RS Vwgh 2007/11/28 2005/15/0034

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Veröffentlicht am 28.11.2007
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §198;
B-VG Art131 Abs1 Z1;
EStG 1988;

Rechtssatz

Die Vorschreibung der Einkommensteuer erfolgte im vorliegenden Fall mit "0 Schilling". Eine solche Vorschreibung schließt nicht schlechthin aus, dass der Beschwerdeführer in seinen Rechten verletzt wurde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2005150034.X01

Im RIS seit

07.02.2008

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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