als zweiter Vorsitzender des Landesvorstandes der BVA und aus der Tätigkeit bei der Gewerkschaft öffentlicher Dienst, die er, um Werbungskosten gekürzt, als Einkünfte iSd § 29 Z. 4 EStG 1988 in die jeweilige Einkommensteuererklärung aufnahm. Die auf der Basis der Einkommensteuererklärungen ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §198;BAO §299;EStG 1988;
Rechtssatz: Mit jedem Einkommensteuerbescheid (Bescheid iSd § 198 BAO) wird einheitlich über die Einkommensteuer für ein bestimmtes Veranlagungsjahr abgesprochen, sodaß die Aufhebung lediglich eines Teiles eines solchen Bescheides nicht in Betracht kommt. European C... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §260 Abs2 litd;BAO §299;EStG 1988;
Rechtssatz: Es steht die Entscheidung des Berufungssenates der Finanzlandesdirektion betreffend Einkommensteuer für ein Veranlagungsjahr der Wahrnehmung des in § 299 BAO eingeräumten Aufsichtsrechtes durch die Finanzlandesdirektion in bezug auf andere Veranlagungsjahre betreffend... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Eigentümer einer in Österreich gelegenen Liegenschaft. Auf dieser befindet sich ein im Jahr 1934 von Prof. Ernst Anton Plischke erbautes Landhaus; Prof. Plischke hat im Jahr 1935 den Großen Österreichischen Staatspreis erhalten. Der Einheitswert für das bebaute Grundstück ist mit 650.000 S festgestellt. Mit Bescheid des Bundesdenkmalamtes vom 8. November 1995 wurde gemäß §§ 1 und 3 des Denkmalschutzgesetzes festgestellt, daß die Erhaltung des Landhauses im öff... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §28;EStG 1972;EStG 1988;
Rechtssatz: Mit dem Ausdruck "Erhaltungskosten" in § 28 BewG hat der Gesetzgeber nicht Kosten für die Verbesserung durch Umbau im Auge gehabt. Werden im öffentlichen Interesse erhaltenswerte Gebäude nicht nur erhalten, sondern darüber hinaus - allerdings ohne das Erhaltenswerte zu beeinträchtigen - verbessert, ... mehr lesen...
Die Heeres-, Land- und Forstwirtschaftsverwaltung Allentsteig ist durch Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung vom 9. Dezember 1986, BGBl. 720, zu einer betriebsähnlichen Einrichtung der Beschwerdeführerin erklärt worden. Nach den Feststellungen der belangten Behörde sei die von dieser Einrichtung bewirtschaftete Grundfläche in mehrere Forstreviere unterteilt. Für jedes Revier sei ein eigener Förster eingesetzt. Die Förster wohnten idR in einem im Eigentum ihres Arb... mehr lesen...
Die Heeres-, Land- und Forstwirtschaftsverwaltung Allentsteig ist durch Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung vom 9. Dezember 1986, BGBl. 720, zu einer betriebsähnlichen Einrichtung der Beschwerdeführerin erklärt worden. Nach den Feststellungen der belangten Behörde sei die von dieser Einrichtung bewirtschaftete Grundfläche in mehrere Forstreviere unterteilt. Für jedes Revier sei ein eigener Förster eingesetzt. Die Förster wohnten idR in einem im Eigentum ihres Arb... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §26 Z5;
Rechtssatz: Wenn Förster auf der Fahrt zwischen ihrer Wohnung und dem ihnen zugewiesenen Revier im Fall einer entsprechenden Wahrnehmung ihre berufliche Tätigkeit zu entfalten haben, befinden sie sich während der Fahrt in beruflichem Einsatz und nehmen - in der Art eines Bereitschaftsdienstes - dienstliche Aufgaben wahr. Solcherart stellt aber w... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §15;EStG 1988 §26 Z5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/07/16 96/14/0033 1 Stammrechtssatz Es entspricht dem gesetzlichen Konzept des § 26 Z 5 EStG 1988, daß ein Vorteil aus dem Dienstverhältnis auch dann vorliegt, wenn der Arbeitgeber nicht die Beförderungen zwischen Wohnung und Arbeitstätte vornimmt oder besorgt, sondern dem Arbeitnehmer fü... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §26 Z5;
Rechtssatz: ISd § 26 Z 5 EStG 1988 stellt die Beförderung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber auf einer solchen Strecke einen Vorteil aus dem Dienstverhältnis dar, wenn kein Werkverkehr vorliegt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1996150246.X01 Im RIS seit 20.11.... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §26 Z5;
Rechtssatz: Wenn Förster auf der Fahrt zwischen ihrer Wohnung und dem ihnen zugewiesenen Revier im Fall einer entsprechenden Wahrnehmung ihre berufliche Tätigkeit zu entfalten haben, befinden sie sich während der Fahrt in beruflichem Einsatz und nehmen - in der Art eines Bereitschaftsdienstes - dienstliche Aufgaben wahr. Solcherart stellt aber w... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §15;EStG 1988 §26 Z5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/07/16 96/14/0033 1 Stammrechtssatz Es entspricht dem gesetzlichen Konzept des § 26 Z 5 EStG 1988, daß ein Vorteil aus dem Dienstverhältnis auch dann vorliegt, wenn der Arbeitgeber nicht die Beförderungen zwischen Wohnung und Arbeitstätte vornimmt oder besorgt, sondern dem Arbeitnehmer fü... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §26 Z5;
Rechtssatz: ISd § 26 Z 5 EStG 1988 stellt die Beförderung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber auf einer solchen Strecke einen Vorteil aus dem Dienstverhältnis dar, wenn kein Werkverkehr vorliegt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1996150246.X01 Im RIS seit 20.11.... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, die ihren Beruf in der Beschwerde mit "Turnusärztin" bezeichnet, schloß ihren Abgabenerklärungen für die Jahre 1988 und 1989 betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer jeweils eine gemeinsame Beilage an, in der sie Bezüge aus dem "Forschungsprojekt "Supervision", Oesterreichische Nationalbank" mit S 268.000,-- (1988) und S 132.000,-- (1989) bekanntgab und gleichzeitig die Einkommensteuerfreiheit dieser Bezüge gemäß § 3 Z. 5 EStG 1972 bzw. § 3 Abs. 1 Z. 3 EStG ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO;EStG 1988;UStG 1994;VwRallg;
Rechtssatz: Die Dauer eines Verfahrens ändert grundsätzlich nichts am öffentlichen Interesse an einer rechtsrichtigen Abgabenvorschreibung. Besteht aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens unter Anwendung der hiefür gesetzlich vorge... mehr lesen...