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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
BAO §198;Rechtssatz
Die Vorschreibung der Einkommensteuer erfolgte im vorliegenden Fall mit "0 Schilling". Eine solche Vorschreibung schließt nicht schlechthin aus, dass der Beschwerdeführer in seinen Rechten verletzt wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2005150034.X01Im RIS seit
07.02.2008Zuletzt aktualisiert am
17.05.2013